Konzeption und Durchführung von modernen Kommunikationstrainings für die AOK Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen VG_2024_003veröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- REZ SW bbA AA Rhein-Wied-WesterwaldBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 25.11.2026
- REZ SW bbABundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Hessen (6 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60311, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Gesamtpreis Wertungssumme netto40 %
- Trainingsdesign/Konzept und Trainingsunterlagen30 %
- Berufserfahrung9 %
- Qualifikation der trainierenden Person21 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen.
Beschreibung des Loses
Leistungsgegenstand sind die Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings (Gruppentrainings, Teilnehmerinnen/Teilnehmer ca. 12 Personen) mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen. Die Kommunikationstrainings dienen dazu, die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden (inkl. Führungskräfte) in den Dimensionen Integrations- und Kooperationsfähigkeit, Kunden- und Vertriebsorientierung sowie Ziel- und Ergebnisorientierung zu entwickeln.
Sämtliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Der Auftraggeberin ist eine gender-gerechte Sprache sowohl während der Trainings als auch in den Trainingsunterlagen wichtig.
Die Trainings können sich inhaltlich auf die schriftliche Kommunikation der Mitarbeitenden (z. B. in Präsentationen, Berichten, Briefen, Chats, E-Mails) und auch die mündliche Kommunikation (z. B. in Videokonferenzen, telefonisch, persönlich in Beratungsgesprächen, bei Präsentationen) beziehen. Der Fokus kann auf Gespräche mit Kundinnen und Kunden, Vertragspartnerinnen und -partnern, Gespräche zwischen den Mitarbeitenden untereinander und/oder zwischen Mitarbeitenden und Entscheidern liegen.
Pro Vertragsjahr werden voraussichtlich 40 Trainingstage abgenommen. Die geschätzte Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beläuft sich auf ca. 200 Trainingstage. Die Trainingstage erstrecken sich auf das gesamte Vertragsjahr. In der Regel stehen die Trainingstermine mindestens zwei bis drei Monate im Voraus fest.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis Wertungssumme nettoGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Trainingsdesign/Konzept und TrainingsunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 30Trainingsdesigns/Konzept: Aus den Unterlagen zum Trainingsdesign/Konzept (z. B. Trainerleitfaden) sollen die jeweiligen Lernziele hervorgehen, sowie die inhaltlich, methodische und zeitliche Gestaltung der Trainings dargestellt werden. Diese Ausführungen sind als schriftliche und de-taillierte Darstellung in einem Präsentationsformat mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls soll anhand des eingereichten Designs/Konzeptes ersichtlich sein, dass während des Trainings verschiedene Methoden angewandt werden (Methodenmix) und Übungen zum Einsatz kommen, welche den Transfer in die Praxis unterstützen. Trainingsunterlagen, die während des Seminars zum Einsatz kommen sollen: - Zum Beispiel Präsentationen, Flipcharts, Pinnwände etc. Aus den Unterlagen sollte die inhaltliche, didaktische und optische Aufbereitung der Inhalte erkennbar sein. - Handouts/Trainingsunterlagen für die Teilnehmenden. Aus diesen sollte erkennbar sein, dass diese wesentliche Trainingsinhalte aufweisen und damit Grundlage für die individuelle Nachbereitung des Trainings durch die Teilnehmenden sein können und als Nachschlagewerk in der Praxis dienen können.
- Qualität
- BerufserfahrungGewichtung (Punkte, genau) 9Damit eine hohe Qualität der Leistungserbringung sichergestellt werden kann, ist für die Auftraggeberin die Erfahrung der/des bei der Auftraggeberin eingesetzten Trainerin/Trainers für die Durchführung von "Modernen Kommunikationstrainings" ein aussagekräftiges Kriterium. Nachfolgend wird die jeweilige Berufserfahrung von zwei bei der Auftraggeberin eingesetzten Trainern abgefragt.
- Qualität
- Qualifikation der trainierenden PersonGewichtung (Punkte, genau) 21Damit eine hohe Qualität der Leistungserbringung sichergestellt werden kann, ist für die Auftraggeberin die Qualifikation von drei der eingesetzten Trainers für die Durchführung von "Modernen Kommunikationstrainings" ein aussagekräftiges Kriterium.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Leistungen werden auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.07.2026 vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich kündigt. Maximal sind zwei Verlängerung um je ein weiteres Jahr möglich. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.06.2030.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYT2ELT8PA# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYT2ELT8PA# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| CLC - Corporate Learning & Change GmbH, Stuttgart | 35 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Battonnstr. 40, 60311 Frankfurt am Main
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabemanagement@
he.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Hessen (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.6 Zuschläge
- GOPA Consultants6 Zuschläge
- USS GmbH4 Zuschläge
- BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH2 Zuschläge
- BFB e.V.2 Zuschläge
- Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05212d5c-0dab-450e-aa1a-ef4d0aba4bcc.