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Kooperationsvertrag zur Durchführung der Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung an den Grundschulen der Stadt Erkelenz an 9 Standorten

Stadt Erkelenz ­ Der Bürgermeister · Erkelenz, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZV-VgV-2025/23veröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Heinsberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.08.2025 – 31.07.2030, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Pädagogische Inhalte40 %
  • Organisation und Personal40 %
  • Preis/ Gruppenpreis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 15 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ausschreibung eines Kooperationsvertrages zur Durchführung der Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung an den Grundschulen der Stadt Erkelenz an insgesamt 9 Standorten

Beschreibung des Loses

Für alle Standorte vergibt die Stadt Erkelenz die einheitliche Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2030.

Der vom Träger zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in die OGS und in die Halbtagsbetreuung aufgenommen werden. Für das Schuljahr 2025/2026 wird zurzeit mit folgendem Leistungsumfang gerechnet: ca. 40 Gruppen in der OGS mit bis zu 25 Schülerinnen und Schülern sowie ca. 40 Gruppen in der HTB mit bis zu 12 Schülerinnen und Schülern. Die Anzahl der offenen Ganztagsgruppen an den jeweiligen Standorten wird den Entwicklungen der Schülerzahlen seitens der Schulträgerin in Abstimmung mit der Trägerin/dem Träger und der Schulleitung angepasst. Es muss jederzeit mit einem Anstieg der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler gerechnet werden, welcher durch die Trägerin/den Träger im Ausschreibungszeitraum abgedeckt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ab dem Schuljahr 2026/2027. Die beschriebenen Optionen können über den Ablauf eines jeden Schulhalbjahres eintreten und werden in Abstimmung mit der Schulleitung, der Schulträgerin und der Trägerin/ dem Träger der OGS gestaltet.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Pädagogische InhalteGewichtung (Punkte, genau) 40I. Pädagogische Inhalte (40 Prozent)
Qualität
Organisation und PersonalGewichtung (Punkte, genau) 40II. Organisation und Personal (40 Prozent)
Preis
Preis/ GruppenpreisGewichtung (Punkte, genau) 20III. Preis/ Gruppenpreis (20 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 5-mal: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.08.2025 und wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.07. des Vorjahres von der Stadt Erkelenz schriftlich gekündigt wird und die Trägeri … ganz lesenbis zu 5-mal: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.08.2025 und wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.07. des Vorjahres von der Stadt Erkelenz schriftlich gekündigt wird und die Trägerin/ der Träger bis zum 15.08. des Vorjahres nicht widersprochen hat. Die Stadt Erkelenz kann den Vertrag zum Quartalsende mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn die Maßnahmenträgerin / der Maßnahmenträger ihre / seine Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht nachkommt. Kommt die Stadt Erkelenz ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnverfahren nicht nach, ist die Trägerin/der Träger berechtigt, ihrerseits/seinerseits den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zu kündigen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Kreis Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Fristen für Nachprüfungsanträge
15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.2 Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig. 30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Ab … ganz lesen15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.2 Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig. 30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YTN0TFMD1 Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können. Enthalten die Vergabeunterl … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHY68YTN0TFMD1 Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 13.03.2025 bei der ausschreibenden Stelle eingehen. Gleiche Wertungspunktzahl: Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt. Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an. Skonto: Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen: Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Bieterfragen: Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Folgende Kriterien werden wie folgt berücksichtigt: - Darlegungen zu den pädagogischen Inhalten zu 40% - Darlegungen zu Organisation und Personal zu 40% - der Preis je Gruppe OGS bzw. HTB zu 20% (hier wird der Durchschnittspreis von OGS und HTB gewertet) Bewertungsmatrix: Details der Bewertungsmatrix entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Der Bieter mit dem höchsten Punktwert in der Gesamtwertung erhält den Zuschlag. Insgesamt sind maximal 300 Punkte zu erzielen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH, Erkrath3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

200vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (252 Lose mit Angabe)
372.364 €Zuschlagswert im Median
175.801 € – 850.633 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f038e28-b633-4181-b462-d922a22085e1.