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Konzeption und Durchführung von modernen Kommunikationstrainings für die AOK Hessen

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VG_2024_003veröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 221 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

  • REZ SW bbA AA Rhein-Wied-WesterwaldBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 25.11.2026
  • REZ SW bbABundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest · Frankfurt/MainFrist 25.11.2026

Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Hessen (6 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtpreis Wertungssumme netto40 %
  • Trainingsdesign/Konzept und Trainingsunterlagen30 %
  • Berufserfahrung9 %
  • Qualifikation der trainierenden Person21 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen.

Beschreibung des Loses

Leistungsgegenstand sind die Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings (Gruppentrainings, Teilnehmerinnen/Teilnehmer ca. 12 Personen) mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen. Die Kommunikationstrainings dienen dazu, die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden (inkl. Führungskräfte) in den Dimensionen Integrations- und Kooperationsfähigkeit, Kunden- und Vertriebsorientierung sowie Ziel- und Ergebnisorientierung zu entwickeln.

Sämtliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Der Auftraggeberin ist eine gender-gerechte Sprache sowohl während der Trainings als auch in den Trainingsunterlagen wichtig.

Die Trainings können sich inhaltlich auf die schriftliche Kommunikation der Mitarbeitenden (z. B. in Präsentationen, Berichten, Briefen, Chats, E-Mails) und auch die mündliche Kommunikation (z. B. in Videokonferenzen, telefonisch, persönlich in Beratungsgesprächen, bei Präsentationen) beziehen. Der Fokus kann auf Gespräche mit Kundinnen und Kunden, Vertragspartnerinnen und -partnern, Gespräche zwischen den Mitarbeitenden untereinander und/oder zwischen Mitarbeitenden und Entscheidern liegen.

Pro Vertragsjahr werden voraussichtlich 40 Trainingstage abgenommen. Die geschätzte Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beläuft sich auf ca. 200 Trainingstage. Die Trainingstage erstrecken sich auf das gesamte Vertragsjahr. In der Regel stehen die Trainingstermine mindestens zwei bis drei Monate im Voraus fest.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gesamtpreis Wertungssumme nettoGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Trainingsdesign/Konzept und TrainingsunterlagenGewichtung (Punkte, genau) 30Trainingsdesigns/Konzept: Aus den Unterlagen zum Trainingsdesign/Konzept (z. B. Trainerleitfaden) sollen die jeweiligen Lernziele hervorgehen, sowie die inhaltlich, methodische und zeitliche Gestaltung der Trainings dargestellt werden. Diese Ausführungen sind als schriftliche und de-taillierte Darstellung in einem Präsentationsformat mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls soll anhand des eingereichten Designs/Konzeptes ersichtlich sein, dass während des Trainings verschiedene Methoden angewandt werden (Methodenmix) und Übungen zum Einsatz kommen, welche den Transfer in die Praxis unterstützen. Trainingsunterlagen, die während des Seminars zum Einsatz kommen sollen: - Zum Beispiel Präsentationen, Flipcharts, Pinnwände etc. Aus den Unterlagen sollte die inhaltliche, didaktische und optische Aufbereitung der Inhalte erkennbar sein. - Handouts/Trainingsunterlagen für die Teilnehmenden. Aus diesen sollte erkennbar sein, dass diese wesentliche Trainingsinhalte aufweisen und damit Grundlage für die individuelle Nachbereitung des Trainings durch die Teilnehmenden sein können und als Nachschlagewerk in der Praxis dienen können.
Qualität
BerufserfahrungGewichtung (Punkte, genau) 9Damit eine hohe Qualität der Leistungserbringung sichergestellt werden kann, ist für die Auftraggeberin die Erfahrung der/des bei der Auftraggeberin eingesetzten Trainerin/Trainers für die Durchführung von "Modernen Kommunikationstrainings" ein aussagekräftiges Kriterium. Nachfolgend wird die jeweilige Berufserfahrung von zwei bei der Auftraggeberin eingesetzten Trainern abgefragt.
Qualität
Qualifikation der trainierenden PersonGewichtung (Punkte, genau) 21Damit eine hohe Qualität der Leistungserbringung sichergestellt werden kann, ist für die Auftraggeberin die Qualifikation von drei der eingesetzten Trainers für die Durchführung von "Modernen Kommunikationstrainings" ein aussagekräftiges Kriterium.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungen werden auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.07.2026 vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich kündigt. Maximal sind zwei Verlängerung um je ein weiteres Jahr möglich. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.06.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYT2ELT8PA# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYT2ELT8PA# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CLC - Corporate Learning & Change GmbH, Stuttgart35

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 31.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05212d5c-0dab-450e-aa1a-ef4d0aba4bcc.