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Konzeption und Erstellung einer webbasierten Datenbank für Metainformationen der Luftmessstationen inkl. anschließender Pflege

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 201805_54 542/0001#0028veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 474 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate15.09.2025 – 31.12.2028, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Umweltbundesamt
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    06844 Dessau-Roßlau
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

1. Hintergrund und Problemstellung

Das Umweltbundesamt (UBA) führt die Daten zur Luftschadstoffmessung der Luftmess-netze der einzelnen Bundesländer und des Umweltbundesamtes zusammen, informiert über App und Web und führt die Berichterstattung nach den EU-Luftqualitätsrichtlinien durch.

Zur Erfassung der Metadaten jeder Luftmessstation betreibt das UBA seit 2004 eine sogenannte Stationsdatenbank unter https://www.env-it.de/stationen/public/open.do. Die Messnetze der Länder und des UBA erfassen in dieser Datenbank verschiedene Metadaten, die das UBA für die Berichterstattung an die EU-Kommission sowie für die Anzeige der Messstationen in den o. g. Systemen benötigt. Die derzeit betriebene Stationsdatenbank umfasst eine Weboberfläche für die Bedienung, Eingabe und Änderung der Metadaten sowie zur Administration. Alle Informationen werden im Hintergrund in der Datenbank abgelegt. Dabei ist es wichtig zu wissen, wo genau und in welcher Umgebung die Luftmessstationen liegen und auf welche Art und Weise die Messungen erhoben und analysiert werden. Diese sogenannten Metadaten der Stationen sind Gegenstand dieses Projektes.

Beispiele für Metadaten sind: Name der Station, Stationscode, Koordinaten, Art und Umgebung der Station, Messbeginn und -ende der einzelnen Komponenten und vieles mehr. Die Metadaten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Messnetzen online eingepflegt. Die Metadatenbank für die Messstationen dient nicht nur der internen Verarbeitung der Metadaten, sondern unterstützt über diverse Downloads und Exporte außerdem die Berichterstattung des Umweltbundesamtes an die EU-Kommission (Durch-führungsbeschluss 2011/850/EU, EU-Luftqualitätsrichtlinien 2008/50/EG, 2004/107/EG). Zudem werden die Metadaten auch für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt.

2. Ziel und Gegenstand des Projektes

Ziel dieses Projektes ist es, die bestehende Stationsdatenbank (https://www.env-it.de/stationen/public/open.do) in eine neue Open-Source-Stationsdatenbank zu überführen und grundlegend zu überarbeiten. Die bestehende Datenbank inklusive der Weboberfläche stammt aus dem Jahre 2004 und ist technisch und zum Teil auch inhaltlich veraltet. In diesem Zusammenhang sind zudem Anforderungen aus der neuen Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881/EG zu implementieren. Ziel ist demnach die Konzeption und Operationalisierung eines neuen Systems, wobei die Einträge aus dem Alt-System überführt werden müssen. Im aktuellen System sind 29.000 Metadateneinträge zu Messkonfigurationen für mehr als 2.300 Messstationen erfasst. Hierbei handelt es sich sowohl um aktive als auch um bereits geschlossene Messstationen.

Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung nebst den Anlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Brutto-Angebotspreis100 %
Qualität
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung, Tz. 7 aufgeführt.Gewichtung (Punkte, genau) 90Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber.
Preis
Brutto-AngebotspreisBei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt. Angebote, die die erforderliche Mindestpunktzahl(n) bei den Qualitätskriterien nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A) dividiert. Hierdurch er-hält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Beschreibung
Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arb … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Umfassende Erfahrungen in der Entwicklung und Programmierung von (relationalen) Datenbanken. Nachzuweisen durch Kurzinformationen über 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte in den letz … ganz lesenZum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Umfassende Erfahrungen in der Entwicklung und Programmierung von (relationalen) Datenbanken. Nachzuweisen durch Kurzinformationen über 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren. 2. Umfassende Erfahrungen in der Entwicklung von Webportalen / Weboberflächen. Nachzuweisen durch Kurzinformationen über 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 4-mal: (Der Leistungszeitraum beginnt mit Auftragserteilung und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional viermalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Op … ganz lesenbis zu 4-mal: (Der Leistungszeitraum beginnt mit Auftragserteilung und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional viermalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Abrufkontingent nach Nr. 3.7 der Leistungsbeschreibung ist auf eine Höchstmenge von 90 PT / 6 Jahre (15 PT pro Jahr) begrenzt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf vollständigen Abruf der ermittelten Höchstmenge.
Optionen
- Es besteht die Möglichkeit der viermaligen, optionalen Verlängerung (bis längstens 31.12.2032) - optionale Abrufkontingent nach Nr. 3.7 der Leistungsbeschreibung für Weiterentwicklungen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
21.07.2025, 13:00 Uhr. 06844 Dessau-Roßlau. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5bcacd9b-b312-4842-988f-ace72e608dda.