Konzessionen Ladeeinrichtungen Elektroautomobile
Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation (Vergabestelle) Alter Steinweg 4 20459 Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen FHH 749.4452-005/002/001veröffentlicht 25.02.2024erstmals 25.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 5
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- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 32 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Konzessionen zur Planung, Errichtung sowie für den Betrieb von Ladeeinrichtungen einschließlich der Erbringung der zugehörigen Service- und Wartungsleistungen
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Konzession Ladeeinrichtung Konzession zur Planung, Errichtung sowie für den Betrieb von Ladeeinrichtungen einschließlich der Erbringung der zugehörigen Service- und Wartungsleistungen | – | – |
| 2 | Konzession Ladeeinrichtung Konzession zur Planung, Errichtung sowie für den Betrieb von Ladeeinrichtungen einschließlich der Erbringung der zugehörigen Service- und Wartungsleistungen | – | – |
| 3 | Konzession Ladeeinrichtung Konzession zur Planung, Errichtung sowie für den Betrieb von Ladeeinrichtungen einschließlich der Erbringung der zugehörigen Service- und Wartungsleistungen | – | – |
| 4 | Konzession Ladeeinrichtung Konzession zur Planung, Errichtung sowie für den Betrieb von Ladeeinrichtungen einschließlich der Erbringung der zugehörigen Service- und Wartungsleistungen | – | – |
| 5 | Konzession Ladeeinrichtung Konzession zur Planung, Errichtung sowie für den Betrieb von Ladeeinrichtungen einschließlich der Erbringung der zugehörigen Service- und Wartungsleistungen | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Die Qualität ist insgesamt mit 80% gewichtet.
- Preis
- Der Preis ist insgesamt mit 20% gewichtet.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Erklärung des Bewerbers / ggf. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der gena … ganz lesenkürzer
Erklärung des Bewerbers / ggf. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannten Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Erklärung zur Tariftreue/Mindestlohn, zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 154 Nr. 2 GBW iVm §§ 123, 124 GWB sowie Erklärung, dass 1. die Verpflichtung zur Tariftreue / zur Mindestlohngewährung gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) eingehalten wird, 2. kein Ausschlussgrund des § 124 GWB erfüllt, insbesondere keiner der Tatbestände des § 124 GWB verwirklicht ist, 3. keine Person, deren Verhalten der unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen eines der insbesondere in § 123 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen aufgrund der vorgenannten Tatbestände keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist und 4. kein Ausschlussgrund des § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) erfüllt und infolgedessen mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Erklärung im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen worden sind und Bestätigung der Einhaltung folgender Anforderungen mit Abgabe des Teilnahmeantrags: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter besteht die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern des eigenen Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Verpflichtung, dass vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten sind. Auf gesondertes Verlangen werden sie der Konzessionsgeberin vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Verpflichtung, bei der Leistungsausführung nur Nachunternehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Zudem Erklärung mit Abgabe des Teilnahmeantrags, dass zur Kenntnis genommen worden ist, dass folgende Verpflichtungen bestehen: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Nachunternehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bei den vorstehend genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Konzessionsgeberin behält …- Kriterium
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags und für die Dauer der Konzessionslaufzeit über die für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigk … ganz lesenkürzer
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags und für die Dauer der Konzessionslaufzeit über die für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen. Deren Vorliegen muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft selbst nach den für einen ordentlichen Kaufmann geltenden Grundsätzen beurteilen und hier erklären. 2. Spezifischer Umsatz Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2021 oder 2022 oder 2023 bezogen auf Leistungen, die mit den vorliegend zu erbringenden Konzessionsleistungen vergleichbar sind, – in einem der vorstehend genannten Jahre – einen spezifischen Gesamtumsatz von mindestens EUR 1,0 Mio. (netto, europaweit) erzielt hat. Die erbrachten Leistungen bzw. die auf deren Grundlage generierten Umsätze sind mit den hier zu vergebenden Konzessionsleistungen vergleichbar bzw. sind spezifische Umsätze im vorliegenden Sinn, wenn diese auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten (Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb sowie Service und Wartung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten) und in der Art der Leistungen (Ladeeinrichtungen für Pkw) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Konzessionsleistungen ermöglichen. Die Vergleichbarkeit setzt nicht voraus, dass die Leistungen auf Basis einer Konzession im Sinne der KonzVgV erbracht worden sind; es ist auch nicht erforderlich, dass es sich um Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum handelt. 3. Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 10.000 000 EUR, Sachschäden: 2.000 000 EUR, Vermögensschäden , die weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen: 100.000 EUR, jeweils je Schadensfall bereits hat / haben bzw. bereit ist / sind, diese im Fall der Erteilung des Zuschlags unverzüglich und für die Dauer der Vertragslaufzeit abzuschließen, aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert vorzuhalten bzw. abzuschließen. Bei den vorstehend genannten Anforderungen in den Ziffern Nr. 1 bis 3 handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen, Teil 2. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, unter Setzung einer Frist von maximal etwa sechs (6) Kalendertagen die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen.- Kriterium
1. Personal und technische Ausstattung Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Konzessionslaufzeit einschließlich des vorzunehmenden Rückbaus der Ladeeinrichtungen über das für die sach-, fach- und vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erf … ganz lesenkürzer
1. Personal und technische Ausstattung Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Konzessionslaufzeit einschließlich des vorzunehmenden Rückbaus der Ladeeinrichtungen über das für die sach-, fach- und vertragsgemäße Erbringung der Leistungen erforderliche hinreichend qualifizierte und erfahrene Personal in der erforderlichen Anzahl sowie über die erforderliche technische Ausstattung für die Erbringung der Leistungen verfügen. 2. Referenzen Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) Referenzen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die mit den vorliegend zu erbringenden Konzessionsleistungen vergleichbar sind. Für den Fall, dass ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft mehr als drei Referenzen abgibt, wird darum gebeten, diese nachfolgend in der präferierten Reihenfolge zu benennen. Die Referenzen werden dann in der angegebenen Reihenfolge geprüft; sollte/n eine oder mehrere der ersten drei benannten Referenzen die Anforderungen nicht erfüllen, werden entsprechend weitere Referenzen geprüft. Die in einer bestimmten Referenz erbrachten Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Konzessionsleistungen vergleichbar, wenn diese auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten in Bezug auf die Standortfindung und -planung einschließlich der erforderlichen Genehmigungsprozesse, Errichtung und Inbetriebnahme, Betrieb einschließlich Back-End-Betrieb und Abrechnung sowie Service und Wartung, und in der Art der Ladeeinrichtungen (Ladeeinrichtungen für Pkw mit Schwerpunkt in der Leistungsklasse 11-22 kW) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Konzessionsleistungen ermöglichen. Die Vergleichbarkeit setzt nicht voraus, dass die Leistung auf Basis einer Konzession im Sinne der KonzVgV erbracht worden ist; es muss sich aber um öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum handeln. Die Referenzen müssen insgesamt mindestens 125 Ladepunkte in mindestens drei verschiedenen Städten (jeweils mindestens 100.000 Einwohner, europaweit) umfassen (Beispiel: 50 Ladepunkte in Stadt A, 50 Ladepunkte in Stadt B und 25 Ladepunkte in Stadt C würden ausreichen.). Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben oder bis zum Ende der Teilnahmefrist bereits ein (1) Jahr andauern. Bei den vorstehend genannten Anforderungen der Ziffern 1 und 2 handelt es sich um Mindestanforderungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen, Teil 2. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, unter Setzung einer Frist von maximal etwa sechs (6) Kalendertagen die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen.- Kriterium
Hinweise: Es werden nur diejenigen geeigneten Bewerber zu Bietern und als solche zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots und ggf. später zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert, die vorausgehend die im Teilnahmewettbewerb gestellten Eignungsanforderungen zum einen vollständig erfüllen … ganz lesenkürzer
Hinweise: Es werden nur diejenigen geeigneten Bewerber zu Bietern und als solche zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots und ggf. später zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert, die vorausgehend die im Teilnahmewettbewerb gestellten Eignungsanforderungen zum einen vollständig erfüllen und zudem auf der Grundlage des nach ihrer Eignung erfolgten Rankings im Teilnahmewettbewerb mindestens den siebten (7) Platz erreicht haben. Für die Einzelheiten zum Ranking wird auf Ziffer III.3 der VGU Teil 1 verwiesen. Die Konzessionsgeberin würde es in Hinblick auf hinreichenden Wettbewerb in jedem der zu vergebenden Lose begrüßen, wenn jeder Bewerber sich jeweils mit dem Teilnahmeantrag auf alle fünf (5) Lose bewirbt und ggf. später auch auf alle fünf (5) Lose ein Angebot (VGU Teil 5 bzw. Teil 6) abgibt. Die erforderlichen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Formblätter der VGU Teil 2 sowie darin geforderte Erklärungen / Nachweise) müssen unabhängig von der Anzahl der Lose, auf die sich ein Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag bewirbt, gleichwohl insgesamt nur ein (1) Mal abgegeben werden. Die Vorgaben und Eignungsanforderungen sind für alle fünf (5) Lose gleich; es ist aus diesem Grund ausreichend, dass der Bewerber die Erfüllung der Eignungsanforderungen nur ein (1) Mal für alle fünf (5) Lose erklärt und nachweist. Es werden nur die geeigneten Bewerber zu Bietern und als solche zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots und ggf. später zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert, die vorausgehend die im Teilnahmewettbewerb gestellten Eignungsanforderungen zum einen vollständig erfüllen und zudem auf der Grundlage des nach ihrer Eignung erfolgten Rankings im Teilnahmewettbewerb mindestens den siebten (7) Platz erreicht haben. Das Ranking - unter den geeigneten - Bewerbern in Hinblick auf das Erreichen der Plätze eins (1) bis sieben (7) erfolgt auf der Grundlage folgender Rankingkriterien: (1) Anzahl der am 25.03.2024 (Stichtag) nachweislich in Betrieb befindlichen öffentlich zugänglichen Ladepunkte insgesamt, diese müssen sich nicht im „öffentlichen Raum“ befinden. Der Bewerber muss angeben, in welchen Städten/Gemeinden er diese Ladepunkte betreibt und wie viele Ladepunkte er dort betreibt. Gewichtung: 50%. (2) Anzahl der insgesamt zwischen dem 01.01.2022 und dem 25.03.2024 (Stichzeitraum) nachweislich erstmals in Betrieb genommenen öffentlich zugänglichen Ladepunkte im öffentlichen Raum (nicht gemeint: öffentlich zugängliche private Grundstücksflächen) in Großstädten mit mindestens 100.000 Einwohnenden. Der Bewerber muss angeben, in welchen Städten er die betreffenden Ladepunkte errichtet und in Betrieb genommen hat sowie betreibt. Gewichtung: 30%. (3) Anzahl der am 25.03.2024 nachweislich in Betrieb befindlichen öffentlichen zugänglichen Ladepunkte im öffentlichen Raum (nicht gemeint: öffentlich zugängliche private Grundstücksflächen) in der Stadt/Gemeinde mit den meisten betriebenen Ladepunkten des Anbieters. Gewichtung: 20%. Die vorstehend geforderten Angaben zu den Rankingkriterien (1) bis (3) sind im Formblatt 3 der VGU Teil 2, an den entsprechenden Stellen in der Tabelle und/oder in einer selbst erstellten Anlage entlang der dort vorgegebenen Maßgaben zu machen. Es werden in Hinblick auf die Rankingkriterien (1) bis (3) nur solche Angaben berücksichtigt, die aus Leistungen stammen, die vom Bewerber selbst, von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und/oder von Unternehmen erbracht werden / worden sind, die nach § 15 AktG mit dem Bewerber und/oder Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft konzernverbundene Unternehmen sind. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft oder deren einzelne Mitglieder kann / können zudem Angaben aus Leistungen miteinbeziehen, die ein Nachunternehmer für sie erbracht hat, mit dem sie in dem betreffenden Projekt zusammengearbeitet haben. Angaben zu den Ranking-Kriterien (2) und (3) werden nur dann berücksichtigt, wenn sie auf Leistungen beruhen, bei denen es sich gemäß den Anforderung …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen für die Erbringung der Konzessionsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3) und dem Konzessionsvertrag (Vergabeunterlagen, Teil 4) samt Anhängen und Verweisen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Finanzbehörde Vergabekammer (FB VK) Gänsemarkt 36 20354 Hamburg, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber der Konzessionsgeberin (KG) einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein an der Konzession interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben gegenüber der Konzessionsgeberin (KG) einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein an der Konzession interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der KG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt die KG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der KG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der KG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den VGU erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der KG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die KG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die KG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag insgesamt auf maximal ein (1) Los pro Bieter erteilt wird (Zuschlagslimitierung; siehe VGU Teil 1, Ziffer I.3.4). Für den Fall, dass der Bieter auf der Grundlage der Wertung der Angebote nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien bzw. Punktzahl (siehe VGU … ganz lesenkürzer
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag insgesamt auf maximal ein (1) Los pro Bieter erteilt wird (Zuschlagslimitierung; siehe VGU Teil 1, Ziffer I.3.4). Für den Fall, dass der Bieter auf der Grundlage der Wertung der Angebote nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien bzw. Punktzahl (siehe VGU Teil 1, Ziffer III.10) auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten könnte, wird der Zuschlag entsprechend der von ihm angegebenen Präferenz auf das Los erteilt (Los - Präferenz), das entsprechend der Platzierung des Bieters noch verfügbar ist. Die Los-Präferenz ist bereits im verbindlichen Erstangebot anzugeben (Formblatt 1, VGU Teil 5) und kann ggf. später im endgültigen Angebot (VGU Teil 6) nicht mehr geändert werden. Der Bieter kann die fünf (5) Lose in Formblatt 1 der VGU Teil 5 mit einer Los-Präferenz von (1) bis (5) einstufen; die niedrigste Präferenz ist Los-Präferenz (5), die höchste Los-Präferenz ist (1). Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag in einzelnen oder allen Losen bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt werden kann.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation (Vergabestelle) Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
- Anschrift
- Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 25.03.2024
- BekanntmachungFrist 25.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bceb2a78-1c6b-43a0-b83d-d73719053b83.