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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Konzeption, Entwicklung und Aktualisierung von Informationsprodukten der Prävention

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VBG/2026/01/6621veröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 213 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 43 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,78 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (47 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen "Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung und Aktualisierung von präventionsspezifischen Informationsprodukten und Webanwendungen der VBG" Der Bedarf für 4 Jahre ist für die Abteilung Produktentwicklung im Ressort Prävention der VBG ausgerichtet.

Die VBG sorgt mit den von ihr herausgegebenen Informationsprodukten der Prävention für einen Wissenstransfer zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betriebliche Praxis der bei ihr versicherten Unternehmen. Sie informiert damit mindestens über relevante Gefährdungen, Belastungen und geeignete Schutzmaßnahmen und vermittelt möglichst Handlungskompetenzen für die betriebliche Tätigkeit. Die Produkte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft, den geltenden Vorschriften und Regeln, dem aktuellen Arbeitsschutzverständnis und dem Verständnis von Erwachsenenpädagogik

Beschreibung des Loses

Das Informationsangebot der Prävention umfasst ca. 880 Produkte in marktüblichen Medienarten wie, Printprodukte in den Medienreihen VBG-Fachwissen, VBG -Praxis Kompakt, VBG-Info, außerdem Faltblätter, Plakate, Erklärvideos, Animationen, Präsentationen, Webseiten und Webanwendungen sowie Softwareprogramme und Apps). Auf vbg.de werden präventionsspezifische Produktformate mit geringem Seitenumfang angeboten, zum Beispiel Betriebsanweisungen, Organisations- und Unterweisungshilfen, Checklisten, Fachinformationen.

Mit den Produkten werden die Kunden so in ihrem betrieblichen Umfeld angesprochen (Kommunikation von Inhalten), dass sie die Relevanz der Arbeitsschutzthemen erkennen und Arbeitsplätze, -umgebung und -prozesse im Unternehmen sicherheits- und gesundheitsgerecht auslegen können (Handwerkzeug für den betrieblichen Einsatz). Es wird eine Haltung zum Arbeitsschutz unterstützt, die die Wahrnehmung entsprechender Verantwortung fördert. Damit wird den Zielgruppen der Transfer des Wissens für Sicherheit und Gesundheit in die betriebliche Praxis erleichtert - so weitgehend und nachhaltig wie möglich, nutzungsgerecht, sinnvoll kreativ, innovativ, im ausgewogenen Kosten-/Nutzen-Verhältnis, als wichtige Voraussetzung für Akzeptanz und Wirksamkeit der Produkte.

Die Medienprodukte schaffen eine zuverlässige Rechtssicherheit für den Anwender. Es wird klar und verständlich zwischen den gesetzlichen oder durch andere Bestimmungen geregelten Anforderungen und bewährten Praxisbeispielen oder Empfehlungen unterschieden. Alle Lösungsalternativen werden strikt neutral gegenüber kommerziellen Interessen beschrieben.

Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und weitere Anlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag17 von 17 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
WK 1: Qualifikation und FachkundeGewichtung (Punkte, genau) 10,5Darstellung der Qualifikationen und Fachkunde der für die VBG tätig werdenden Beschäftigten Umfang: ca. 3 DIN A4-Seiten Arbeitsschutz ist nicht gleich Arbeitsschutz. Zu den typischen Handlungsfeldern der VBG zählen neben branchenübergreifenden Arbeitsschutzthemen (siehe www.vbg.de > Arbeitsschutz) auch Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen in sogenannten Schwerpunktbranchen (Bildungseinrichtungen, Bühnen und Studios, Forschungsinstitute, Glas und Keramik, Ingenieure-Architekten-Bauplaner, Kirchen, Kreditinstitute, Sicherungsdienstleistungen, Spielstätten, Sport, Tierhaltung, Zeitarbeit, ÖPNV /Bahnen). Teil des Rahmenvertrags ist die redaktionelle (Mit-)erarbeitung von Informationsangeboten der VBG. Um in Arbeitskreisen möglichst effektiv "auf Augenhöhe" zusammenarbeiten zu können und möglichst wirtschaftlich gute Inhalte produzieren zu können, sind gute Fachkenntnisse auf diesen Feldern wichtig. Die Qualifikationen der für die VBG tätig werdenden Beschäftigten des Bieters sollen dargestellt werden. Zu beschreiben sind: - Name - Qualifikation, Ausbildung - Erfahrungen auf den Handlungsfeldern der VBG (Siehe oben Themen und Schwerpunktbranchen) - Beschäftigung mit diesen Themen seit wann? - Belege für diese Kenntnisse, z.B. Publikationen 10 Punkte: - Gute Qualifikationen und Fachkunde bei allen relevanten Projektmitarbeitenden für die typischen VBG-Handlungsfelder 7 Punkte: - Gute Qualifikationen und Fachkunde bei mindestens 50 % der Projektmitarbeitenden für die typischen VBG-Handlungsfelder 3 Punkte: - Gute Qualifikationen und Fachkunde bei weniger als 50 % der Projektteilnehmenden für die typischen VBG-Handlungsfelder, eher allgemeine Arbeitsschutzkenntnisse der restlichen Projektmitarbeitenden 0 Punkte: - Allgemeine Arbeitsschutzkenntnisse ohne ausreichende Abdeckung der typischen VBG-Handlungsfelder
Qualität
WK 1: Qualifikation und FachkundeDarstellung der Qualifikationen und Fachkunde der für die VBG tätig werdenden Beschäftigten Umfang: ca. 3 DIN A4-Seiten Arbeitsschutz ist nicht gleich Arbeitsschutz. Zu den typischen Handlungsfeldern der VBG zählen neben branchenübergreifenden Arbeitsschutzthemen (siehe www.vbg.de > Arbeitsschutz) auch Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen in sogenannten Schwerpunktbranchen (Bildungseinrichtungen, Bühnen und Studios, Forschungsinstitute, Glas und Keramik, Ingenieure-Architekten-Bauplaner, Kirchen, Kreditinstitute, Sicherungsdienstleistungen, Spielstätten, Sport, Tierhaltung, Zeitarbeit, ÖPNV /Bahnen). Teil des Rahmenvertrags ist die redaktionelle (Mit-)erarbeitung von Informationsangeboten der VBG. Um in Arbeitskreisen möglichst effektiv "auf Augenhöhe" zusammenarbeiten zu können und möglichst wirtschaftlich gute Inhalte produzieren zu können, sind gute Fachkenntnisse auf diesen Feldern wichtig. Die Qualifikationen der für die VBG tätig werdenden Beschäftigten des Bieters sollen dargestellt werden. Zu beschreiben sind: - Name - Qualifikation, Ausbildung - Erfahrungen auf den Handlungsfeldern der VBG (Siehe oben Themen und Schwerpunktbranchen) - Beschäftigung mit diesen Themen seit wann? - Belege für diese Kenntnisse, z.B. Publikationen 10 Punkte: - Gute Qualifikationen und Fachkunde bei allen relevanten Projektmitarbeitenden für die typischen VBG-Handlungsfelder 7 Punkte: - Gute Qualifikationen und Fachkunde bei mindestens 50 % der Projektmitarbeitenden für die typischen VBG-Handlungsfelder 3 Punkte: - Gute Qualifikationen und Fachkunde bei weniger als 50 % der Projektteilnehmenden für die typischen VBG-Handlungsfelder, eher allgemeine Arbeitsschutzkenntnisse der restlichen Projektmitarbeitenden 0 Punkte: - Allgemeine Arbeitsschutzkenntnisse ohne ausreichende Abdeckung der typischen VBG-Handlungsfelder
Qualität
WK 2: PortfoliokompetenzGewichtung (Punkte, genau) 10,5Welche Kompetenz hat der Bieter bzgl. des Informationsangebotes (Portfolio) der VBG und dessen angestrebter Weiterentwicklung. Um eine schlüssige Bearbeitung und Weiterentwicklung des VBG- Portfolios zu ermöglichen, sind gute Kenntnisse des VBG-Portfolios (www.vbg.de > Arbeitsschutz) und kompetente Ideen für dessen Weiterentwicklung nötig. Dies soll anhand einer kurzen Ausarbeitung nachgewiesen werden. - Ca. eine Seite für die Bewertung des Ist-Zustand - Ca. eine Seite für Ideen zur Weiterentwicklung 10 Punkte: Gute Portfolioanalyse und interessante Ansätze zur Weiterentwicklung 5 Punkte: Gute Portfolioanalyse, aber nicht ausreichende Darstellung von Weiterentwicklungspotenzial 0 Punkte: Nicht ausreichende/korrekte Portfolioanalyse als Grundlage für Weiterentwicklung
Qualität
WK 2: PortfoliokompetenzWelche Kompetenz hat der Bieter bzgl. des Informationsangebotes (Portfolio) der VBG und dessen angestrebter Weiterentwicklung. Um eine schlüssige Bearbeitung und Weiterentwicklung des VBG- Portfolios zu ermöglichen, sind gute Kenntnisse des VBG-Portfolios (www.vbg.de > Arbeitsschutz) und kompetente Ideen für dessen Weiterentwicklung nötig. Dies soll anhand einer kurzen Ausarbeitung nachgewiesen werden. - Ca. eine Seite für die Bewertung des Ist-Zustand - Ca. eine Seite für Ideen zur Weiterentwicklung 10 Punkte: Gute Portfolioanalyse und interessante Ansätze zur Weiterentwicklung 5 Punkte: Gute Portfolioanalyse, aber nicht ausreichende Darstellung von Weiterentwicklungspotenzial 0 Punkte: Nicht ausreichende/korrekte Portfolioanalyse als Grundlage für Weiterentwicklung
Qualität
WK 3: Kompetenz - GefährdungsbeurteilungGewichtung (Punkte, genau) 10,5Welche Kompetenzen hat der Bieter zum VBG-Informationsangebot zur Gefährdungsbeurteilung (www.vbg.de/ gefaehrdungsbeurteilung) und für dessen Weiterentwicklung Analyse zum Thema Gefährdungsbeurteilung (Gefbu): Status und Potenziale für Weiterentwicklung bei der VBG, Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Das zentrale Thema im Arbeitsschutz ist die Gefährdungs-beurteilung. Es zieht sich durch das gesamte Portfolio der VBG-Prävention und umfasst verschiedene Produktarten, z.B. Printprodukte, Software, Animation, Onlineanwendungen. Es ist differenziert nach Betriebsgrößen, Themen und Branchen. Das Informationsangebot unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung folgt dem "VBG-System" zur Gefährdungsbeurteilung. Für die Kunden ist es in der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung - so geht"s" erläutert. Beim System der VBG handelt es sich um eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Es richtet sich an Verantwortliche und Beteiligte bei der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen. Die Aktivitäten zur Aktualisierung und Weiterentwicklung der Produkte müssen vom Bieter begleitet und ggfs. koordiniert werden, um zu vermeiden, dass die Handlungsstränge auseinanderlaufen. Der Bieter soll den Status des VBG-Systems zur Gefährdungsbeurteilung analysieren. Er soll erläutern, wie die Weiterentwicklung erfolgen könnte. 10 Punkte: Gute Analyse des VBG-Systems, gute Ideen zur Abstimmung und Weiterentwicklung, Erfahrung mit Systemen anderer UVT 7 Punkte: Gute Analyse, aber keine ausreichenden Ideen zur Abstimmung und Weiterentwicklung 3 Punkte: Gute allgemeine Kenntnisse des Themas Gefbu, aber ohne ausreichende Kenntnisse des VBG-Systems und keine ausreichenden Ideen zur Abstimmung und Weiterentwicklung: 0 Punkte: Keine ausreichende Analyse des VBG- Systems und keine ausreichenden Ideen zur Abstimmung etc.:
Qualität
WK 3: Kompetenz - GefährdungsbeurteilungWelche Kompetenzen hat der Bieter zum VBG-Informationsangebot zur Gefährdungsbeurteilung (www.vbg.de/ gefaehrdungsbeurteilung) und für dessen Weiterentwicklung Analyse zum Thema Gefährdungsbeurteilung (Gefbu): Status und Potenziale für Weiterentwicklung bei der VBG, Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Das zentrale Thema im Arbeitsschutz ist die Gefährdungs-beurteilung. Es zieht sich durch das gesamte Portfolio der VBG-Prävention und umfasst verschiedene Produktarten, z.B. Printprodukte, Software, Animation, Onlineanwendungen. Es ist differenziert nach Betriebsgrößen, Themen und Branchen. Das Informationsangebot unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung folgt dem "VBG-System" zur Gefährdungsbeurteilung. Für die Kunden ist es in der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung - so geht"s" erläutert. Beim System der VBG handelt es sich um eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Es richtet sich an Verantwortliche und Beteiligte bei der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen. Die Aktivitäten zur Aktualisierung und Weiterentwicklung der Produkte müssen vom Bieter begleitet und ggfs. koordiniert werden, um zu vermeiden, dass die Handlungsstränge auseinanderlaufen. Der Bieter soll den Status des VBG-Systems zur Gefährdungsbeurteilung analysieren. Er soll erläutern, wie die Weiterentwicklung erfolgen könnte. 10 Punkte: Gute Analyse des VBG-Systems, gute Ideen zur Abstimmung und Weiterentwicklung, Erfahrung mit Systemen anderer UVT 7 Punkte: Gute Analyse, aber keine ausreichenden Ideen zur Abstimmung und Weiterentwicklung 3 Punkte: Gute allgemeine Kenntnisse des Themas Gefbu, aber ohne ausreichende Kenntnisse des VBG-Systems und keine ausreichenden Ideen zur Abstimmung und Weiterentwicklung: 0 Punkte: Keine ausreichende Analyse des VBG- Systems und keine ausreichenden Ideen zur Abstimmung etc.:
Qualität
WK 4: Praxiskompetenz Sicherheit und GesundheitGewichtung (Punkte, genau) 10,5Welche Kompetenzen und praktischen Erfahrungen hat der Bieter mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Darstellung der Praxiskompetenzen und -erfahrungen der Projektbeteiligten des Bieters Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Die VBG verfolgt das Ziel, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln. Daher ist von Bedeutung, dass die beim Bieter inhaltlich involvierten Personen Praxiserfahrungen haben. Die Praxiskompetenzen und -erfahrungen der Projektbeteiligten des Bieters sollen beschrieben werden, z.B. insbesondere die Arbeit als Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsingenieurin in einem Unternehmen, aber auch Beratungen für den Arbeitsschutz, Mitarbeit in aktuellen Fachgremien des Staates und/oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT), Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung von UVT usw. sollen beschrieben werden. 10 Punkte Nachweis einer praktischen Tätigkeit als Sicherheitsingenieur oder Unternehmensberater/Unternehmensberaterin für den Arbeitsschutz, Tätigkeit in Fachgremien und in der Aus- und Fortbildung 7 Punkte: Nachgewiesene Tätigkeit in der Arbeitsschutzausbildung und in Fachgremien des Staates und/oder der UVT 3 Punkte: Tätigkeit in der Arbeitsschutzausbildung 0 Punkte Keine Nachweise
Qualität
WK 4: Praxiskompetenz Sicherheit und GesundheitWelche Kompetenzen und praktischen Erfahrungen hat der Bieter mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Darstellung der Praxiskompetenzen und -erfahrungen der Projektbeteiligten des Bieters Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Die VBG verfolgt das Ziel, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln. Daher ist von Bedeutung, dass die beim Bieter inhaltlich involvierten Personen Praxiserfahrungen haben. Die Praxiskompetenzen und -erfahrungen der Projektbeteiligten des Bieters sollen beschrieben werden, z.B. insbesondere die Arbeit als Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsingenieurin in einem Unternehmen, aber auch Beratungen für den Arbeitsschutz, Mitarbeit in aktuellen Fachgremien des Staates und/oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT), Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung von UVT usw. sollen beschrieben werden. 10 Punkte Nachweis einer praktischen Tätigkeit als Sicherheitsingenieur oder Unternehmensberater/Unternehmensberaterin für den Arbeitsschutz, Tätigkeit in Fachgremien und in der Aus- und Fortbildung 7 Punkte: Nachgewiesene Tätigkeit in der Arbeitsschutzausbildung und in Fachgremien des Staates und/oder der UVT 3 Punkte: Tätigkeit in der Arbeitsschutzausbildung 0 Punkte Keine Nachweise
Qualität
WK 5: Digitale Produkt-KompetenzGewichtung (Punkte, genau) 10,5Welche Kompetenzen hat der Bieter bei der Entwicklung insbesondere von digitalen, elektronischen, multimedialen, Anwendungen, z.B. Softwaretools, Apps, interaktiv nutzbaren digitalen Instrumente, Filmen, Animationen und auch Online-Mediensammlungen Darstellung von Referenzen für die Entwicklung aktueller, marktüblicher digitaler, elektronischer Anwendungen Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Im Rahmen der zunehmend digital ausgerichteten Medienstrategien werden die relevanten Inhalte als digitale, elektronische, multimediale Anwendungen entwickelt. Es gilt auch, die einzelnen Medienarten sinnvoll miteinander zu vernetzen. Um dies wirtschaftlich für die Vielzahl der VBG-Themen und Zielgruppen umsetzen zu können, sind Bieter mit breiten Kompetenzen für einschlägige digitale, elektronische Anwendungen - vorzugsweise mit einer hauseigenen Programmierabteilung - potenziell geeignete Partner. Es sind digitale, elektronische Anwendungen der Bieter (Referenzen), die mit eigenem Personal entwickelt wurden, nachzuweisen und zu erläutern: - Bezeichnung der Anwendung - Beteiligte Entwickler beim Bieter - Kurzbeschreibung der Anwendung, ggf. Webadresse - Auftraggeber - Auftragssumme - Leistungszeitraum - Ansprechpartner und Kontaktdaten beim Kunden - Leistung des Bieters 10 Punkte: Der Bieter hat vollständig mit eigenem Personal, z.B. insbesondere digitale, elektronische, multimediale, Anwendungen, z.B. Software- Tools, Apps, interaktiv nutzbare digitale Instrumente, Filme, Animationen, Online-Mediensammlungen vorgestellt - mindestens 3 Produkte: 7 Punkte: Der Bieter hat vollständig mit eigenem Personal, z.B. insbesondere digitale, elektronische, multimediale, Anwendungen, z.B. Software- Tools, Apps, interaktiv nutzbare digitale Instrumente, Filme, Animationen, Online- Mediensammlungen vorgestellt - weniger als 3 Produkte 3 Punkte: Der Anwender hat lediglich allgemeine Erfahrungen in diesem Bereich und/oder hat Apps und Software-Tools nicht mit eigenem Personal entwickelt 0 Punkte: Keinerlei Referenzen/Erfahrungen für die Entwicklung einschlägiger digitaler, elektronischer Anwendungen mit eigenem Personal
Qualität
WK 5: Digitale Produkt-KompetenzWelche Kompetenzen hat der Bieter bei der Entwicklung insbesondere von digitalen, elektronischen, multimedialen, Anwendungen, z.B. Softwaretools, Apps, interaktiv nutzbaren digitalen Instrumente, Filmen, Animationen und auch Online-Mediensammlungen Darstellung von Referenzen für die Entwicklung aktueller, marktüblicher digitaler, elektronischer Anwendungen Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Im Rahmen der zunehmend digital ausgerichteten Medienstrategien werden die relevanten Inhalte als digitale, elektronische, multimediale Anwendungen entwickelt. Es gilt auch, die einzelnen Medienarten sinnvoll miteinander zu vernetzen. Um dies wirtschaftlich für die Vielzahl der VBG-Themen und Zielgruppen umsetzen zu können, sind Bieter mit breiten Kompetenzen für einschlägige digitale, elektronische Anwendungen - vorzugsweise mit einer hauseigenen Programmierabteilung - potenziell geeignete Partner. Es sind digitale, elektronische Anwendungen der Bieter (Referenzen), die mit eigenem Personal entwickelt wurden, nachzuweisen und zu erläutern: - Bezeichnung der Anwendung - Beteiligte Entwickler beim Bieter - Kurzbeschreibung der Anwendung, ggf. Webadresse - Auftraggeber - Auftragssumme - Leistungszeitraum - Ansprechpartner und Kontaktdaten beim Kunden - Leistung des Bieters 10 Punkte: Der Bieter hat vollständig mit eigenem Personal, z.B. insbesondere digitale, elektronische, multimediale, Anwendungen, z.B. Software- Tools, Apps, interaktiv nutzbare digitale Instrumente, Filme, Animationen, Online-Mediensammlungen vorgestellt - mindestens 3 Produkte: 7 Punkte: Der Bieter hat vollständig mit eigenem Personal, z.B. insbesondere digitale, elektronische, multimediale, Anwendungen, z.B. Software- Tools, Apps, interaktiv nutzbare digitale Instrumente, Filme, Animationen, Online- Mediensammlungen vorgestellt - weniger als 3 Produkte 3 Punkte: Der Anwender hat lediglich allgemeine Erfahrungen in diesem Bereich und/oder hat Apps und Software-Tools nicht mit eigenem Personal entwickelt 0 Punkte: Keinerlei Referenzen/Erfahrungen für die Entwicklung einschlägiger digitaler, elektronischer Anwendungen mit eigenem Personal
Qualität
WK 6: SQL- und .NET-KompetenzenGewichtung (Punkte, genau) 7Welche Kompetenzen hat der Bieter auf dem Gebiet der Programmierung und Pflege von SQL-Datenbanken, .NET- Entwicklungen und beim Zusammenwirken dieser Techniken. Darstellung der Kompetenzen auf dem Gebiet der SQL- Datenbanken und .NET-Entwicklungen anhand von Referenzen Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Der Bedarf an Webanwendungen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Deshalb werden mit dem Rahmenvertrag auch Programmierarbeiten abgewickelt, z.B. für das VBG-Softwaretool GEDOKU zur Organisation und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Daher muss sichergestellt werden, dass der Bieter entsprechende Aufgaben übernehmen und bestehende SQL- Datenbanken und .NET-Entwicklungen pflegen und weiterentwickeln kann. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der SQL- Datenbanken und .NET-Entwicklungen sind anhand von Referenzen nachzuweisen: - Bezeichnung der Anwendung - Beteiligte Entwickler beim Bieter - Kurzbeschreibung, ggfs. Webadresse - Auftraggeber - Auftragssumme - Leistungszeitraum - Ansprechpartner und Kontaktdaten beim Kunden - Leistung des Bieters 10 Punkte: Der Bieter hat geeignetes Personal und kann technisch sowie inhaltlich mindestens 3 mit einem Softwaretool für Unternehmen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vergleichbare Referenzen vorweisen 5 Punkte: Der Bieter hat geeignetes Personal, kann jedoch weniger als 3 oder keine technisch sowie inhaltlich mit einem Softwaretool für Unternehmen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vergleichbare Referenzen vorweisen 0 Punkte: Der Bieter hat kein geeignetes Personal
Qualität
WK 6: SQL- und .NET-KompetenzenWelche Kompetenzen hat der Bieter auf dem Gebiet der Programmierung und Pflege von SQL-Datenbanken, .NET- Entwicklungen und beim Zusammenwirken dieser Techniken. Darstellung der Kompetenzen auf dem Gebiet der SQL- Datenbanken und .NET-Entwicklungen anhand von Referenzen Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Der Bedarf an Webanwendungen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Deshalb werden mit dem Rahmenvertrag auch Programmierarbeiten abgewickelt, z.B. für das VBG-Softwaretool GEDOKU zur Organisation und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Daher muss sichergestellt werden, dass der Bieter entsprechende Aufgaben übernehmen und bestehende SQL- Datenbanken und .NET-Entwicklungen pflegen und weiterentwickeln kann. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der SQL- Datenbanken und .NET-Entwicklungen sind anhand von Referenzen nachzuweisen: - Bezeichnung der Anwendung - Beteiligte Entwickler beim Bieter - Kurzbeschreibung, ggfs. Webadresse - Auftraggeber - Auftragssumme - Leistungszeitraum - Ansprechpartner und Kontaktdaten beim Kunden - Leistung des Bieters 10 Punkte: Der Bieter hat geeignetes Personal und kann technisch sowie inhaltlich mindestens 3 mit einem Softwaretool für Unternehmen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vergleichbare Referenzen vorweisen 5 Punkte: Der Bieter hat geeignetes Personal, kann jedoch weniger als 3 oder keine technisch sowie inhaltlich mit einem Softwaretool für Unternehmen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vergleichbare Referenzen vorweisen 0 Punkte: Der Bieter hat kein geeignetes Personal
Qualität
WK 7: Corporate-Design-KompetenzGewichtung (Punkte, genau) 7Welche Kompetenzen hat der Bieter im Umgang mit den Corporate-Design-Regeln der DGUV und der VBG-spezifischen Umsetzung Darstellung der Kompetenzen im Umgang mit und bei der Weiterentwicklung von Corporate-Design-Regeln Umfang: ca. 1 DIN A4-Seite Die Gestaltung der Informationsangebote der VBG erfolgt auf Basis des Corporate Designs der DGUV (CD-Relaunch 2024), das für das VBG-Portfolio spezifisch umgesetzt wird, zum Beispiel für Medienreihen. Das CD soll die Wiedererkennbarkeit als VBG ermöglichen und durch die VBG-spezifischen Gestaltungsmerkmale zusätzlich Orientierung im Produktportfolio liefern. CD- und VBG-spezifische Gestaltungsmerkmale bilden den Rahmen für eine zeitgemäße, kreative und zielgruppengerechte Gestaltung. Sowohl aus Änderungen des DGUV-Designs als auch aus den Bedürfnissen des VBG-Portfolios resultiert ein kontinuierlicher Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf. Bieter, die auf diesem Gebiet Kompetenzen haben, sind für die VBG von Interesse. Darzustellen ist, welche Erfahrungen der Bieter mit dem CD der DGUV und mit der Umsetzung für einzelne Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) hat. Außerdem ist zu erläutern, wie der Bieter sicherstellt, von DGUV-CD-Änderungen rechtzeitig zu erfahren, wie er diese umsetzt und zusammen mit den VBG-spezifischen Anpassungen dokumentiert. 10 Punkte: Gute Kenntnisse des DGUV-CDs und der VBG-Anpassungen, praktikables System der Weiterentwicklung und Dokumentation 7 Punkte: Gute Kenntnisse des DGUV-CDs inkl. Anwendungserfahrung, aber ungenügende Kenntnisse bei der VBG-portfoliospezifischen Umsetzung oder nicht ausreichende Kenntnisse bei Weiterentwicklung oder Dokumentation 3 Punkte: Grundsätzliche Kenntnisse im Umgang mit CD-Regeln, ohne praktische Erfahrung im Umgang mit dem DGUV-CD 0 Punkte: Keine nachgewiesene Erfahrung im Umgang mit CD-Vorschriften
Qualität
WK 7: Corporate-Design-KompetenzWelche Kompetenzen hat der Bieter im Umgang mit den Corporate-Design-Regeln der DGUV und der VBG-spezifischen Umsetzung Darstellung der Kompetenzen im Umgang mit und bei der Weiterentwicklung von Corporate-Design-Regeln Umfang: ca. 1 DIN A4-Seite Die Gestaltung der Informationsangebote der VBG erfolgt auf Basis des Corporate Designs der DGUV (CD-Relaunch 2024), das für das VBG-Portfolio spezifisch umgesetzt wird, zum Beispiel für Medienreihen. Das CD soll die Wiedererkennbarkeit als VBG ermöglichen und durch die VBG-spezifischen Gestaltungsmerkmale zusätzlich Orientierung im Produktportfolio liefern. CD- und VBG-spezifische Gestaltungsmerkmale bilden den Rahmen für eine zeitgemäße, kreative und zielgruppengerechte Gestaltung. Sowohl aus Änderungen des DGUV-Designs als auch aus den Bedürfnissen des VBG-Portfolios resultiert ein kontinuierlicher Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf. Bieter, die auf diesem Gebiet Kompetenzen haben, sind für die VBG von Interesse. Darzustellen ist, welche Erfahrungen der Bieter mit dem CD der DGUV und mit der Umsetzung für einzelne Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) hat. Außerdem ist zu erläutern, wie der Bieter sicherstellt, von DGUV-CD-Änderungen rechtzeitig zu erfahren, wie er diese umsetzt und zusammen mit den VBG-spezifischen Anpassungen dokumentiert. 10 Punkte: Gute Kenntnisse des DGUV-CDs und der VBG-Anpassungen, praktikables System der Weiterentwicklung und Dokumentation 7 Punkte: Gute Kenntnisse des DGUV-CDs inkl. Anwendungserfahrung, aber ungenügende Kenntnisse bei der VBG-portfoliospezifischen Umsetzung oder nicht ausreichende Kenntnisse bei Weiterentwicklung oder Dokumentation 3 Punkte: Grundsätzliche Kenntnisse im Umgang mit CD-Regeln, ohne praktische Erfahrung im Umgang mit dem DGUV-CD 0 Punkte: Keine nachgewiesene Erfahrung im Umgang mit CD-Vorschriften
Qualität
WK 8: Arbeits- und Umweltschutz im Unternehmen des BietersGewichtung (Punkte, genau) 3,5Organisiert der Bieter den Arbeits- und Umweltschutz in seinem Unternehmen strukturiert und systematisch. Darstellung der Arbeits- und Umweltschutzorganisation im Unternehmen des Bieters Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Der Bieter soll in seinem Unternehmen eine vorbildliche Arbeitsschutz- und Umweltschutzorganisation pflegen. Mit entsprechenden Managementsystemen werden zum Beispiel - die Rechtssicherheit für den Betrieb und seine Führungskräfte erhöht und Zuständigkeiten geklärt - Organisation und Prozessabläufe gestrafft - Regeln für Verhaltensweisen der Beschäftigten strukturiert festgelegt Der Bieter soll darlegen, wie er Arbeits- und Umweltschutz- Organisation im Unternehmen strukturiert und systematisch, ggf. mit einem zertifizierten Managementsystem organisiert. 10 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit einem zertifizierten Arbeitsschutz-, und einem zertifizierten Umweltschutzmanagement-system 7 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem und einem Umweltschutzmanagementsystem 3 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem 0 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit keinem Managementsystem
Qualität
WK 8: Arbeits- und Umweltschutz im Unternehmen des BietersOrganisiert der Bieter den Arbeits- und Umweltschutz in seinem Unternehmen strukturiert und systematisch. Darstellung der Arbeits- und Umweltschutzorganisation im Unternehmen des Bieters Umfang: ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten Der Bieter soll in seinem Unternehmen eine vorbildliche Arbeitsschutz- und Umweltschutzorganisation pflegen. Mit entsprechenden Managementsystemen werden zum Beispiel - die Rechtssicherheit für den Betrieb und seine Führungskräfte erhöht und Zuständigkeiten geklärt - Organisation und Prozessabläufe gestrafft - Regeln für Verhaltensweisen der Beschäftigten strukturiert festgelegt Der Bieter soll darlegen, wie er Arbeits- und Umweltschutz- Organisation im Unternehmen strukturiert und systematisch, ggf. mit einem zertifizierten Managementsystem organisiert. 10 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit einem zertifizierten Arbeitsschutz-, und einem zertifizierten Umweltschutzmanagement-system 7 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem und einem Umweltschutzmanagementsystem 3 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem 0 Punkte: Das Unternehmen arbeitet mit keinem Managementsystem

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen … ganz lesenFristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYT2H09D0X# Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Regis … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYT2H09D0X# Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: ·         Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version ·         Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version ·         Google Chrome in der jeweils aktuellen Version ·         Apple Safari ab Version 5 Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform a) ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt b) die Abgabe webbasiert über den Projektraum des Vergabeportals möglich. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigt …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Jedermann-Verlag GmbH, Heidelberg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung und Aktualisierung von präventionsspezifischen Informationsprodukten der VBG

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.07.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29bd0502-8e8c-429d-b342-e9f52bd494ec.