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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Kontrollprüfung Betonbau HWS Müggendorf

Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VB-24-188veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 846 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14476, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) und das Amt Lenzen-Elbtalaue setzen derzeit ein gemeinsames Bauvorhaben um. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist dabei für den Neubau der Hochwasserschutzanlage auf ca. 540 m Länge verantwortlich. Die technische Lösung des LfU sieht die Errichtung einer Hochwasserschutzwand aus Spundbohlen vor, die im Kopfbereich mit einem Stahlbetonholm verkleidet werden, dessen Oberkante 1,00 m über dem Bemessungshochwasser (BHW) liegt und damit den Freibord bildet. Das Amt Lenzen-Elbtalaue lässt zeitgleich durch den selben Auftragnehmer die durch das Elbehochwasser 2013 an der Fahrbahn und den Nebenanlagen der Straße "Am Elbdeich" verursachten Schäden beseitigen, was die Umverlegung und Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen einschließt. Für das Vorhaben Hochwasserschutz Ortslage Müggendorf, Deich-km 26,690 - 27,231 liegt ein Planfeststellungsbeschluss der Oberen Wasserbehörde vom 10.05.2021 vor. Aufgrund der erheblichen bautechnologischen Abhängigkeiten wird das Vorhaben als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) und des Amtes Lenzen-Elbtalaue realisiert. Wobei die Gesamtmaßnahme aus baupraktischen und abrechnungstechnischen Gründen in 3 Fachlose mit jeweils unterschiedlichem Auftraggeber unterteilt aber an nur ein geeignetes Bauunternehmen vergeben wurde.

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Wahrnehmung der Kontrollprüfungn Betonbau (AKR-Prüfung) ausschließlich für das Fachlos 2!

Beschreibung des Loses

Im Fachlos 2 erfolgt die Ausführung von Bauarbeiten zur Herstellung einer Hochwasserschutzwand (Spundwand mit verklinkertem Stahlbetonholm) inkl. Leitungsdurchführungen, Böschungssicherung durch Verlegung von Deckwerksteinen, Anpassungsarbeiten an die anschließenden Deichabschnitte, Anordnen von Deichscharten zur Erreichbarkeit von Grundstücken im Vorland einschl. der Herstellung der Verschlussmöglichkeiten durch ein mobiles Hochwasserschutzsystem. Die Hochwasserschutzwand (HWSW) selbst wird aus Stahlbeton der Güte C30/37 errichtet und segmentweise hergestellt. Jedes dieser insgesamt 72 Wandsegmente wird in folgenden 3 Betonierabschnitten errichtet: (s. Anlage 3) - Kopfbalken - aufgehende Wand - Wandabdeckung

Die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringende Kontrolltätigkeit umfasst die Beurteilung des AKR-Potentials sowie der Dauerhaftigkeit des Betons für die neu zu errichtende Hochwasserschutzwand in der Ortslage Müggendorf. Dazu sind einerseits die Ausgangsstoffe der Betonrezeptur zu charakterisieren sowie andererseits eine AKR-Performance-Prüfung durchzuführen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Der Bieter muss in den letzten 5 Jahren mindestens insgesamt 2 AKR-Performanceprüfungen gem. TP B-StB Teil 1.1.09 (60°-Betonversuch) oder gem. TP B-StB Teil 1.1.10 (Klimawechsellagerung) erbracht haben. Dazu wird der Nachweis mindestens zweier Referenzprojekte aus dem Bereich Wasser- bzw. Straße … ganz lesen1. Der Bieter muss in den letzten 5 Jahren mindestens insgesamt 2 AKR-Performanceprüfungen gem. TP B-StB Teil 1.1.09 (60°-Betonversuch) oder gem. TP B-StB Teil 1.1.10 (Klimawechsellagerung) erbracht haben. Dazu wird der Nachweis mindestens zweier Referenzprojekte aus dem Bereich Wasser- bzw. Straßenbau mit vergleichbarem Leistungsumfang und -inhalt gefordert. Diese müssen nachweislich durch den Bieter betreut worden sein. Das jeweilige Referenzprojekt darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Es werden nur Referenznachweise gewertet, deren Abnahme in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2022, 2021, 2020, 2019) erfolgt ist. 2.Es ist nachzuweisen, dass ein zertifizierter/akkreditierter Betonprüfer eingesetzt wird. Als Zertifizierungsstellen werden anerkannt u.a.: - Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) - BAU-Zert e.V.
Kriterium
Es ist nachzuweisen, dass ein zertifizierter/akkreditierter Betonprüfer eingesetzt wird. Als Zertifizierungsstellen werden anerkannt u.a.: - Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) - BAU-Zert e.V.
Kriterium
Der Bieter muss in den letzten 5 Jahren mindestens insgesamt 2 AKR-Performanceprüfungen gem. TP B-StB Teil 1.1.09 (60°-Betonversuch) oder gem. TP B-StB Teil 1.1.10 (Klimawechsellagerung) erbracht haben. Dazu wird der Nachweis mindestens zweier Referenzprojekte aus dem Bereich Wasser- bzw. Straßenba … ganz lesenDer Bieter muss in den letzten 5 Jahren mindestens insgesamt 2 AKR-Performanceprüfungen gem. TP B-StB Teil 1.1.09 (60°-Betonversuch) oder gem. TP B-StB Teil 1.1.10 (Klimawechsellagerung) erbracht haben. Dazu wird der Nachweis mindestens zweier Referenzprojekte aus dem Bereich Wasser- bzw. Straßenbau mit vergleichbarem Leistungsumfang und -inhalt gefordert. Diese müssen nachweislich durch den Bieter betreut worden sein. Das jeweilige Referenzprojekt darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Es werden nur Referenznachweise gewertet, deren Abnahme in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2022, 2021, 2020, 2019) erfolgt ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 DAYS
Angebotsöffnung
15.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - keine besonderen Bedingungen -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1QY8CFNJ Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nic … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1QY8CFNJ Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III.Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ba50198-c77b-4ac5-815e-1779e89afa8f.