Komplexmaßnahme Torgauer Platz in Leipzig – Vergabe der Planung Lichtsignalanlagen
Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen FMB_P240-2veröffentlicht 01.12.2023erstmals 01.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 35 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 35 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 33 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 33 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Vergabe der Entwurfs- und Ausführungsplanung Verkehrstechnik für 3 Lichtsignalanlagen • LSA Eisenbahnstraße/Torgauer Straße • LSA Torgauer Straße/Privatstraße • LSA Torgauer Straße/Bautzmannstraße
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Vertrag wird mit demjenigen Bieter abgeschlossen, der das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Zuschlagskriterien abgibt. Diese Zuschlagskriterien werden wie folgt gewichtet: Kriterium 1: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung 20 % Kriterium 2: Kompetenz und Verfügbarkeit Projektteam 20 % Kriterium 3: Projektabwicklung 20 % Kriterium 4: Preis 40 % Die Anforderungen an die Angebote der Bieter und Wertung der genannten Kriterien wird im Formular "Angebot" beschrieben.
- Preis
- Siehe oben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigung … ganz lesenkürzer
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.- Kriterium
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen: a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden b) Erklärung, ob und auf welche Art der … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen: a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen. c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind. d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen. f) Angabe der mittleren Anzahl an Mitarbeiter in der Planung von Lichtsignalanlagen in den Jahren 2021 bis aktuell, g) Angabe, ob es sich beim Bieter um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt. h) Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland i) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Geforderte Mindeststandards: -Ausgefülltes Angebot -Anzahl der Mitarbeiter in der Verkehrsanlagenplanung zur Abgabe des Angebotes (aktueller Zeitpunkt) beträgt mindestens 2 Personen. - Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.- Kriterium
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter: (A) Büroreferenzen, (B) Projektteam A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN: A.1. Allgemeine Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei verschiedene Referenzprojekte zu benennen. Eine Projektbeschreibung zur Referenz in … ganz lesenkürzer
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter: (A) Büroreferenzen, (B) Projektteam A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN: A.1. Allgemeine Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei verschiedene Referenzprojekte zu benennen. Eine Projektbeschreibung zur Referenz in Wort und Bild liegt vor und ist auf max. vier DIN A4 Seiten zu begrenzen. Werden folgende Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das jeweilige Referenzprojekt nicht berücksichtigt und es erfolgt ein Ausschluss des Bieters. A.2 Mindestanforderung an die Referenzprojekte: - Es handelt es sich um eine Lichtsignalanlage für einen Knotenpunkt zwischen zwei innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen innerhalb vorhandener Bebauung mit Straßenbahnbetriebsanlagen und Haltestellen im Knotenbereich. - Die LSA muss für die Funktionalität des RBLSA ausgestattet sein. - Der Baubeginn erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Angebotes. - Die Baukosten für die LSA betrugen mindestens 150.000,00 Euro netto. - Es wurden die verkehrstechnischen Entwurfs- und Ausführungsplanungen inkl. der LSA-Leistungsverzeichnisse erstellt. B) Mindestanforderungen an PROJEKTTEAM: B.1. Allgemeine Mindestanforderungen: - Das Projektteam muss aus mindestens 2 verschiedenen Personen bestehen - Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines technischen Studiums als Master, Dipl.-Ing. oder Bachelor, - Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs, - Berufserfahrung in der Planung von Lichtsignalanlagen von mindestens 5 Jahren für die Fachplanung und mindestens 3 Jahren für die stellvertretende Fachplanung, - Nachweis geeigneter persönlicher Referenzen. Anzugeben sind die Personen, die folgende Leistungen erbringen: - die Fachplanung der Leistungsphasen 3 – 6, - die stellvertretende Fachplanung. Die zuständigen Personen sind mit Namen, Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium), kurzer Beschreibung des beruflichen Werdegangs sowie vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten anzugeben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach. Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenzprojekte angegeben werden. Handelt es sich bei dem persönlichen Referenzprojekt nicht um eine der vorgenannten Büroreferenzen, ist eine entsprechende Projektbeschreibung beizufügen. Die Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzen sind unten beschrieben. B.2. Anforderungen an die persönliche Referenz der Person für die Fachplanung der LPH 3 – 6 und stellv. Fachplanung: - Es handelt es sich um eine Lichtsignalanlage für einen Knotenpunkt zwischen zwei innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen innerhalb vorhandener Bebauung mit Straßenbahnbetriebsanlagen und Haltestellen im Knotenbereich. - Die LSA muss für die Funktionalität des RBLSA ausgestattet sein. - Der Baubeginn erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Angebotes. - Die Baukosten für die LSA betrugen mindestens 150.000,00 Euro netto. - Es wurden die verkehrstechnischen Entwurfs- und Ausführungsplanungen inkl. der LSA-Leistungsverzeichnisse von der Person selbst erstellt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- 06.02.2024, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, ist Auftraggeber. Unterstützend beim Vergabeverfahren wurde das Büro Funke Management+Bauberatung gebunden.
- Hinweis
1) Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen / Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation … ganz lesenkürzer
1) Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen / Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2) Die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Abschlusserklärungen sind in Textform zu zeichnen. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich den Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. 3) Für das Angebot sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig ausgefüllte Formular "Angebot", welches um die darin geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung bzw. des Angebotes auf der Plattform hochzuladen. Im Rahmen der Abgabe der Angebote sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen. Eingereichte Dateien dürfen 40 MB nicht überschreiten. Die Anzahl der Dateien ist nicht beschränkt. 4) Für das Angebot ist der beiliegende Vertrag auszufüllen. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. 5) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. 6) Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 7) Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 8) Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Zu Mehrfachbewerbung zählen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben den Ausschluss aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 10) Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u.a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so hat dieser den Auftraggeber unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 11) Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt
- Anschrift
- 04317 Leipzig
- Kontakt
- volker.zils@
leipzig.de - Auskünfte
- Funke Management+Bauberatungkontakt@
funke-mb.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- HAUPT Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH9 Zuschläge
- Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH8 Zuschläge
- Ingenieurbüro Herzog & Partner GmbH7 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH7 Zuschläge
- taraske consult7 Zuschläge
- IPP Hydro Consult GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 15.01.2024 auf 06.02.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 15.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018cee76-8322-493e-a5ce-2abb349b16ac.