Konzessionsvergabe Zahnärztliche Mitteilungen (zm)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KöR) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026-0034veröffentlicht 08.05.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 35 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2028 – 31.12.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 35 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2028 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotene Zusatzvergütung30 %
- ePaper zm25 %
- Berufserfahrung des Teams25 %
- Redaktionssystem10 %
- Zeitschrift zm10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KöR)
- Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhrvor 5 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
Beschreibung
Die zm ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die zm umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Herstellung, den Druck und den Versand der zm als Printversion und des ePapers. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungsanforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie das zur Produktion erforderliche Redaktionssystem und die technische Betreuung auch für zm Print / ePaper. Die Konzessionsgeber beabsichtigen die Vergabe einer Konzession auf Grundlage der den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwürfe (s. C.1 bis C.4) und nach Maßgabe der ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsmerkmale und -anforderungen (s. B.1 und B.2).
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Angebotene ZusatzvergütungGewichtung (Punkte, genau) 30Mit dem Kriterium "Angebotene Zusatzvergütung" wird die vom Bieter den Konzessionsgebern angebotene variable Zusatzvergütung bewertet (s. § 6 Abs. 3 der jeweiligen Konzessionsverträge C.1 und C.3). Die variable Zusatzvergütung ist eine prozentuale Beteiligung der Konzessionsgeber an den Gesamterlösen des Konzessionsnehmers aus der Zeitschrift zm und dem Webportal zm-online im Sinne einer Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg (s. § 6 der jeweiligen Konzessionsverträge C.1 und C.3). Der Bieter, der die höchste variable Zusatzvergütung in Prozent anbietet, erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zum preislich besten Angebot nach Maßgabe der folgenden Berechnungsformel bewertet: 100 x Zusatzvergütung des jeweiligen Bieters / höchste Zusatzvergütung. Die ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf eine volle Punktzahl gerundet.
- Qualität
- ePaper zmGewichtung (Punkte, genau) 25Mit dem Kriterium "ePaper zm" bewerten die Konzessionsgeber die vom Bieter angebotene Gestaltung, technische Features und Bereitstellung. Hierzu reichen die Bieter mit ihrem Angebot ein Konzept für ein zeitgemäßes und funktional hochwertiges ePaper zm mitsamt einem Vorschlag für die Weiterentwicklung auf Grundlage der bestehenden Gestaltung des PDFs des Printprodukts der zm hin zu einem zeitgemäßen und konkurrenzfähigen ePaper binnen zwei Jahren ein. Die Bieter legen in ihrem Konzept das Design und die Programmierung des ePapers dar und beschreiben dessen Nutzungslogik einschließlich der verschiedenen Rubriken (News, CME, Archiv, Termine, Inserate, Markt sowie den Unterrubriken). Zudem soll der technische Betrieb (Hosting, Funktions- und Sicherheitsupdates, Betreuung der Konzessionsgeber) erläutert werden. Die Bieter legen darüber hinaus ein Konzept für einen modernen, konkurrenzfähigen Online-Stellenmarkt vor. Das Konzept für das ePaper soll einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Das Konzept samt Vorschlägen zur Weiterentwicklung des PDFs des Printprodukts der zm wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Das Konzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Insbesondere das Layout überzeugt mit einer hohen Funktionalität und sehr benutzerfreundlichen Nutzungslogik. Zudem ist eine eindeutige Markenzugehörigkeit zur zm erkennbar. Auch die technischen Erläuterungen versprechen einen qualitativ hochwertigen Betrieb. Funktions- und Sicherheitsupdates werden regelmäßig aufgespielt. Die Vorschläge zur Weiterentwicklung zeigen ein großes Potenzial auf. 5 Punkte Das Konzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Das Layout ist mit gewissen Einschränkungen funktional und die Nutzungslogik plausibel. Eine Markenzugehörigkeit zur zm ist erkennbar. Der technische Betrieb wird zufriedenstellend erläutert. 0 Punkte Das Betriebskonzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber nur eine mindere Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Das Layout ist wenig funktional und die Nutzungslogik schwer nachvollziehbar. Die Markenzugehörigkeit zur zm ist nicht ausreichend erkennbar. Der technische Betrieb wird nicht hinreichend erläutert. Die Konzessionsgeber behalten sich vor, auch Zwischenpunkte zu vergeben. Maximal können für das Kriterium "ePaper zm" 10 Punkte erzielt werden. Die er-reichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte)
- Qualität
- Berufserfahrung des TeamsGewichtung (Punkte, genau) 25Für die Bewertung des Kriteriums "Berufserfahrung des Teams" werden die Zusammensetzung des Teams, die nachgewiesene Erfahrung und beruflichen Werdegänge berücksichtigt. Hierzu reichen die Bieter mit ihrem Angebot ein Personalkonzept ein, in dem die zur Ausführung der Konzession in den jeweiligen Organisationseinheiten vorgesehenen Mitarbeitenden vorgestellt werden. Das Personalkonzept soll einen Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Bewertet wird sowohl die rein zeitliche als auch die fachliche Berufserfahrung des vorgesehenen Personals nach Maßgabe der Tabelle gem. Anlage A Bewerbungsbedingungen, Ziffer 11.3.
- Qualität
- RedaktionssystemGewichtung (Punkte, genau) 10Mit dem Kriterium "Redaktionssystem" bewertet der Konzessionsgeber das vom Bieter angebotene Redaktionssystem. Dieses muss bei mehreren Zeitschriftenproduktionen im deutschsprachigen Raum zum Einsatz kommen. Der Bieter hat zudem auf max. 2 DIN A 4 Seiten anzugeben, wie und mit welcher Expertise (inhouse / extern) er das CMS gemäß State of the art regelmäßig weiterentwickelt. Für die Bewertung nutzt der Konzessionsgeber den mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Demo-Zugang (s. Ziff. 5 der Leistungsanforderung B.2). Das Redaktionssystem sowie das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern des Redaktionssystems wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte auf. Es überzeugt mit einer hohen Funktionalität und übererfüllt die Anforderungen der Konzessionsgeber. Die verwendete Version des Redaktionssystems ist nicht älter als zwei Jahre. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern stellt eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung gewünschter Änderungen sicher. 5 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte auf. Es ist mit gewissen Einschränkungen funktional und erfüllt die Anforderungen der Konzessionsgeber in ausreichendem Maße. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern stellt eine befriedigende Umsetzung gewünschter Änderungen sicher. 0 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine mindere Qualität und Güte auf. Es ist wenig funktional und umständlich zu bedienen. Die Anforderungen der Konzessionsgeber werden nur mangelhaft erfüllt. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern ist nicht aussagekräftig und führt zu einer verzögerten oder mangelhaften Umsetzung gewünschter Änderungen. Maximal können für das Kriterium "Redaktionssystem" 10 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte) Stehen die geforderten Leistungsmerkmale des Redaktionssystems nicht zur Verfügung, führt dies zum Ausschluss des Angebots (s. Ziff. 5 der Leistungsanforderung B.2).
- Qualität
- Zeitschrift zmGewichtung (Punkte, genau) 10Mit dem Kriterium "Zeitschrift zm" bewertet der Konzessionsgeber die vom Bieter vorgeschlagene Weiterentwicklung der Gestaltung der Zeitschrift zm. Hierzu skizzieren die Bieter auf maximal 8 DIN A4-Seiten einen Perspektivvorschlag für einen möglichen Refresh der Zeitschrift ab dem Jahr 2028. Darin werden auf Grundlage des bestehenden Layouts Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Gestaltung allgemein und einzelner Gestaltungselemente unterbreitet - auch mit dem Ziel, neue Elemente und Darstellungsformen grafisch um-zusetzen. Dabei werden der eindeutigen Wiedererkennbarkeit der zm und deren Seriosität (Wissenschaftlichkeit, Standesblatt) oberste Priorität eingeräumt. Der Perspektivvorschlag wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte auf. 5 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte auf. 0 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine mindere Qualität und Güte auf. Maximal können für das Kriterium "Zeitschrift zm" 10 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte).
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller Nachweis über den Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Aussagekräftige Verlags- bzw. Unternehmensdarstellung, einschließlich der Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils 8 Mio. EUR (netto)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Notwendige Organisationseinheiten des Bewerbers (Eigendarstellung ausreichend): a. Layout b. (Medien-)Produktion c. Vertrieb d. Marketing und Management Verkauf Industrie: Anzeigen/Werbeformate für Print, ePaper und Online e. Marktredaktion f. Rubrikanzeigen (Verkauf, Handling, Online-Anzeigenmarkt) g. Multichannel-Unit mit Digitalmanager, Webseiten-Programmierung und -Management, marktübliche CMS
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe mindestens jeweils eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen: a. Periodisch erscheinendes Druckerzeugnis (Zeitschriften, Zeitschrift oder Katalog), bei dem Layout, Druck und Versand erbracht worden sind. b. Auflagenstärke der jeweiligen Referenzprojekte mindestens 18.000 (pro Ausga … ganz lesenkürzer
Angabe mindestens jeweils eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen: a. Periodisch erscheinendes Druckerzeugnis (Zeitschriften, Zeitschrift oder Katalog), bei dem Layout, Druck und Versand erbracht worden sind. b. Auflagenstärke der jeweiligen Referenzprojekte mindestens 18.000 (pro Ausgabe) c. ePaper mit einer Verbreitung von mindestens 5.000 Exemplaren pro Ausgabe Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4-Seiten in Form von Text sowie gegebenenfalls Grafiken oder Tabellen darstellen, mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Bearbeitungsdauer (Gesamtproduktionszeit pro Ausgabe), Projektumfang/Kosten. Zudem ist jeweils ein in den Referenzprojekten erstelltes Druckerzeugnis und das ePaper beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2028
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Dieser Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2030. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwölf Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung dieses Vertrages bewirkt auch die Kündigung des zm-online-Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y27MNUW#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Behrenstraße 42, 10117 Berlin
- Website
- kzbv.de
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
kzbv.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft die wegmeister GmbH / Know How! AG2 Zuschläge
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e06d82d8-7253-4f55-9c28-7d1ecef6f213.