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Konzeption und Entwicklung von KI-Anwendungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen Z23 / Konzeption u. Entwicklung von KI-Anwendungenveröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 705 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 4 Wochen · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen (zwei Lose) bzgl. Konzeption und Entwicklung von KI-Anwendungen auf Basis von Sprachmodellen und zur Unterstützung der Förderprozesse des BAFA.

Im Zuge dieser Ausschreibung soll losweise jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter zur Konzeption, Entwicklung, Betrieb bzw. Betriebsunterstützung und Wartung von KI-Anwendungen und ggf. Lizenzen abgeschlossen werden. Hinzu kommt gegebenenfalls die zeitweise Übernahme von Wartung und Betrieb, Koordinations-, Projektleitungs- und Entwicklungsarbeiten in Fachlichkeit und Technik gemeinsam mit den BAFA-Verantwortlichen, die vollständige Erstellung der geforderten Komponenten bis hin zur Schulung und vollständigen Übergabe an das BAFA oder einen Dienstleister.

Los 1 betrifft dabei Leistungen im Zusammenhang mit einem internen Chatbot und externen Chat- und Sprachbot sowie einem Formularbot.

Los 2 betrifft Leistungen im Zusammenhang mit einer Dokumentartenerkennung, Rechnungsprüfung sowie Unterstützung von Prüfprozessen.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Konzeption und Entwicklung von KI-Anwendungen (Los 1)

Entwicklung und Konzeption eines Chatbots für interne Beschäftigte zur Verbesserung des Wissensmanagements, eines externen Chat- und Sprachbots für Antragsteller und -interessierte zur Verbesserung des Kundenmanagements und eines Formularbots als Ausfüllhilfe und -berater für Online-Formulare. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

12 Monate–
2
Konzeption und Entwicklung von KI-Anwendungen (Los 2)

Entwicklung und Konzeption von Prozessen, die bei der internen Prüfung unterstützen, die Dokumentartenerkennung von eingereichten PDF-Dokumenten auf Basis vordefinierter Dokumentarten, die Prüfung von eingereichten Rechnungen und Verarbeitung von BAFA-internen Prüfprozessen sowie die Unterstützung weiterer Prüfschritte durch Zusammenfassen von Texten, Erkennen von Auffälligkeiten in Dokumenten und Vorgängen sowie das Vorschlagen von Texten in Vermerken oder Schreiben. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen

12 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Verlängerungen - maximale Anzahl : 4 x je 12 Monate Zu den Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerpl. 2, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein N … ganz lesenDie Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Obergrenze der Rahmenvereinbarung: Los 1: EUR 3 Mio. (exklusiv Umsatzsteuer) Los 2: EUR 3 Mio. (exklusiv Umsatzsteuer) Die für das jeweilige Los genannte Obergrenze entspricht zugleich dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen für das betreffende Los. Eine Mindestabnahmemenge bzw. ein Mindestauf … ganz lesenObergrenze der Rahmenvereinbarung: Los 1: EUR 3 Mio. (exklusiv Umsatzsteuer) Los 2: EUR 3 Mio. (exklusiv Umsatzsteuer) Die für das jeweilige Los genannte Obergrenze entspricht zugleich dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen für das betreffende Los. Eine Mindestabnahmemenge bzw. ein Mindestauftragsvolumen wird den Rahmenvereinbarungspartnern jedoch nicht zugesichert. Der Erwerber behält sich bei beiden Losen jeweils das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben (Vorbehalt der Bezuschlagung eines Erstangebots). Die von der Vergabestelle im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Soweit der Auftraggeber Vordrucke (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, sind nur diese zu verwenden. Es wird darum gebeten, keine anderweitigen Dokumente (beispielsweise Firmenbroschüren) einzureichen, soweit dies nicht explizit gefordert wird (Konzept).
Hinweis
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmali … ganz lesenDie Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.11.2024
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.11.2024
  5. BekanntmachungFrist 25.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 322da783-a3eb-4f8a-9371-1c02e0c5391d.