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Kooperationsvertrag KonzVgV Rahmenvereinbarung Firmenfitness-Verbund div. Dienststellen in Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L1-24-1555000-412 .07veröffentlicht 29.11.2024Dienstleistungen

Angebotsfristseit 660 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Zuschlagskriterium Qualität Konzept50 %
  • Zuschlagskriterium Kommunikation/Werbekonzept10 %
  • Zuschlagskriterium Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Staatskanzlei, beabsichtigt den Abschluss eines Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung. Das Verfahren wird als Konzessionsvergabe ausgeschrieben. Ziel ist der Abschluss eines landesweit geltenden Vertrages mit einem Verbundanbieter für Firmenfitness, der vergünstigte Einzelverträge mit den Beschäftigten schließt. Die Staatskanzlei möchte den rund 60.000 Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung ein Firmenfitnessangebot mit vielfältigen digitalen und analogen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten anbieten. Die Präsenzangebote sollen möglichst flächendeckend innerhalb der Landesgrenze Schleswig-Holsteins sowie am Dienstort Berlin angeboten werden. Zusätzlich sollen digitale Angebote den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Das Land erwartet einen kostenneutralen, einfachen, digitalen Prozess. Leistungsbeginn ist der 01.05.2025. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Leistungsbeginn ist der 01.05.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern nicht das Land Schleswig-Holstein der Vertragsverlängerung widerspricht. Das späteste Vertragsende ist der 30.04.2029.

Beschreibung des Loses

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten/ Staatskanzlei, beabsichtigt den Abschluss eines Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung. Das Verfahren wird als Konzessionsvergabe ausgeschrieben. Die Staatskanzlei möchte den rund 60.000 Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung zum 01.05.2025 ein Firmenfitnessangebot mit vielfältigen digitalen und analogen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten anbieten, das eine individuelle Nutzbarkeit gewährleistet. Das Angebot soll den Beschäftigten Zugang zu einem großen Netzwerk an zahlreichen Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen bieten. Von Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen (-angeboten) sind beispielsweise erfasst: • Sport, allgemeine Fitness (beispielsweise Ausdauer, Bewegung, Koordination, Kraft) sowie, • Wellness (beispielsweise Stressbewältigung, Ernährung, Entspannung, Yoga, Sauna, Meditation). Die Präsenzangebote sollen möglichst flächendeckend innerhalb der Landesgrenze Schleswig-Holsteins sowie am Dienstort Berlin angeboten werden.Zusätzlich sollen digitale Angebote für die Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen im obigen Sinne in Form von Apps und Livekursen vor allem den Beschäftigten zur Verfügung stehen, die weit entfernt von Studios/Einrichtungen arbeiten bzw. wohnen. Ziel ist der Abschluss eines landesweit geltenden Vertrages mit einem Verbundanbieter für Firmenfitness, der vergünstigte Einzelverträge mit den Landesbeschäftigten schließt, sowie den Beschäftigten ein erprobtes appgestütztes Verfahren für die Nutzung zur Verfügung stellt. Das Land Schleswig-Holstein erwartet einen kostenneutralen, einfachen, digitalen Prozess. Die Beschäftigten sollen sich in einem Online-Portal mit einem Anmelde-Code des Anbieters registrieren können. . Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Leistungsbeginn ist der 01.05.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern nicht das Land Schleswig-Holstein der Vertragsverlängerung widerspricht. Das späteste Vertragsende ist der 30.04.2029. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstmenge für die Dienstleistung: Die Höchstmenge an Mitarbeitende beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 12.000. Bei Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium Qualität Konzept50 %
Zuschlagskriterium Kommunikation/Werbekonzept10 %
Zuschlagskriterium Preis40 %
Qualität
Zuschlagskriterium Qualität Konzept13. Firmenfitness-Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
Qualität
Zuschlagskriterium Kommunikation/Werbekonzept14. Kommunikation/Werbekonzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
Preis
Zuschlagskriterium Preis15. ausgefülltes Preisblatt.

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebs- und Umwelt-haftpflicht-Basisversicherung sowie Umweltschaden-Basisversicherung in der Höhe gem. Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 3.1 Allgemeines.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
7. Darstellung bis zu drei Referenzprojekte, davon möglichst mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung, als vergleichbare Leistung. Die Projektbeschreibung muss zwingend An-gaben enthalten zu o Projektbezeichnung/Standort o Leistungszeitraum und Auftragssumme o Projektleitung und stel … ganz lesen7. Darstellung bis zu drei Referenzprojekte, davon möglichst mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung, als vergleichbare Leistung. Die Projektbeschreibung muss zwingend An-gaben enthalten zu o Projektbezeichnung/Standort o Leistungszeitraum und Auftragssumme o Projektleitung und stellv. Projektleitung o Kurzbeschreibung der Referenz o Umfang der Leistung Firmenfitness-Verbund o ggf. Referenzschreiben; zwingend die Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) Die Referenz ist jeweils zusätzlich auf max. 2 DIN-A4-Blättern darzustellen. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter ist anzugeben. Es ist klar darzustellen, welchem Unternehmen die Referenz zuzuordnen ist. Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein: Stich-tag: 01.01.2020 und muss nicht bereits abgeschlossen sein.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
8. schlüssiges Datenschutzkonzept. 9. Link zum Online-Portal (ggfs. Testsystem) sowie die Zugangsdaten für je eine Testkennung (Gastzugang) der vorgenannten Rollen gem. Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus sind für Rückfragen Kontaktdaten von deutschsprachigen Ansprechpartner*innen zu nennen. 10. Vertragsentwurf der individuellen Verträge der Beschäftigten.
Anteil der Unterauftragsvergabe
11. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeit-punkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 11a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Eintragung in das Handelsregister
12. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern nicht das Land Schleswig-Holstein der Vertragsverlängerung mit einer Frist von vier Monaten zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres widerspricht. Regelhaftes Leistungsende ist der 30.04.2027. Eine Verlängerung der Vertragsl … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, sofern nicht das Land Schleswig-Holstein der Vertragsverlängerung mit einer Frist von vier Monaten zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres widerspricht. Regelhaftes Leistungsende ist der 30.04.2027. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens ein Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht. Das späteste Vertragsende ist der 30.04.2029. Die individuellen Verträge der Beschäftigten direkt mit dem Verbund enden spätestens mit 6 Monaten Nachlauf; folglich spätestens am 31.10.2027 bzw. bei Verlängerung bis zum 31.10.2029.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten). 4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Verfahren wird als Verfahren Konzessionsvergabe Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 KonzVgV i.V.m. § 119 GWB durchgeführt. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach der Abgabe des Angebotes sind Verhandlu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025

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