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Frist abgelaufennational

Kontrolle von Energieausweisen nach § 99 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für die Stichproben der Ausstellungsjahre 2023 und 2024

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz · Jena

Aktenzeichen R-VII/73-2024/03veröffentlicht 21.02.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 944 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Jena
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist die in Thüringen zuständige Vollzugsbehörde im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und führt auf diesem Gebiet Vollzugsmaßnahmen durch. Zur Unterstützung dieser Aufgaben soll ein fachlich versiertes Unternehmen mit der Kontrolle von Energieausweisen nach § 99 GEG betraut werden. Weiterhin soll dieses Unternehmen als Option auch die Prüfung von Anträgen nach § 102 GEG übernehmen. -------------------- Prüfung von Energieausweisen: In Thüringen erfolgt die Kontrolle der Energieausweise anhand eines vorgegebenen Prüfkonzeptes des Instituts für angewandte Informatik im Bauwesen e.V. (IAIB) vom 31.07.2015 in der Prüfstufe 2. Die Prüfstufe 2 umfasst die Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten und Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen anhand der für die Ausstellung verwendeten Daten und Unterlagen. Im Regelfall sind insgesamt 60 Energieausweise zu prüfen: - 11 Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude im Bestand - 5 Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude im Neubau - 11 Energiebedarfsausweise für Wohngebäude im Bestand - 11 Energiebedarfsausweise für Wohngebäude im Neubau - 11 Energieverbrauchsausweise für Nichtwohngebäude im Bestand - 11 Energieverbrauchsausweise für Wohngebäude im Bestand Da zum Ausschreibungszeitpunkt noch nicht genau die Anzahl der zu prüfenden Energieausweise feststeht, besteht die Möglichkeit, dass je Kategorie bis zu 2 Energieausweise zusätzlich zu prüfen sind. -------------------- Nachrechnung von Energieausweisen: Der Auftragnehmer hat für 1 Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude im Neubau und 2 Energiebedarfsausweise für Wohngebäude im Neubau aus den Stichproben für das Jahr 2023 bzw. 2024 die energetischen Berechnungen nachzuprüfen. Als Option sind noch 2 Energieverbrauchsausweise (1 x Nichtwohngebäude und 1 x Wohngebäude) aus den Stichproben für das Jahr 2023 und 2024 genauer zu prüfen. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass je Kategorie bis zu 2 Energieausweise zusätzlich zu prüfen sind. -------------------- Nur als Option - Anträgen nach § 102 GEG: Der Auftragnehmer hat für höchstens 12 Fälle zu prüfen, ob die Anforderungen aus § 15 oder § 18 GEG eingehalten werden können oder ob diese zu einer unbilligen Härte führen. -------------------- Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d1628f65-390c-4a3b-aa72-c65be6b8a6b1.