Konzessionsvergabeverfahren Windpark Gemeinde Aarbergen
Gemeindevorstand der Gemeinde Aarbergen · Aarbergen, Hessen
Aktenzeichen 2024_01_WEA_Konzessionsvergabeveröffentlicht 12.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aarbergen65326, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wirtschaftlichkeit/ Ertragspotential50 %
- Wertschöpfung vor Ort20 %
- Betreiberkonzept und Windparklayout/ Technisches Konzept18 %
- Kommunale Interessen12 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 32 Monatenan Gemeindevorstand der Gemeinde Aarbergen
- Teilnahmeanträge bis 16:00 Uhrvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Konzession nach der KonzVgV (nicht nach VgV) handelt. Konzessionsgeber: Gemeinde Aarbergen. Vergabe einer Konzession, welche insbesondere Projektsteuerung für die Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb Windenergieanlagenpark (WEA) auf gemeindeeigenen Flächen in der Gemeinde Aarbergen, Gemarkung Panrod umfasst. Die ausgeschriebene Leistung (Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb der WEA) soll vom Konzessionsnehmer auf Grundlage eines Gestattungsvertrages erbracht werden. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt 26 ha. Die zu beplanende Entwicklungsfläche ist vom Regierungspräsidium Darmstadt als Vorranggebiet Nr. 2-926 zur Nutzung der Windenergie gemäß TPEE 2019 (TPEE 0 Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien) festgelegt. Auf der zur Verfügung gestellten Fläche soll ein Windpark errichtet werden. Diese Anlage soll in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit und des Netzanschlusses mit einer maximal möglichen Leistung geplant werden. Die Planung des Netzanschlusses der WEA ist nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistungen, jedoch ist mittelspannungsseitig ein Übergabepunkt zu planen.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Aarbergen ist Eigentümerin der Flächen und möchte die Flächen auch im Eigentum behalten. Die Flächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet werden, sollen angepachtet werden. Der Konzessionsnehmer soll die Anlagen zur Erzeugung von Windenergie planen, finanzieren, errichten und betreiben und mit der Gemeinde diesbezüglich einen entsprechenden Vertrag. Den Vergabeunterlagen ist ein Gestattungsvertragsentwurf als Anlage beigefügt. Die Bereiche Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb sind vom Konzessionsnehmer abzudecken. Die Gemeinde erwartet von denjenigen Bewerbern, die nach einer erfolgreichen Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ein Angebot mit entsprechendem Konzept für das beschriebene Vorhaben (seinem Angebot insbesondere Art/ Typ der Anlagen, Anzahl der Anlagen, Höhe der Anlagen, Erschließung, Einbindung der Bevölkerung u.ä.) .
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Wirtschaftlichkeit/ ErtragspotentialUnterkriterien des Kriteriums Wirtschaftlichkeit/ Ertragspotential: Höhe der garantierten Mindestpacht 50,0 % Höhe der %-Beteiligung am Nettoenergieertrag 25,0 % Wertsicherungsklausel 15,0 % Abgeltung Vorleistungen (erbrachte Verwaltungsleistungen) 10,0 %
- Qualität
- Wertschöpfung vor OrtUnterkriterien des Kriteriums Wertschöpfung vor Ort: Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde und/ oder Bürger an der Betreibergesellschaft, Beteiligung bis zu [ ]% angeboten 65,0 % Bürgerstromkonzept/ Lieferung von Bürgerstrom, Preis < Grundversorgung 20,0 % Imagekampagne 15,0 %
- Qualität
- Betreiberkonzept und Windparklayout/ Technisches Konzeptz.B. Betrieb, d.h. geplanter langfristiger Betrieb im eigenen Portfolio und Einräumung eines Zustimmungsvorbehalts bei Veräußerung
- Qualität
- Kommunale InteressenSitz der zu gründenden Gesellschaft(en) 50 % Organisation Bürgerbeteiligung 25 % Organisation Regionalstromprodukt 25 %
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- - Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB - Erklärung zu § 19 Abs.1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG, - Erklärung zum Verpflichtungsgesetz - Erklärung zu Russland Sanktionen gemäß BMWSB vom 14.04.2022 - Erklärung zur Befähigung zur Durchführung der Konzession in Anbetracht des Konzessionsgegenstandes
- Kriterium
(1.) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die Jahre (2019, 2020, 2021, 2022) - (Anlage Eigenerklärung zur Eignung) (2.) Angaben zum Umsatz des Unternehmens aus dem Betrieb von Windenergieanlagen in den Jahren 2019, 2020. 2021, 2022 (Anlage Eigenerklärung zur Eignung) (3.) Angab … ganz lesenkürzer
(1.) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die Jahre (2019, 2020, 2021, 2022) - (Anlage Eigenerklärung zur Eignung) (2.) Angaben zum Umsatz des Unternehmens aus dem Betrieb von Windenergieanlagen in den Jahren 2019, 2020. 2021, 2022 (Anlage Eigenerklärung zur Eignung) (3.) Angaben zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage Eigenerklärung zur Eignung) (4.) Angaben zur geplanten Erteilung von Unteraufträgen- Kriterium
(1.) Beschreibung von Referenzprojekten (mittels Eigenerklärung gemäß "Vordruck für Referenzen") Beschreibung von mindestens 1 vergleichbaren Referenzprojekt (Mindestanforderung), es können mehrere Referenzen eingereicht werden. Referenzzeitraum 2018 bis Ende der Bewerbungsfrist. Jeder Bewerber … ganz lesenkürzer
(1.) Beschreibung von Referenzprojekten (mittels Eigenerklärung gemäß "Vordruck für Referenzen") Beschreibung von mindestens 1 vergleichbaren Referenzprojekt (Mindestanforderung), es können mehrere Referenzen eingereicht werden. Referenzzeitraum 2018 bis Ende der Bewerbungsfrist. Jeder Bewerber hat mindestens eine wertbare Referenz über vergleichbare Leistungen einzureichen (Mindestvoraussetzung). Weitere Referenzen (max. 3 Referenzen): Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden. Alle Referenzen sind anhand des Formulars "Vordruck für Referenzen" zu präsentieren und müssen die im Formular genannten Angaben aufweisen, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet. Es können max. 2 weitere wertbare Referenzen gewertet werden. Je wertbarer Referenz können max. 10 Punkt erreicht werden. Die Bewertung erfolgt wie folgt: a. Windparklayout in Abhängigkeit vom Relief der Landschaft in Verbindung mit Wirtschaftlichkeit (max 6 Punkte) b. Finanzierung des jeweiligen Projekts (max. 4 Punkte) Bei max. 3 wertbaren Referenzen können demnach max 30 Punkte erreicht werden. (2) Projektspezifische Erfahrungen des Bewerbers/ Zusatzpunkte: Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn bei den genannten Projekten eine Einbeziehung von Bürgern in die Projekte erfolgte (z.B. Anteile, die seitens der Bürger erworben werden konnten, gesonderte Tarife o.ä.). Diese Partizipationsmöglichkeit ist zu benennen und in dem auszufüllenden Formblatt kurz zu beschreiben. Hinweis: Die Durchführung von Bürgerveranstaltungen zur Information über das Projekt (z.B. im Rahmen eines Bauleitverfahrens) ist mit Partizipationsmöglichkeit nicht gemeint und nicht als Zusatzpunkt wertbar). Jedes wertbare Projekt, auf welches das Merkmal der Einbeziehung von Bürgern zutrifft, erhält 5 Zusatzpunkte, d.h. es können max. 15 Zusatzpunkte erreicht werden. a) Erfahrungen in der Konzeption (5 Punkte) b) Erfahrungen in Genehmigungsverfahren, Planung und Realisierung (5 Punkte) c) Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung (5 Punkte) Insgesamt können mithin max. 45 Punkte (inklusive Zusatzpunkte) erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 120-mal: Zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 60 Monaten
- Optionen
- Die Konzessionsgeberin behält sich optional vor, den Vertrag zweimal um eine Laufzeit von jeweils 60 Monaten zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 7 MONTHS
- Angebotsöffnung
- Gemeindeverwaltung Aarbergen. Finanzverwaltung Gemeinde Aarbergen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ist, dass die Gemeinde Aarbergen eine Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsicht für den konkreten Vertragsabschluss erhält.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Siehe § 160 Abs. 3 GWB: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Siehe § 160 Abs. 3 GWB: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Teilnahmewettbewerb dient der Feststellung der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Bewerberauswahl in drei Stufen. Stufe … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmewettbewerb dient der Feststellung der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Bewerberauswahl in drei Stufen. Stufe 1: Prüfung der formalen Anforderungen: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügten. Jeder Teilnehmer hat als Mindestvoraussetzung mindestens ein wertbares Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen einzureichen. Die Referenzen sind durch das Formular "Vordruck für Referenzen" mit den in dem Formular verlangten Angaben zu präsentieren und müssen im Referenzzeitraum 2018 bis Ende der Bewerbungsfrist erbracht worden sein. Die in den Formularen verlangten Angaben zu den Referenzen sind zwingend anzugeben, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet und es kann zum Ausschluss der Bewerbung führen, sofern die notwendige Anzahl von mindestens einer Referenz nicht erreicht wird. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen innerhalb der Frist unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Einzureichende Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Mindestleistung von 2,5 MW pro einzelner Anlage als Engineering-Procurement-Construction ("EPC"). Stufe 2: Prüfung der grundsätzlichen Eignung In der zweiten Stufe wird geprüft, ob der Bewerber geeignet ist, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: In der dritten Stufe wird unter den Bewerbern anhand der einzureichenden Referenzprojekte sowie der projektspezifischen Erfahrung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei ist folgendes zu beachten: (1) Referenzen Jeder Bewerber hat mindestens eine wertbare Referenz über vergleichbare Leistungen einzureichen (Mindestvoraussetzung). Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden. Alle Referenzen sind anhand des Formulars "Vordruck für Referenzen" zu präsentieren und müssen die im Formular genannten Angaben aufweisen, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet. Es können max. 3 wertbare Referenzen gewertet werden. Je wertbarer Referenz können 10 Punkte erreicht werden. Bei max. 3 wertbaren Referenzen können demnach max 30 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt wie folgt: a. Windparklayout in Abhängigkeit vom Relief der Landschaft in Verbindung mit Wirtschaftlichkeit (max 6 Punkte) b. Finanzierung des jeweiligen Projekts (max. 4 Punkte) (2) Projektspezifische Erfahrungen des Bewerbers/ Zusatzpunkte: Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn bei den genannten Projekten eine Einbeziehung von Bürgern in die Projekte erfolgte (z.B. Anteile, die seitens der Bürger erworben werden konnten, gesonderte Tarife o.ä.). Diese Partizipationsmöglichkeit ist zu benennen und in dem auszufüllenden Formblatt kurz zu beschreiben. Hinweis: Die Durchführung von Bürgerveranstaltungen zur Information über das Projekt (z.B. im Rahmen eines Bauleitverfahrens) ist mit Partizipationsmöglichkeit nicht gemeint und nicht als Zusatzpunkt wertbar). Jedes wertbare Projekt, auf welches das Merkmal der Einbeziehung von Bürgern zutrifft, erhält 5 Zusatzpunkte, d.h. es können max. 15 Zusatzpunkte erreicht werden. a) Erfahrungen in der Konzeption (5 Punkte) b) Erfahrungen in Genehmigungsverfahren, Planung und Realisierung (5 Punkte) c) Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung (5 Punkte) Insgesamt können mithin max. 45 Punkte (inklusive Zusatzpunkte) erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBDH4VC Unter der angegebenen Internetadresse ( ) werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten am Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbeso … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBDH4VC Unter der angegebenen Internetadresse ( ) werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten am Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags/ des Angebots zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeindevorstand der Gemeinde Aarbergen
- Anschrift
- Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen
- Kontakt
- vergabe.wind@
aarbergen.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr Aarbergen26.05.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH117 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH13 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH11 Zuschläge
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH9 Zuschläge
- OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f859769-09d3-4979-8030-dbb99992b3da.