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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau1 Berichtigung

Konzession betreffend die Sanierung und den Betrieb einer Jugendherberge

Stadt Landshut · Landshut, Bayern

Aktenzeichen 5042023veröffentlicht 31.10.2024erstmals 31.10.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 691 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Landshut84028, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Sanierungskonzept30 %
  • Finanzierungskonzept20 %
  • Unterschreitung maximaler Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Jugendherberge10 %
  • Personalkonzept für den Betrieb der Jugendherberge8 %
  • Verpflegung12 %
  • Wahl der "Alternative Projektvertrag"20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Landshut
    vor 23 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Konzessionsgeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV). Es handelt sich um eine Konzessionsbekanntmachung i.S.v. § 19 KonzVgV. Der Konzessionsgeber hat für diese Bekanntmachung das Formular der Auftragsbekanntmachung genutzt, da das verwendete E-Vergabe-Portal kein Formular einer Konzessionsbekanntmachung zur Verfügung stellt. Der Konzessionsgeber ist Eigentümer einer als "Ottonianum" bekannten denkmalgeschützten Immobilie (nachfolgend als "Gebäude" bezeichnet). Das Gebäude befindet sich im Richard-Schirrmann-Weg 6 in Landshut. Der Konzessionsgeber betreibt im Gebäude seit den 1960er-Jahren in kommunaler Trägerschaft eine Jugendherberge. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, den Betrieb der Jugendherberge im sanierten Gebäude fortzusetzen. Er hat sich daher entschieden, eine Konzession zur Sanierung des Gebäudes und zum anschließenden Betrieb der Jugendherberge im Gebäude zu vergeben. Der Konzessionsnehmer hat dabei die folgenden Leistungen jeweils auf das alleinige wirtschaftliche Risiko zu erbringen: - Planung der Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen (einschließlich der Grünanlagen) und Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen gemäß den erfolgten Planungen des Konzessionsnehmers. - Betrieb einer Jugendherberge im sanierten Gebäude. Die Dauer der Konzession beläuft sich auf 30 Jahre.

Beschreibung des Loses

Der Konzessionsgeber ist Eigentümer einer als "Ottonianum" bekannten denkmalgeschützten Immobilie (nachfolgend als "Gebäude" bezeichnet). Das Gebäude befindet sich im Richard-Schirrmann-Weg 6 in Landshut. Der Konzessionsgeber betreibt im Gebäude seit den 1960er-Jahren in kommunaler Trägerschaft eine Jugendherberge. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, den Betrieb der Jugendherberge im sanierten Gebäude fortzusetzen. Er hat sich daher entschieden, eine Konzession zur Sanierung des Gebäudes und zum anschließenden Betrieb der Jugendherberge im Gebäude zu vergeben. Der Konzessionsnehmer hat dabei die folgenden Leistungen jeweils auf das alleinige wirtschaftliche Risiko zu erbringen: - Planung der Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen (einschließlich der Grünanlagen) und Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen gemäß den erfolgten Planungen des Konzessionsnehmers. - Betrieb einer Jugendherberge im sanierten Gebäude. Der Konzessionsgeber hat im Jahre 2019 eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Jugendherberge eingeholt. Die Kosten der Sanierung belaufen sich danach abhängig von den in der Machbarkeitsstudie geprüften Varianten auf mehrere Millionen EUR. Die vom Konzessionsnehmer zu betreibende Jugendherberge hat eine Bettenzahl von mindestens 80 aufzuweisen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung keine anderen Vorgaben ergeben. Der Konzessionsnehmer darf die Übernachtung pro Gast höchstens zu einem Preis anbieten, der dem Durchschnittswert von Übernachtungspreisen in Jugendherbergen in Bayern entspricht. Der Konzessionsgeber wird dem Konzessionsnehmer jeweils für einen 2-Jahreszeitraum den für den Konzessionsnehmer in diesem Zeitraum maßgeblichen Durchschnittswert mitteilen. Der Konzessionsnehmer darf die Übernachtung pro Gast ausnahmsweise zu einem höheren Preis anbieten, wenn der Konzessionsnehmer hierzu seine Zustimmung in Schrift- oder Textform erklärt hat. Der Konzessionsnehmer hat den Betrieb der Jugendherberge für eine Laufzeit von 30 Jahren zu übernehmen. Dies umfasst auch die Erhaltung der Außenflächen. Die Dauer der Konzession beläuft sich auf 30 Jahre. Die Bietern können im Vergabeverfahren betreffend das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet (Jugendherbergsgrundstück), wählen, ob sie einen Projektvertrag mit dem Konzessionsgeber schließen ("Variante Projektvertrag") oder einen Erbbaurechtsvertrag ("Variante Erbbaurechtsvertrag"). Der Konzessionsnehmer hat im Falle der "Variante Projektvertrag" mit dem Betrieb der Jugendherberge im sanierten Gebäude spätestens vier Jahre ab Übergabe des Vertragsgegenstands zu beginnen, sofern er in seinem Angebot keinen früheren Zeitpunkt angeboten hat. Sofern der Konzessionsnehmer im Vergabeverfahren auf die "Variante Erbbaurechtsvertrag" angeboten und im Angebot keinen früheren Zeitpunkt für die Inbetriebnahme angegeben hat, hat er sicherzustellen, dass der Betrieb der Jugendherberge im sanierten Gebäude spätestens vier Jahre ab Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten beginnt. Der Erbbauzins beträgt mindestens 1,00 EUR jährlich. Der Konzessionsnehmer darf vom Konzessionsnehmer das Grundstück FlNr. 538 (Teilfläche) kaufen oder auf der Grundlage eines Pachtvertrages nutzen. Das Grundstück FlNr. 538 (Teilfläche) schließt an das Jugendherbergsgrundstück an. Es wird nachfolgend als "Freiflächengrundstück" bezeichnet. Sofern der Konzessionsnehmer auf diesen Vertragsteil nicht verzichtet, hat er im Vergabeverfahren zu wählen, ob er bezüglich des Freiflächengrundstücks einen Pachtvertrag oder einen Grundstückskaufvertrag, jeweils nach Maßgabe des Vertrages, schließen möchte. Sofern der Konzessionsnehmer betreffend das Freiflächengrundstück auf einen Pachtvertrag angeboten hat, beträgt die Laufzeit 30 Jahre. Der Pachtzins und der Kaufpreis belaufen sich mindestens auf den vom Gutachterausschuss der Stadt Landshut festgestellten Marktpreis. Der Marktpreis wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ermittelt sein. Weitere Anforderungen an die konzessionsgegenständlichen Leistungen und die vorgenannten Grundstücke ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Sanierungskonzept30 %
Finanzierungskonzept20 %
Unterschreitung maximaler Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Jugendherberge10 %
Personalkonzept für den Betrieb der Jugendherberge8 %
Verpflegung12 %
Wahl der "Alternative Projektvertrag"20 %
Qualität
SanierungskonzeptUnterkriterium Nr. 1 "Sanierungsmaßnahmen" (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den übrigen Zuschlagskriterien: 15%): Zielvorstellung: Der Bieter stellt sicher, dass die von ihm im Auftragsfall ausgeführten Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude "Ottonianum" die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen und die Sanierung in einem Umfang und einer Art und Weise erfolgt, dass im sanierten Gebäude eine Jugendherberge gemäß den in der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschriebenen Vorgaben betrieben werden kann. Anforderung: Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1 - 1.1." nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall die vorbeschriebene Zielvorstellung erfüllen wird. Er hat insbesondere die von ihm im Auftragsfall auszuführenden Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Grundrissoptimierung auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes, Erneuerung von Elektro- und Sanitärinstallationen und Modernisierung der sonstigen Gebäudetechnik darzustellen. Unterkriterium Nr. 2 "Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Anforderungen" (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den übrigen Zuschlagskriterien: 10%): Zielvorstellung: Durch die im Auftragsfall ausgeführten Sanierungsmaßnahmen werden alle denkmalschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten. Anforderung: Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1 - 1.2." nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall diese Zielvorstellung erfüllen wird. Unterkriterium Nr. 3 "Energieeffizienz" (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den übrigen Zuschlagskriterien: 5%): Der Konzessionsnehmer hat alle gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz des sanierten Gebäudes zu erfüllen. Diese gesetzlichen Anforderungen können auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt werden. Zielvorstellung: Ziel des Konzessionsgebers ist, dass der Konzessionsnehmer im Auftragsfall die gesetzlichen Anforderungen in einer Art und Weise umsetzt, dass die höchste Energieeffizienz des sanierten Gebäudes erreicht wird. Anforderung: Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1 - 1.3." nachvollziehbar zu beschreiben, wie er diese Zielvorstellung im Auftragsfall erfüllt. Die weiteren Angaben zum Zuschlagskriterium sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
FinanzierungskonzeptZielvorstellung: Der Konzessionsnehmer verfügt über einen tragfähigen Finanzierungsplan, der die Sanierung sowie den langfristigen Betrieb der Jugendherberge gewährleistet; die finanzielle Risiken für die Sanierung und den langfristigen Betrieb der Jugendherberge minimiert und sicherstellt, dass die notwendigen Mittel rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Anforderung: Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 2" nachvollziehbar seinen Finanzierungsplan für den Auftragsfall zu beschreiben. Dabei hat er insbesondere die geplanten Finanzierungsmittel und -strukturen sowie seine Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Sanierung und den Betrieb der Jugendherberge darzustellen. Er hat darüber hinaus als angebotsgegenständliche Anlage bestätigende Nachweise über Eigenmittel (Kontoauszüge, Bankbestätigungen o.ä.) und/oder Fremdmittel (Bankbestätigung, Bestätigung weiterer Geldgeber o.ä.) jeweils hinsichtlich der im Auftragsfall durchzuführenden Investitionen vorzulegen. Die weiteren Angaben zum Zuschlagskriterium sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Unterschreitung maximaler Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der JugendherbergeIn der Leistungsbeschreibung unter Ziffer C. ist Folgendes vorgegeben: "Sofern der Konzessionsnehmer im Vergabeverfahren auf die "Variante Projektvertrag" angeboten hat und in der angebotsgegenständlichen Anlage "Angaben zu den Zuschlagskriterien" keinen früheren Zeitpunkt angeboten hat, hat er sicherzustellen, dass der Betrieb der Jugendherberge spätestens vier Jahre ab Übergabe des Vertragsgegenstands beginnt. Sofern der der Konzessionsnehmer im Vergabeverfahren auf die "Variante Erbbaurechtsvertrag" angeboten hat und in der angebotsgegenständlichen Anlage "Angaben zu den Zuschlagskriterien" keinen früheren Zeitpunkt angeboten hat, hat er sicher-zustellen, dass der der Betrieb der Jugendherberge spätestens vier Jahre ab Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten beginnt." Der vorzitierte Zeitpunkt der "Übergabe des Vertragsgegenstands" im Falle der Wahl der "Variante Projektvertrag" und der vorzitierte Zeitpunkt des "Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten" im Falle der Wahl der "Variante Erbbaurechtsvertrag" sind im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums (in der Anlage AV8 "Übersicht über die Zuschlagskriterien" und der Anlage AV4 "Angaben zu den Zuschlagskriterien) jeweils auch als "Fristbeginn" bezeichnet. Der Bieter kann den in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Jugendherberge (spätestens vier Jahre ab Fristbeginn) im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums unterschreiten und sich zu einer früheren Inbetriebnahme der Jugendherberge (mindestens in dem in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Umfang) verpflichten. In diesem Fall hat der Bieter im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 3" anzugeben, zu welchem Zeitpunkt er im Auftragsfall die Jugendherberge (mindestens in dem in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Umfang) in Betrieb nimmt. Um sicherzustellen, dass der vom Bieter angegebene Zeitpunkt realistisch ist, hat der Bieter anhand einer Beschreibung und eines Bauzeitenplans nachvollziehbar dazulegen, dass der angegebene Zeitpunkt realistisch umsetzbar ist. Ist anhand der Beschreibung und den vom Bieter eingereichten Unterlagen nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der vom Bieter angegebene Zeitpunkt realistisch umsetzbar ist, erhält der Bieter 0 Punkte. Die weiteren Angaben zum Zuschlagskriterium sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Personalkonzept für den Betrieb der JugendherbergeZielvorstellung: Der Konzessionsnehmer verfügt immer über ausreichend Personal, um den Betrieb der Jugendherberge vertragskonform zu erbringen. Anforderung: Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, welche Personalanzahl er für den Betrieb der Jugendherberge einplant, welche Aufgaben dieses Personal jeweils übernimmt und wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonal einsetzen kann, sodass der Betrieb der Jugendherberge nicht unterbrochen wird und die erforderliche Personalanzahl zur Verfügung steht. Die weiteren Angaben zum Zuschlagskriterium sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
VerpflegungUnterkriterium Nr. 1 "Angebot von Mittagessen an allen Betriebstagen" (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den übrigen Zuschlagskriterien: 4%): Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 5 - 5.1." anzugeben, ob er sich im Auftragsfall dazu verpflichtet, an jedem Betriebstag der Jugendherberge (d.h. an jedem Tag, an dem die Jugendherberge für Gäste geöffnet ist) ein warmes Mittagessen für die Gäste anzubieten. Unterkriterium Nr. 2 "Angebot von Abendessen an allen Betriebstagen" (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den übrigen Zuschlagskriterien: 4%): Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 5 - 5.2." anzugeben, ob er sich im Auftragsfall dazu verpflichtet, an jedem Betriebstag der Jugendherberge (d.h. an jedem Tag, an dem die Jugendherberge für Gäste geöffnet ist) ein Abendessen für die Gäste anzubieten. Unterkriterium Nr. 3 ""Anteil der Produkte aus biologischer/ökologischer Produktion" (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den übrigen Zuschlagskriterien: 4%): Der Bieter hat im angebotsgegenständlichen Formblatt ""Angaben zu den Zuschlagskriterien"" im Register ""Zuschlagskriterium Nr. 5 - 5.3."" den von ihm im Auftragsfall zu verwendenden Anteil des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) an Produkten aus biologischer/ökologischer Produktion in Prozent anzugeben für die vom Bieter zu erbringende Verpflegung. Als die "zu erbringende Verpflegung" im Sinne dieses Unterkriteriums und der Bewertungsmethode gilt zum einen das nach der Leistungsbeschreibung vorgesehene Frühstück und zum anderen das warme Mittagessen (vgl. Unterkriterium 1) und das Abendessen (Unterkriterium 2), soweit der Bieter das warme Mittagessen und das Abendessen in seinem Angebot anbietet. Produkte aus biologischer/ökologischer Produktion im vorstehenden Sinne sind solche, die die Qualitätsanforderungen des Bio-Siegels des Freistaates Bayern und/oder die in der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 beschriebenen Anforderungen erfüllen. Sofern der Bieter in diesem Zuschlagskriterium keine Angabe macht, wird davon ausgegangen, dass der Anteil des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) für die vom Bieter zu erbringende Verpflegung an Produkten aus biologischer/ökologischer Produktion 0% beträgt. Die weiteren Angaben zum Zuschlagskriterium sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Wahl der "Alternative Projektvertrag"Der Bieter hat im Formblatt Angebotsschreiben (Anlage AV1 der Vergabeunterlagen) anzugeben, ob er beim Jugendherbergsgrundstück die "Variante Projektvertrag" oder die "Variante Erbbaurechtsvertrag" anbietet. Die weiteren Angaben zum Zuschlagskriterium sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung25 von 25 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1-3 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 GWB i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 GWB i.V.m. § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Kriterium
Der Bewerber hat einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen i … ganz lesenDer Bewerber hat einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist, vorzulegen. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Der Bewerber/Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personens … ganz lesenDer Bewerber/Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft - mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personenschäden und - 7.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, abzugeben. Sollte der Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären, dass er/es sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen. Im Auftragsfall hat der Konzessionsnehmer dem Konzessionsgeber einen Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über - den Gesamtumsatz des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto, - den mit Bau- und Sanierungsleistungen erzielten Umsatz des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossene … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über - den Gesamtumsatz des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto, - den mit Bau- und Sanierungsleistungen erzielten Umsatz des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto - und den durch den Betrieb von Beherbergungsbetrieben erzielten Umsatz des Bewerbers der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in EUR netto. Als Beherbergungsbetrieb in diesem Sinne gelten Aparthotel, Gästehaus, Gasthof, Hotel, Jugendherberge, Motel, abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die mit Bau- und Sanierungsleistungen erzielten Umsätze der Mitglieder sowie die jeweiligen durch den Betrieb von Beherbergungsbetrieben erzielten Umsätze der Mitglieder. Der Bewerber kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Hierfür wird auf die Vorgaben im Verfahrensbrief sowie auf Abschnitt VII des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) verwiesen.
Kriterium
Der Bewerber hat Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen (3) Geschäftsjahren, falls deren Aufstellung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder ein Jahresabschluss freiwillig aufgestellt wird, vorzulegen. Der Jahresabschluss für jedes der d … ganz lesenDer Bewerber hat Jahresabschlüsse aus den letzten drei abgeschlossenen (3) Geschäftsjahren, falls deren Aufstellung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder ein Jahresabschluss freiwillig aufgestellt wird, vorzulegen. Der Jahresabschluss für jedes der drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre hat zu bestehen aus - der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), - der Bilanz - und für Kapitalgesellschaften dem Anhang. Die vorgenannten Bestandteile des jeweiligen Jahresabschlusses müssen - wie alle übrigen nachfolgend geforderten Angaben - aus dem jeweiligen Jahresabschluss für den Konzessionsgeber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls können die Bestandteile des jeweiligen Jahresabschlusses bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Soweit ein Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht vorliegt, hat der Bewerber eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eine Bilanz zum Stichtag des letzten abgeschlossenen Quartals vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen für jedes Mitglied. Sollte der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet und einen solchen für die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht aufgestellt haben, hat er/es, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung, eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie eine Vermögensaufstellung vorzulegen. Die Vermögensaufstellung muss alle Vermögenswerte enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende: - Immobilien unter Angabe der Haltedauer - Wertpapiere und Beteiligungen an Personengesellschaften (sofern länger als ein Jahr gehalten) - Anleihen (Schuldverschreibungen) unter Angabe der Haltedauer - Rohstoffe (z.B. Gold) - Geld (unter Vorlage einer Bankbestätigung) - Verbindlichkeiten (z.B. Bürgschaften oder Leasing-Verpflichtungen), differenziert nach - Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres fällig werden und - Verbindlichkeiten, die frühestens nach einem Jahr fällig werden. Soweit der Bewerber oder eines oder mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine natürliche Person ist/sind, beziehen sich die vorgenannten geforderten Angaben auf das Privatvermögen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Bewerber kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Hierfür wird auf die Vorgaben im Verfahrensbrief sowie auf Abschnitt VII des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) verwiesen.
Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der pro Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3 … ganz lesenDer Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der pro Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) Jahren (2021-2023) ersichtlich ist. Bei der Erklärung der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) sind getrennt darzustellen die für Bau- und Sanierungsleistungen eingesetzten Beschäftigten und die für den Betrieb von Beherbergungsbetrieben eingesetzten Beschäftigten. Als Beherbergungsbetrieb im vorgenannten Sinne gelten Aparthotel, Gästehaus, Gasthof, Hotel, Jugendherberge, Motel. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; Entsprechendes gilt für die getrennt darzustellende durchschnittliche Zahl der für Bau- und Sanierungsleistungen eingesetzten Beschäftigten und der für den Betrieb von Beherbergungsbetrieben eingesetzten Beschäftigten sowie für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr. Der Bewerber kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Hierfür wird auf die Vorgaben im Verfahrensbrief sowie auf Abschnitt VII des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) verwiesen.
Kriterium
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags es unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Teilnahmeantrag sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführende Teilleistungen zu benennen sowie … ganz lesenDer Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags es unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Teilnahmeantrag sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführende Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen der Vergabestelle die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bewerbern steht es grundsätzlich frei, bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat Eigenerklärungen über Referenzen wie im Folgenden unter 10.a) bis 10.k) aufgeführt einzureichen. - Eine Mehrfachnennung von Referenzen in mehreren der folgenden Referenzkriterien (10.a) - k)) ist zulässig. Es ist jedoch erforderlich, dass jede Referenz in d … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat Eigenerklärungen über Referenzen wie im Folgenden unter 10.a) bis 10.k) aufgeführt einzureichen. - Eine Mehrfachnennung von Referenzen in mehreren der folgenden Referenzkriterien (10.a) - k)) ist zulässig. Es ist jedoch erforderlich, dass jede Referenz in dem hierfür vorgegebenen Formblatt (Anhänge 3.1 bis 3.11 zu Anlage TW1) mit den jeweils geforderten Angaben gesondert aufgeführt wird. - Es ist nicht erforderlich, dass die Leistungsbilder unter 10.a) - h)) im gleichen Projekt erbracht worden sind. - Als Referenz gelten die beim Bewerber/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten Leistungen. - Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Geeignete/Vergleichbare Referenzen der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. - Es werden nur die vom Bewerber in den Anhängen 3.1 bis 3.11 zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. - Es wird hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und die geforderte Form der Referenzangaben auch auf die Angaben in den Anhängen 3.1 bis 3.11 zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) verwiesen. - Der Bewerber kann zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Hierfür wird auf die Vorgaben im Verfahrensbrief sowie auf Abschnitt VII des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) verwiesen.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung e … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12). - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht. Als Referenz gelten die beim Bewerber/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten Leistungen. Folgende weitere Mindestanforderung muss erfüllt sein: Gegenstand mindestens einer Referenz sind Objektplanungsleistungen betreffend die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen der Tragwerksplanung betreffend die Errichtung oder Sa … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen der Tragwerksplanung betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Leistungen der Tragwerksplanung betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Tragwerksplanung betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend § 51 Abs. 5 i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 6 (Vorbereitung der Vergabe). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen TGA betreffend die Errichtung oder Sanieru … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen TGA betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Der Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Fachplanungsleistungen TGA betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Fachplanungsleistungen TGA betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Die in der Referenz erbrachten Fachplanungsleistungen TGA umfassen mindestens die folgenden Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Nr. 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Nr. 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Nr. 3 (Lufttechnische Anlagen). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Anlagengruppen gleichwertig gewesen sind. - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen für küchentechnische Anlagen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen für küchentechnische Anlagen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Fachplanungsleistungen für küchentechnische Anlagen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Fachplanungsleistungen für küchentechnische Anlagen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Die in der Referenz erbrachten Fachplanungsleistungen für küchentechnische Anlagen werden nach der Objektliste in Anlage 15 Nr. 15.2 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), in Honorarzone II eingestuft, weil sie zum Beispiel die Planung folgender nutzungsspezifischen Anlagen umfassen: Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen. Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen gleichwertig zu Leistungen der vorstehend beschriebenen Honorarzone II gewesen sind. - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz eines denkmal … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz eines denkmalgeschützten Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über ausgeführte Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz für ein denkmalgeschütztes Gebäude - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend Ziffer 4 der Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, herausgegeben vom Ausschuss der Ver-bände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftreihe Nr. 17, 4. Auflage, Stand: Dezember 2022): Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die AHO-Schriftreihe Nr. 17 nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen für Bauphysik betreffend die Errichtung od … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen für Bauphysik betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Fachplanungsleistungen für Bauphysik betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Fachplanungsleistungen für thermische und akustische Bauphysik betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend Ziffer 1.2.2 Abs. 2 der Anlage 1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Ju-li 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 7 (Mitwirken bei der Vergabe). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen über planungsbegleitende Vermessung und/od … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen über planungsbegleitende Vermessung und/oder Bauvermessung betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Fachplanungsleistungen über planungsbegleitende Vermessung und/oder Bauvermessung betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Fachplanungsleistungen über planungsbegleitende Vermessung und/oder Bauvermessung betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm bis zum Zeitpunkt der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbrachte Leistungsphasen entsprechend Ziffer 1.4.4 Abs. 3 und/oder 1.4.7 Abs. 3 der Anlage 1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 1 (Baugeometrische Beratung) bis einschließlich 5 (Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination betreffen … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) vergleichbare Referenz(en) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Der Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination im Sinne der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Die Baumaßnahme wurde abgenommen. - Die vom Referenznehmer erbrachte Leistung umfasst sowohl die Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung i.S.v. § 3 Abs. 2 BaustellV i.V.m. Ziffer 3.1 der Regeln zum Arbeitsschutz von Baustellen (RAB 30, vgl. dazu BArbBl. 6/2003, S. 64 ff.) als auch die Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens i.S.v. § 3 Abs. 3 BaustellV i.V.m. Ziffer 3.2 der Regeln zum Arbeitsschutz von Baustellen (RAB 30, vgl. dazu BArbBl. 6/2003, S. 64 ff.). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die BaustellV und die RAB 30 nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Aufgaben gleichwertig gewesen sind. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz über die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Die Baumaßnahme wurde abgenommen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht. Folgende weitere Mindestanforderungen müssen erfüllt sein: Gegenstand mindestens einer Referenz ist die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen des Betrieb eines Beherbergungsbetriebes aus den letzten höc … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Leistungen des Betrieb eines Beherbergungsbetriebes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Sollte der Bewerber den Beherbergungsbetrieb nicht für eine andere natürliche oder juristische Person betrieben haben, ist dies klarzustellen. Als Beherbergungsbetrieb in diesem Sinne gelten Aparthotel, Gästehaus, Gasthof, Hotel, Jugendherberge, Motel. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über den Betrieb eines Beherbergungsbetriebs - mit mindestens 50 Betten - mit durch Mitarbeiter besetzte Rezeption - und Verpflegung, mindestens Bereitstellung von Frühstück. - Der Referenznehmer hat den referenzgegenständlichen Beherbergungsbetrieb mindestens sieben (7) Jahre in Folge, d.h. ohne Unterbrechungen, betrieben. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht. Sollte der Bewerber den Beherbergungsbetrieb nicht für eine andere natürliche oder juristische Person betrieben haben, ist dies klarzustellen.
Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens zehn (10) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes und der anschließenden Errichtung oder Sanierung des Gebäudes aus den letzten höchstens zehn (10) Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben, abzugeben: - Angabe des Unternehmens, das die Referenz durchgeführt hat (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet) (bei Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat). - Rolle des Referenznehmers in der Referenz [Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft oder sonstiges]. - Beschreibung der Referenz unter Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen des Referenznehmers. - Angabe des Auftragswertes in EUR netto. - Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung (Leistungszeitraum). - Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine Referenz über Objektplanungsleistungen betreffend die Errichtung oder Sanierung und die anschließende Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes auf der Grundlage der erbrachten Planungen - mit einer Nutzfläche von mindestens 2.000 m² - und einem Bauvolumen von mindestens 4 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300, 400, 700 und 800 nach DIN 276:2018-12) - Mindestens dem Referenznehmer in der Referenz beauftragte und von ihm erbrachte Leistungsphasen entsprechend § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88): Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 9 (Objektbetreuung). Sollte die Referenz nicht in Deutschland erbracht worden sein und die HOAI nicht auf die Referenz anwendbar gewesen sein, hat der Referenznehmer nachzuweisen, dass die referenzgegenständlichen Leistungen zu den vorstehend beschriebenen Leistungsphasen gleichwertig gewesen sind. - Die Baumaßnahme wurde abgenommen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Auftraggebers vertragskonform erbracht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHTPJ Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber (§ 13 Abs. 4 KonzVgV): Nachdem der Konzessionsgeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eignung der Bewerber geprüft hat, wird er anhand objektiver und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien drei (3) … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHTPJ Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber (§ 13 Abs. 4 KonzVgV): Nachdem der Konzessionsgeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eignung der Bewerber geprüft hat, wird er anhand objektiver und nichtdiskriminierender Auswahlkriterien drei (3) Bewerber auswählen, die zur Einreichung eines Erstangebots aufgefordert werden (vgl. (§ 13 Abs. 4 KonzVgV). Für die Auswahl werden nur solche Bewerber berücksichtigt, deren Eignung der Konzessionsgeber zuvor festgestellt hat. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sowie die Punkteverteilung ergeben sich aus Abschnitt III des Formblatt "Teilnahmeantrag" (Anlage TW1). Es können maximal 522 Punkte erzielt werden. Übersicht über die Auswahlkriterien und Maximalpunkte in dem jeweiligen Auswahlkriterium: - Quantität der Unternehmensreferenzen (III.1 Formblatt Teilnahmeantrag, Anlage TW1): 108 Punkte; - Qualität der Unternehmensreferenzen (III.2 Formblatt Teilnahmeantrag, Anlage TW1): 344 Punkte, aufgeteilt wie folgt: a) Denkmalschutz: 224 Punkte; b) Beherbergungsbetrieb: 70 Punkte, aufgeteilt wie folgt: aa) Anzahl der Betten über 50: 30 Punkte und bb) Betriebszeit über 7 Jahre: 40 Punkte; c) Kombinierte Referenz Objektplanungsleistungen, Bauleistungen und Beherbergungsbetrieb: 50 Punkte; - Vermögens- und Finanzlage: 70 Punkte, aufgeteilt wie folgt: a) Kennzahl die Vermögenslage betreffend: Eigenkapitalquote: 30 Punkte; b) Kennzahlen Liquidität: 40 Punkte, aufgeteilt wie folgt: aa) Anlagendeckungsgrad 1: 20 Punkte; bb) Anlagendeckungsgrad 2: 20 Punkte.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.656vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.022 Lose mit Angabe)
196.589 €Zuschlagswert im Median
88.988 € – 467.740 €mittlere Hälfte, 1.603 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 16.12.2024
  2. BekanntmachungFrist 16.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1c23962-1e60-4ca5-a85c-45e203443d70.