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Kontrastmittel wirkstoffübergreifendes Open-House Verfahren für die KV Region Mecklenburg-Vorpommern

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - vertreten durch die Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 250214_Kontrastmittel Open-House Verfahren für die KV Region Mecklenburg-Vorpommernveröffentlicht 14.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 3 Monaten

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2025 – 31.03.2027
Lose
16
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10963, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 19 Monaten
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über dtvp.de
    in 3 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines wirkstoffübergreifenden Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern im SSB verordnet und abgegeben werden. In der Regel sind mehrere Wirkstoffe der gleichen Indikation in 16 Fachgruppen zusammengefasst. Näheres hierzu ergibt sich aus Anlage 11 zur Angebotsaufforderung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.

Gegenstand nach CPV

Lose16 Lose

Alle 16 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachgruppe A

Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel. Anwendung: oral und / oder rektal. Weitere möglich Anwendungsgebiete: - Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/ oder - zur Röntgendarstellung des Dickdarmes und/ oder - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie. Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Konzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden. Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden. Besonderheit: Die Anwendungsgebiete können auch mit mehreren Produkten eines Anbieters abgedeckt werden. Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
2
Fachgruppe B

Bezeichnung : Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel. Anwendung: Instillation. Weitere möglich. Anwendungsgebiete: - retrograde Urographie, - Miktionzystouretrographie Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Konzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
3
Fachgruppe C

Bezeichnung : Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intraarteriell und intravenös. Weitere möglich Anwendungsgebiete - Urographie, - Phlebographie, Arteriographie, Angiographie, - Angiokardiographie, - Digitale Substraktionsangiographie, - CT-Kontrastverstärkung Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Konzentrationen: müssen kumulativ angeboten werden 1. 300 mg/ml - 320 mg/ ml 2. 350 mg/ ml - 400 mg/ml (alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden, es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein) Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 der Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
4
Fachgruppe E

Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intrathekal. Weitere möglich Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie, - CT-Myelographie Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml (alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden) Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
5
Fachgruppe G

Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich Anwendungsgebiete: - Urographie, - Phlebographie, - CT-Kontrastverstärkung, - Digitale Substraktionsangiographie Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Konzentration: 150mg/ml-250 mg/ml, alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
6
Fachgruppe H

Bezeichnung : Nicht ionische iodhaltige dimere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intraarteriell und intravenös. Weitere möglich Anwendungsgebiete: - Zerebrale Angiographie, abdominale Angiographie, periphere Arteriographie, Venographie - Urographie, - Kontrastverstärkung bei der Computer-Tomographie (CT) Konzentrationen: müssen kumulativ angeboten werden: 1. 270 mg/ml 2. 320 mg/ml (alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden, es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein) Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
7
Fachgruppe J

Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT Anwendung: Intraartikuläre Anwendung Anwendungsgebiete: - direkte Magnetresonanz-Arthrographie NSF Risiko: hohe NSF Risikoklasse Darreichungsform: alle Darreichungsformen des Wirkstoffs für diese Indikation Konzentration: 0,002 mmol/ ml Packungsgröße: alle Packungsgrößen des Wirkstoffs für diese Indikation Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
8
Fachgruppe K

Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT Anwendung: Intravenös. Weitere möglich NSF Risiko: niedriges NSF Risiko Anwendungsgebiete: - Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, - MRT anderer Organe Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Konzentration: alle Konzentrationen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs müssen angeboten werden Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
9
Fachgruppe N

Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT mit renaler Ausscheidung und teilweise biliärer Ausscheidung Anwendung: intravenös. Weitere möglich Anwendungsgebiete: - MRT der Leber NSF Risiko: mittleres NSF Risiko Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen eines Wirkstoffs Konzentration: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: alle zugelassenen Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
10
Fachgruppe O

Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für MRT (Ausscheidung 50-50) Anwendung: Intravenöse Anwendung. Weitere möglich Anwendungsgebiete: - MRT der Leber NSF Risiko: mittlere NSF Risikoklasse Darreichungsform: alle Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentration: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: alle Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
11
Fachgruppe P

Bezeichnung: Bariumsulfat-haltige Kontrastmittel Anwendung: Orale und/ oder intestinale und/ oder rektale Anwendung Anwendungsgebiete - Darstellung von Teilen des Verdauungstraktes und/ oder des gesamten Verdauungstrakts durch CT und/ oder Röntgen, weitere möglich Darreichungsform: alle Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: alle Packungsgrößen des Wirkstoffs Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
12
Fachgruppe Q

Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel Anwendung: Intravenöse Anwendung Anwendungsgebiete: Echokardiographie, weitere möglich Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Phospholipid-Mikrosphären, perflutrenhaltig (V08DA04) Darreichungsform: alle Darreichungsformen Konzentration: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: alle Packungsgrößen Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
13
Fachgruppe R

Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel Anwendung: Intravenöse Anwendung Anwendungsgebiete: Echokardiographie, weitere möglich Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Albumin-Mikrosphären, perflutrenhaltig (V08DA01) Darreichungsform: Alle Darreichungsformen Konzentration: Alle Konzentrationen Packungsgröße: Alle Packungsgrößen Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
14
Fachgruppe S

Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel Anwendung: Intravenöse Anwendung Anwendungsgebiete: Echokardiographie, Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Schwefelhexafluorid (V08DA05) Darreichungsform: Alle Darreichungsformen Konzentration: Alle Konzentrationen Packungsgröße: Alle Packungsgrößen Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
15
Fachgruppe T

Bezeichnung: Superparamagnetische Kontrastmittel für MRT Anwendung: Intravenöse Anwendung. Weitere möglich. Anwendungsgebiete: MRT der Leber Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Eisenoxid, Nanopartikel (V08CB03) Darreichungsform: Alle Darreichungsformen des Wirkstoffs Konzentration: alle Konzentrationen möglich. Packungsgröße: Alle Packungsgrößen des Wirkstoffs. Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–
16
Fachgruppe M

Bezeichnung : Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT Anwendung: intraartikuläre Anwendung Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie NSF Risiko: niedrige NSF Risikoklasse Darreichungsform: alle Darreichungsformen des Wirkstoffs für diese Indikation Konzentration: 0,0025 mmol/ ml Packungsgröße: alle Packungsgrößen des Wirkstoffs für diese Indikation Weitere Angaben ergeben sich aus der Anlage 11 zur Angebotsaufforderung.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
1. Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung 2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung, nicht älter als 2 Jahre. Ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Hand … ganz lesen1. Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung 2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nach näherer Maßgabe der Angebotsaufforderung, nicht älter als 2 Jahre. Ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" Der Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland ansässige natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a) bis c) fallen. Weiter erklären wir, dass wir während der Vertragslaufzeit unverzüglich Mitteilung machen werden, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
Kriterium
Vorlage des Nachweises über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
15.02.2027, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsär … ganz lesenLeistung: Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Euro … ganz lesenFür den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(1) Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.04.2025 bis zum 15.03.2025 vorliegen. Vor dem 26.03.2024 werden keine Verträge geschlossen, frühestens treten die Verträge am 01.04.2025 in Kraft. (2) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditione … ganz lesen(1) Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.04.2025 bis zum 15.03.2025 vorliegen. Vor dem 26.03.2024 werden keine Verträge geschlossen, frühestens treten die Verträge am 01.04.2025 in Kraft. (2) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können alle notwendigen Unterlagen auf der unter Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetseite herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (Ziffer 2.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind, wie schon ausgeführt, ebenfalls zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. (3) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.02.2027; 10:00 Uhr (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) jederzeit möglichen schriftlichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt), ist es aus technischen Gründen nicht möglich bei diesem Open House Verfahren, die Frist für die unter Ziffer 5.1.12 "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung" zeitlich vor dem 15.02.2027; 10:00 Uhr zu datieren.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6M5MYQ Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäisch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6M5MYQ Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Brandenburger Straße 72, 14467 Potsdam
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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14vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7cc3b473-ae82-4ad3-a42a-e3b42b21ad99.