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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenBauPlanung

Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes

Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 20-222_EU_160926veröffentlicht 14.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 52 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
240 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Stuttgart70178, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (188 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhr
    vor 53 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer Konzession für die Erhaltung, den Ausbau und den Betrieb eines Fernwärmeversorgungssystems in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, verbunden mit der Gestattung der Nutzung von Grundstücken der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Nutzung für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist, insbesondere von Wegegrundstücken. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Netzgebiet des bestehenden Fernwärmenetzes, das im Eigentum der EnBW AG steht und derzeit von dieser betrieben wird, und angrenzende Gebiete, die sich nach der kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Fernwärmeversorgung eignen. Ein vertraglicher Eigentumsverschaffungsanspruch der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf das Netz, den die Stadt an einen Neukonzessionär abtreten könnte, besteht bisher nicht (BGH, Urteil v. 05.12.2023 – KZR 101/20). Der Konzessionär trägt die Verantwortung dafür, dass das Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistungen von ihm und auf seine Kosten eingeholt wird. Sämtliche Bewerber/Bieter, deren Eignung im Teilnahmewettbewerb festgestellt wurde, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl findet insoweit nicht statt. Vor der Ausschreibung der Konzession hat eine Markterkundung stattgefunden, an der mehrere Unternehmen beteiligt wurden. Mehr Informationen über das Fernwärmenetz als in diesem Verfahren wurden den beteiligten Unternehmen hierfür nicht übermittelt.

Beschreibung des Loses

Phase 1 – Teilnahmewettbewerb  Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb);  Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten;  Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge;  Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase  Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase);  Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote;  Einladung zu Verhandlungsgesprächen;  Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden);  Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen;  Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO);  Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote;  Prüfung und Wertung der Angebote;  Informationsschreiben nach § 134 GWB;  Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung, erreichbare Gesamtpunktzahl: 650 Unterteilt in I.1 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall 160 kW Bestellleistung und 288.000 kWh/a Verbrauch, max. 200 Punkte; I.2 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 50; I.3 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 100 Punkte, I.4 Preisanpassungsformeln, max. 300 Punkte Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird. Im Kriterium Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung müssen mindestens 400 Punkte erreicht werden (Mindestpunktzahl). Bieter, die bei diesem Kriterium den Mindestwert von 400 Wertungspunkten nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
Qualität
Erreichbare Gesamtpunktzahl: 3400 Unterteilt in: Klimaschutz / Umweltverträglichkeit, max. 850; Ausgestaltung der Endschaftsregelungen entsprechend § 23 bis § 25 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 600; Ausgestaltung der Wegenutzung, max. 550; Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300; Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300; Versorgungssicherheit, max. 300; Umfang der Anschluss- und Versorgungsverpflichtung im bestehenden Netzgebiet entsprechend § 3 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 200; Umfang und Ausgestaltung der Regelungen entsprechend den §§ 27, 28 und 29 des Konzessionsvertragsentwurfs der LHS zum Kontrollwechsel, zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag und zur Übertragung des Eigentums an den Fernwärmeversorgungsanlagen, max. 150; Technische Sicherheit / Ungefährlichkeit des Netzbetriebs, max. 50; Verbraucherfreundlichkeit, max. 50; Umfang der Übernahme einer allgemeinen Betriebspflicht entsprechend § 7 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25; Umfang der Übernahme der Verpflichtung zur Informationsbereitstellung entsprechend § 11 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25 Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Monate am Ende der Frist für den Teilnahmeantrag.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den mittleren Umsatz (netto) im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar ist der Betrieb von Fernwärmenetzen und die Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen. MINDESTANFORDERUN … ganz lesenErklärung über den mittleren Umsatz (netto) im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar ist der Betrieb von Fernwärmenetzen und die Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen. MINDESTANFORDERUNG: 40 Mio. EUR mittlerer Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Fernwärmenetzen und der Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem EWR- oder GPA-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Finanzkennzahlen
Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe mindestens einer vergleichbaren Referenz (MINDESTANFORDERUNG) aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge bzw. Konzessionen (darunter auch reiner Wegenutzungsverträge) für Betrieb und Versorgung von komplexen Fernwärmesystemen. Vergleichbar ist hierb … ganz lesenAngabe mindestens einer vergleichbaren Referenz (MINDESTANFORDERUNG) aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge bzw. Konzessionen (darunter auch reiner Wegenutzungsverträge) für Betrieb und Versorgung von komplexen Fernwärmesystemen. Vergleichbar ist hierbei eine Referenz, die belegt, dass der Bieter Erfahrungen mit dem Betrieb von komplexen Fernwärmesystemen aufweist. Als Referenz ist hierbei ein zusammenhängendes Wärmenetz zu verstehen, in welchem die folgende Anzahl der Wärmeabnehmer und der folgenden bereitgestellten Wärmemenge erreicht wird: Anzahl der Wärmeabnehmer: mindestens 10.000 (MINDESTANFORDERUNG) Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: mindestens 300 GWh/a oder mehr (MINDESTANFORDERUNG) Es sind folgende Angaben zu machen: o Leistungszeitraum o Umfang der Tätigkeit, grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben o Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers (Angabe entfällt, wenn kein öffentlicher Auftraggeber) o Anzahl der Wärmeabnehmer: 10.000 oder mehr o Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: 300 GWh/a oder mehr Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Referenzen mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen Eigenangaben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Zertifizierungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wärmenetzen: o TSM AGFW FW 1000 (technisches Sicherheitsmanagementsystem) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o ISO 9 … ganz lesenBeschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Zertifizierungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wärmenetzen: o TSM AGFW FW 1000 (technisches Sicherheitsmanagementsystem) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o ISO 9001 (Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme) o ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) o AGFW FW 602 (Planung, Bau, Betrieb von Fernwärmenetzen) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o AGFW FW 603 (Instandhaltung von Fernwärmenetzen) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe zur Personalausstattung Beschäftigtenzahl / Arbeitskräfte im Bereich Betrieb von Fernwärmeleitungen im Mittel der letzten drei Kalenderjahre: o Leitungspersonal o Ingenieure o Anlagenmechaniker o Meister/Netzmeister Fernwärme o Spezialisten für Überwachungstechnik
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
240 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Str. 100, 76173 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt … ganz lesenDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Konzessionsvergabe erfolgt als EU-weites Verfahren gemäß der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU. Gemäß § 152 GWB i.V.m. § 12 Abs. 1 KonzVgV ist das Konzessionsvergabeverfahren unter Beachtung der Grundsätze der Transpar … ganz lesenZentrale Elemente des Verfahrens: Die Konzessionsvergabe erfolgt als EU-weites Verfahren gemäß der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU. Gemäß § 152 GWB i.V.m. § 12 Abs. 1 KonzVgV ist das Konzessionsvergabeverfahren unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs grundsätzlich frei gestaltbar. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb strukturiert, um einen transparenten, wettbewerblichen und mehrstufigen Ablauf sicherzustellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hauptstätter Str. 66, 70178 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 654 (Andere Energieversorgungsquellen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 07a305be-196a-4906-a095-f6f4dc607f2d.