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Konzepterstellung und Begleitung bei der Einrichtung eines Energiewendefonds Schleswig-Holstein EWF SH

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L5-25-0236000-412.06veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 4 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität des Konzeptes60 %
  • Präsentation10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Energiewende erfordert in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Investitionen in unterschiedlichsten Bereichen in erheblichem Umfang. Angesichts der begrenzten Kreditfähigkeit der Investoren einerseits und angespannter staatlicher Haushalte andererseits ist es dringend erforderlich, privates Kapital zu aktivieren, um die Energiewende zu finanzieren. In jüngster Zeit haben unterschiedliche Institutionen Vorschläge für eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals vorgelegt. Als mögliche Maßnahme zur Mobilisierung von privatem Kapital wurde dabei von BDEW, VKU, Deloitte und Deutsche Kreditwirtschaft (und damit Energie- und Finanzbranche) in einem gemeinsamen Strategiepapier u.a. die Einrichtung eines „Energiewendefonds“ vorgeschlagen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) möchte die Überlegungen zu einem „Energiewendefonds Schleswig-Holstein“ (EWF SH) vorantreiben, und strebt anschließend die Einrichtung eines solchen Instruments an. Ziel ist es, die Ausgestaltung des Fonds bewusst auf die Strukturen in Schleswig-Holstein zuzuschneiden. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aspekte: • Öffnung des Fonds sowohl für große als auch kleine Projekte (d.h. für Vorhaben von Energieversorgern genauso wie z.B. für dörfliche Wärmenetze). • Risikostreuung bzgl. der Investitionsgegenstände der zu finanzierenden Vorhaben (Infrastruktur, Erzeugung etc.) • Investitionen in den Fonds durch institutionelle Großanleger als auch durch Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Bei der Konzeptionierung und Umsetzung des EWF SH sollen die Akteure der Energie- und Finanzbranche im Land von Anfang an eingebunden werden, mit dem Ziel, die Notwendigkeiten im Land bestmöglich zu berücksichtigen und mithin eine hohe Akzeptanz des Instruments bei allen Beteiligten zu erreichen. Das Land wird, vertreten durch das MEKUN, die Überlegungen zur Initiierung des EWF SH insbesondere organisatorisch aktiv begleiten, jedoch operativ keine aktive Rolle einnehmen. Im ersten Schritt ist ein Konzept zur Einrichtung eines EWF SH zu erstellen, das im zweiten Quartal 2025 mit einer Umsetzungszeit bis zum ersten Quartal 2026 beauftragt werden soll. Sollte das Land SH anschließend die Einrichtung eines EWF SH umsetzen, ist im zweiten Schritt die Begleitung dieses Prozesses vorgesehen, der in 2026 umgesetzt werden soll.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Qualität des Konzeptes60 %
Präsentation10 %
Preis
11. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
Qualität
Qualität des Konzeptes12. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung.
Qualität
Präsentation13. Präsentation des Angebotes/Konzeptes gemäß Bewertungsmatrix.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
19 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass im Zuge der Bearbeitung der Positionen 1, 2 und 3 seitens (siehe Leistungsbeschreibung) des Auftraggebers zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich potenzieller Finanzierungsinstrumente oder Details zur Ausgestaltung solcher auftreten, ist ein Rahmen für weitere Leistungen anzubiet … ganz lesenFür den Fall, dass im Zuge der Bearbeitung der Positionen 1, 2 und 3 seitens (siehe Leistungsbeschreibung) des Auftraggebers zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich potenzieller Finanzierungsinstrumente oder Details zur Ausgestaltung solcher auftreten, ist ein Rahmen für weitere Leistungen anzubieten. Hierunter fallen Leistungen wie Gutachten, Stellungnahmen und Beratungsleistungen gleichermaßen. Die jeweilige Fragestellung ist ggf. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Für eine optionale Beauftragung durch den Auftraggeber anzubieten sind Leistungen mit einem Auftragswert von maximal 3 x jeweils netto EUR 12.500,-- (d.h. in Summe netto EUR 37.500,--). Es sind die Arbeitsstunden bzw. -tage anzugeben, die für dieses Auftragsvolumen angeboten werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat , ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-­­­­Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-­vergabe-­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist … ganz lesenDie EU-­­­­Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-­vergabe-­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur  noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-­vergabe­-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e­­­­-Vergabe-­­Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt am Main–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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