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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Kooperative Zentrale

Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-10017veröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 131 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
13 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre15.12.2026 – 16.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (81 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (771 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungspunktzahl50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.12.2030
    in 37 Tagen

Beschreibung

Individualsoftware "Kooperative Zentrale" (C-ITS/V2X/Car2X Central Station) im AutobahnOS

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistungspunktzahl50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungspunktzahlC02_KoopZ_Zuschlagskriterienkatalog_ZKK

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Teilnahmeantrag (T02) einzureichen sind neben den Kontaktdaten, der Nachweis, dass in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Durchschnittsumsatz mindestens 1.000.000 EUR/Jahr betrug (Mindestanforderung), ggfs. die Erklärung zur Bietergemeinschaft inkl. des Dokuments HVA_L_StB_Bewerbergemeinscha … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag (T02) einzureichen sind neben den Kontaktdaten, der Nachweis, dass in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Durchschnittsumsatz mindestens 1.000.000 EUR/Jahr betrug (Mindestanforderung), ggfs. die Erklärung zur Bietergemeinschaft inkl. des Dokuments HVA_L_StB_Bewerbergemeinschaft, die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, ggfs. die Erklärung zur Eignungsleihe inkl. der Erklärungen HVA_L_StB_Verpflichtungserklaerung_Leistungen_vom_Unterauftragnehmer und HVA_L_StB_Verpflichtungserklaerung_wirtschaftliche_Eignungsleihe sowie drei oder mehr Referenzprojekte aus dem Zeitraum seit Januar 2021 von drei unterschiedlichen Auftraggebern. Hierzu ist das Dokument T03_KoopZ_Referenzbogen zu verwenden. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Das Referenzprojekt hatte eine V2X-Zentrale iSd. Kap. 13 der B01_KoopZ_Leistungsbeschreibung zum Gegenstand und b) die V2X-Zentrale wurde mindestens sechs Monate im Produktivbetrieb eingesetzt. Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht berücksichtigungsfähig. Die Wertung der Referenzprojekte erfolgt anhand der nachfolgenden 10 (zehn) Anforderungen/Fragen. Werden diese mit "ja" beantwortet, erhält der Bewerber 5 Punkte, werden diese mit "nein" beantwortet, erhält der Bewerber 0 Punkte. 1. Domäne Straßenverkehr und Fahrzeug Haben Sie Ihr angegebenes Referenzprojekt für einen Betreiber von Straßenverkehrsinfrastrukturen, Fahrzeughersteller oder Flottenbetreiber entwickelt und vertragskonform geliefert? 2. Art des Projekts Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt die V2X-Zentrale als eine maßgeschneiderte Individualsoftware vollstän-dig basierend auf spezifischen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entwickelt und vertragskonform geliefert? 3. Systemübergreifende Abstimmung Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt die Integration oder Weiterentwicklung der V2X-Zentrale umgesetzt, bei der Schnittstellen oder Datenflüsse mit mindestens drei voneinander unabhängigen Organisationen abgestimmt werden mussten (z.B. Betreiber anderer Systeme)? 4. Systemintegration Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt mindestens drei andere, fachlich unabhängige Systeme (Systeme, die eigenständig betrieben werden und nicht Bestandteil der die V2X-Zentrale sind) über definierte Schnittstellen (z.B. REST-API, MQTT oder TLS-gesicherte VPN-Tunnel) an die die V2X-Zentrale angebunden? 5. Echtzeitfähigkeit Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt Echtzeitdaten von Fahrzeugen nach ihrem Eingang in die die V2X-Zentrale durch eine automatisierte Prozesskette so veredelt, dass diese im Durchschnitt und auch bei hoher Systemlast innerhalb von maximal 5 Sekunden zur weiteren Nutzung und Visualisierung zur Verfügung standen (maßgeblich ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Rohdaten in der V2X-Zentrale und deren Bereitstel-lung zur weiteren Nutzung oder Anzeige)? 6. C-ITS Interface IRS Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt eine bidirektionale Schnittstelle von der V2X-Zentrale zu mindestens]100 IRS (gemäß ETSI EN 302 665) im produktiven Wirkbetrieb (regulärer Einsatz mit Verarbeitung realer Daten) implementiert? 7. C-ITS Kooperative Dienste Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt mindestens einen fachlichen Dienst gemäß C-Roads oder Car2Car-CC Spezifikationen sowie der zentralenbasierten Funktionsweise / Kooperative Dienste (entsprechend B01_KoopZ_Leistungsbe-schreibung (LB) Kap. 4.9) auf der V2X-Zentrale umgesetzt, der eingehende Verkehrsdaten verarbeitet und daraus standardisierte strukturierte C-ITS Nachrichten (z.B. CAM (Cooperative Awareness Message), DENM (Decentralized Environmental Notification Message)) gemäß ETSI-Standards und/oder ISO-Standards erstellt und/oder umgekehrt? 8. C-ITS GUI Haben Sie in Ihrem Referenzprojekt eine Benutzeroberfläche (GUI) auf der V2X-Zentrale umgesetzt, …
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Mindestjahresumsatz des Bewerber-Unternehmens muss im Durchschnitt über die Jahre 2022 bis 2024 mindestens 1.000.000 € netto betragen (Mindestanforderung).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mit dem Angebot einzureichen: Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II: über die Eintragung in ein Berufsregister Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderwe … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen: Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II: über die Eintragung in ein Berufsregister Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Berufsregisternachweise. Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen. Präqualifizierte Unternehmen Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot einzureichen: Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II: über die Eintragung in ein Handelsregister
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2026
Vertragsende
16.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich max. sechs (6) Mal um weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.autobahn.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird abweichend von den Festlegungen unter BT-539/541 bzw. 5.1.10 der EU-Auftragsbekanntmachung nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der … ganz lesen1. Das wirtschaftlichste Angebot wird abweichend von den Festlegungen unter BT-539/541 bzw. 5.1.10 der EU-Auftragsbekanntmachung nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C01_KoopZ_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferten "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") kann sich ändern. Für seine Ermittlung gilt Folgendes: Die im Dokument C01_KoopZ_Preisblatt angegebenen Wertungsmengen basieren auf dem geschätzten Bedarf über die Gesamtlaufzeit des Vertrages. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass auf Grund von technischen Besonderheiten und Unvorhergesehenes ein zusätzlicher Bedarf des Auftraggebers entstehen kann. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 150% des Gesamtwertungspreises, also X € [150% des Gesamtwertungspreises des C02_KoopZ_Preisblatt] können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der bezuschlagte Gesamtwertungspreis den geschätzten bekannt gegebenen Auftragswert unterschreitet, ist der in der Auftragsbekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert die Grundlage zur Berechnung der abrufbaren Höchstmenge gem. Satz 1 maßgeblich. 3. Der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel). 6. Die 6-malige Verlängerungsoption ist vorgesehen, da eine langfristige Lösung für eine Kooperative Zentrale benötigt wird, die eine angemessenen Nutzungsdauer nach der Entwicklung ermöglicht. Des Weiteren ist die Laufzeit des Vertrags an die Laufzeit anderer Systemkomponenten angeglichen. Dies ist für die Stabilität des C-ITS Betriebs zwingend erforderlich. 7. Einzelne Anlagen zur Leistungsbeschreibung (B01_KoopZ_Leistungsbeschreibung) enthalten vertrauliche und schützenswerte Informationen und Daten der Autobahn GmbH des Bundes. Dies betrifft folgende Anlagen: • Autobahn OS Systembeschreibung • C-ITS-C-Roads IP interface • C-ITS-C-Roads Message-Profile • C-ITS_IRS-ICS interface-Roads • Mobilithek_Datenmodell Baustellen FAT • C-ITS_C-Roads Service and Use-Cases Definitions. Die vorgenannten Anlagen werden den Interessenten daher erst nach Unterzeichnung und Übersendung der T06_KoopZ_Vertraulichkeitserklärung übermittelt.
Hinweis
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlic … ganz lesenHinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 653239cf-bd33-40ad-9c55-b93963e84c72.