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Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/034veröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 353 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate18.04.2026 – 31.03.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40479, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • - Qualität des angebotenen Speiseplans60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und die Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)

Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.

11 Monate–
2
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)

Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.

11 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Qualität
- Qualität des angebotenen SpeiseplansGewichtung (Punkte, genau) 60Berücksichtigung der Qualität des angebotenen Speiseplans durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.04.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Los 1 (Verpflegung der Beschäftigten) Die Leistung wird auf der Grundlage der Konzession zur Verpflegung der Beschäftigten des MUNV erbracht (s. Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen). Der Auftrag ist ab Zuschlag für zwei Jahre durchzuführen. Es besteht die Option der einmaligen … ganz lesenbis zu 1-mal: Los 1 (Verpflegung der Beschäftigten) Die Leistung wird auf der Grundlage der Konzession zur Verpflegung der Beschäftigten des MUNV erbracht (s. Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen). Der Auftrag ist ab Zuschlag für zwei Jahre durchzuführen. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere zwei Jahre. Die Mitteilung zur Vertragsverlängerung der Leistung um zwei weitere Jahre erfolgt bis zum 31.03.2027.
Optionen
Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ledi … ganz lesenOptional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenAuf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gegenstand der Konzession Es ist beabsichtigt, durch das Vergabeverfahren den Betrieb der Ministeriumskantine wettbewerblich und transparent auf Grundlage der in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen vertraglichen Rahmenbedingungen (Konzession) an eine Pächterin zu vergeben. Die Leistung besteht in d … ganz lesenGegenstand der Konzession Es ist beabsichtigt, durch das Vergabeverfahren den Betrieb der Ministeriumskantine wettbewerblich und transparent auf Grundlage der in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen vertraglichen Rahmenbedingungen (Konzession) an eine Pächterin zu vergeben. Die Leistung besteht in der Zubereitung und dem Verkauf von drei Mittagsmenüs mindestens montags bis donnerstags unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur des Konzessionsgebers sowie dem Verkauf von warmen und kalten alkoholfreien Getränken. Darüberhinausgehende Angebote/Leistungen werden grundsätzlich begrüßt. Objektbeschreibung Zum Objekt gehören Kantinenräumlichkeiten, Speisesaal, Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume, welche sich im Sockelgeschoss des Gebäudes befinden und weitgehend über die für einen Kantinen-/Bistrobetrieb notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügen. Kantine Die Ausstattung der Kantine umfasst: Anlieferung und Lagerbereich: - Trocken- und Materiallager mit Lagerregalen - Transportwagen - Kühl- und Tiefkühl-Zellen mit zentraler Kleinkältetechnik Vorbereitungsbereiche: - Vorbereitungszonen für erdbehaftete Produkte und tierische Komponenten - Arbeitsbereich kalte Küche - die genannten Bereiche sind jeweils ausgestattet mit Handwaschbecken, Spültischen, Ablagetischen fest und mobil, Wandhängeschränke und -borde, Arbeitsplatzkühlungen, Reinigungsanschlüsse mit Kalt- und Warmwasser Produktionsküche: - Heißluftdämpfer, Kapazität 20 x GN 1/1 - Heißluftdämpfer-Kombination Kapazität 10 x GN 1/1 + 6 x GN 1/1 - Elektro-Doppel-Fritteuse, Kapazität 2 x 12,5 ltr. - stationäre Sonderlöschanlage für Fettbrände - Kippbratpfanne, Kapazität GN 3/1 - Kochkessel, 80/100 ltr. - Kochfeld - flächendeckende Edelstahl-Küchenlüftungsdecke Spülküchenanlage: - Kastentransportspülmaschine mit Trocknung und Wärmerückgewinnung - zentrale/dezentral Wasseraufbereitung - Untertisch-Gläserspülmaschine - Doppelspüle als Topfspülmöglichkeit - Speiseresteentsorgungsanlage mit Aufgabestation (mit Vakuumtechnik) in Spülküche - Tablettrückgabeorganisation mittels Tablettabräumwagen - Räumlich abtrennbare Speisenausgabenanlage: - Tablett-/Besteckspenderstation - SB-Kaltausgaben für kühlbedürftige Speisen als Umluft-Kühlvitrinen - SB-Salatbuffet - SB-Handelswarenkühlregal für Snacks und Getränke - SB-Heißgetränkestation - Warmspeisenausgabemöglichkeiten mit Aufsatzwärmebrücken und Hustenschutz - Front-Cooking wahlweise für die Produkte Pizza, Pasta oder Grill - Kassenarbeitsplatz für Bargeldzahlung - fahrbare Geschirrspender (beheizt/unbeheizt) und Systemgeschirre Speisesaal/Terrasse Der an die Speisenausgabeanlage angrenzende Speisesaal umfasst ca. 160 Sitzplätze sowie saisonabhängig bis zu 65 Sitzplätze auf einer Terrasse neben dem Speisesaal. Bistro Ein Bistrobereich befindet sich neben dem Speisesaal und verfügt über 30 Sitzplätze und 10 Stehplätze. Die Ausstattung des Bistros umfasst: - Kaltausgaben für kühlbedürftige Speisen als Umluft-Kühlvitrinen für Thekenselbstbedienung - Handelswarenkühlregal für Snacks und Getränke - Unterbaukühlungen - Siebträger-Kaffee-Halbautomat - Steh-Kassenplatz für Bargeldzahlung - separates Back-Office mit Untertisch-Spülmaschine, Handwaschbecken, - Lagerschränke und Zwischenkühlmöglichkeit
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYTPSZTEK7# Verhandlung; Verhandlungsgespräch Das Verhandlungsgespräch zu Los 1 wird voraussichtlich am 09.03.2026 und/oder 10.03.2026 und zu Los 2 voraussichtlich am 02.03.2026 und/oder 03.03.2026 stattfinden. Im jeweiligen Verhandlungstermin sollen die wesentlichen In … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYTPSZTEK7# Verhandlung; Verhandlungsgespräch Das Verhandlungsgespräch zu Los 1 wird voraussichtlich am 09.03.2026 und/oder 10.03.2026 und zu Los 2 voraussichtlich am 02.03.2026 und/oder 03.03.2026 stattfinden. Im jeweiligen Verhandlungstermin sollen die wesentlichen Inhalte des Angebots schlüssig präsentiert und die Schwerpunkte näher erläutert werden. Zudem müssen sich mindestens die vorgesehene Ansprechperson und deren Vertretung persönlich vorstellen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ein anderer Vertreter entsandt werden. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Verhandlung wird der Auftraggeber mit der Einladung zur Verhandlung zu Los 1 und zu Los 2 voraussichtlich bis zum 23.02.2026 mitteilen. Aus dem jeweiligen Verhandlungsgespräch werden sich ggf. Anforderungen an eine Konkretisierung oder Änderung des Angebots ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, auch über das/die Folgeangebote - ggf. nur schriftlich - zu verhandeln. Vertrag; Vertragslaufzeit; Haushaltsmittel Los 1 (Verpflegung der Beschäftigten) Die Leistung wird auf der Grundlage der Konzession zur Verpflegung der Beschäftigten des MUNV erbracht (s. Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen), ggf. inklusive der optionalen Leistung "Getränkeversorgung bei Besprechungen". Der Auftrag ist ab Zuschlag für zwei Jahre durchzuführen. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere zwei Jahre, sofern Haushaltsmittel zu Verfügung stehen. Die Mitteilung zur Vertragsverlängerung der Leistung um zwei weitere Jahre erfolgt bis zum 31.03.2027. Los 2 (Veranstaltungs-Catering) Die Leistung wird auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsinhalte im Wege von Abrufen erbracht (siehe Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen). Der Auftrag ist ab Zuschlag für zwei Jahre durchzuführen. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere zwei Jahre, sofern Haushaltsmittel zu Verfügung stehen. Die Mitteilung zur Vertragsverlängerung der Leistung um zwei weitere Jahre erfolgt bis zum 31.03.2027.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Qualität
- Qualität der Speiseangebote für die im Preisblatt aufgeführten BasispaketeGewichtung (Punkte, genau) 60Berücksichtigung der Qualität der Speiseangebote für die im Preisblatt aufgeführten Basispakete durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.04.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: s. Ausführungen bei den Losen
Optionen
Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ledi … ganz lesenOptional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenAuf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gegenstand der Rahmenvereinbarung Veranstaltungs-Catering Im Gebäude des MUNV finden regelmäßig Veranstaltungen unterschiedlichen Formats statt, bei denen Teilnehmenden ein Catering unterschiedlichen Umfangs angeboten wird. Durch die Rahmenvereinbarung Veranstaltungs-Catering soll den verschiedenen … ganz lesenGegenstand der Rahmenvereinbarung Veranstaltungs-Catering Im Gebäude des MUNV finden regelmäßig Veranstaltungen unterschiedlichen Formats statt, bei denen Teilnehmenden ein Catering unterschiedlichen Umfangs angeboten wird. Durch die Rahmenvereinbarung Veranstaltungs-Catering soll den verschiedenen Abteilungen des MUNV für die im Dienstgebäude stattfindenden Veranstaltungen die erforderlichen Catering-Leistungen durch die Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden. Gegenstand der Getränkeversorgung bei Besprechungen Die Aufgabenerledigung innerhalb des Ministeriums ist mit zahlreichen Besprechungen verbunden, an denen externe Personen teilnehmen, bei denen jedoch wegen Art und/oder Umfang der Besprechung sowie aus Gründen der Höflichkeit nur eine Versorgung mit Getränken (Kaffee, Tee und Wasser), ggf. auch mit Kleingebäck erfolgt. Objektbeschreibung Zum Objekt gehören Kantinenräumlichkeiten, Speisesaal, Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume, welche sich im Sockelgeschoss des Gebäudes befinden und weitgehend über die für einen Kantinen-/Bistrobetrieb notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYTPSZTEK7# Verhandlung; Verhandlungsgespräch Das Verhandlungsgespräch zu Los 1 wird voraussichtlich am 09.03.2026 und/oder 10.03.2026 und zu Los 2 voraussichtlich am 02.03.2026 und/oder 03.03.2026 stattfinden. Im jeweiligen Verhandlungstermin sollen die wesentlichen In … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYTPSZTEK7# Verhandlung; Verhandlungsgespräch Das Verhandlungsgespräch zu Los 1 wird voraussichtlich am 09.03.2026 und/oder 10.03.2026 und zu Los 2 voraussichtlich am 02.03.2026 und/oder 03.03.2026 stattfinden. Im jeweiligen Verhandlungstermin sollen die wesentlichen Inhalte des Angebots schlüssig präsentiert und die Schwerpunkte näher erläutert werden. Zudem müssen sich mindestens die vorgesehene Ansprechperson und deren Vertretung persönlich vorstellen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ein anderer Vertreter entsandt werden. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Verhandlung wird der Auftraggeber mit der Einladung zur Verhandlung zu Los 1 und zu Los 2 voraussichtlich bis zum 23.02.2026 mitteilen. Aus dem jeweiligen Verhandlungsgespräch werden sich ggf. Anforderungen an eine Konkretisierung oder Änderung des Angebots ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, auch über das/die Folgeangebote - ggf. nur schriftlich - zu verhandeln. Vertrag; Vertragslaufzeit; Haushaltsmittel Los 1 (Verpflegung der Beschäftigten) Die Leistung wird auf der Grundlage der Konzession zur Verpflegung der Beschäftigten des MUNV erbracht (s. Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen), ggf. inklusive der optionalen Leistung "Getränkeversorgung bei Besprechungen". Der Auftrag ist ab Zuschlag für zwei Jahre durchzuführen. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere zwei Jahre, sofern Haushaltsmittel zu Verfügung stehen. Die Mitteilung zur Vertragsverlängerung der Leistung um zwei weitere Jahre erfolgt bis zum 31.03.2027. Los 2 (Veranstaltungs-Catering) Die Leistung wird auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsinhalte im Wege von Abrufen erbracht (siehe Ziff. 1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen). Der Auftrag ist ab Zuschlag für zwei Jahre durchzuführen. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere zwei Jahre, sofern Haushaltsmittel zu Verfügung stehen. Die Mitteilung zur Vertragsverlängerung der Leistung um zwei weitere Jahre erfolgt bis zum 31.03.2027.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Die Kochmützen, Düsseldorf1
2Die Kochmützen, Düsseldorf1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

85vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (111 Lose mit Angabe)
765.762 €Zuschlagswert im Median
338.503 € – 1,48 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78cd3325-0e2d-42d0-bd1f-f0a63617c623.