Kommunikationssystem digitaler Assisten im Gesundheitswesen
Universitätsklinikum Bonn AöR · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026-07veröffentlicht 30.04.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Hauptleistung
- Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
- CPV 48300000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bonn53127, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
In den OP-Bereichen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) existiert derzeit kein einheitlich festgelegtes Kommunikationssystem. Abstimmungen erfolgen bislang überwiegend persönlich und/oder telefonisch, bei weniger zeitkritischen Prozessen auch per E?Mail. Dies wirkt sich auch auf die OP?Koordination aus, die momentan weder transparent noch elektronisch für alle Beteiligten einsehbar und nachvollziehbar ist. Zur Verbesserung von Kommunikation und Koordination im OP ist die Einführung eines digitalen Assistenten vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine umfassende digitale Lösung zur Steuerung und Optimierung perioperativer Prozesse, die sich aus einer Kombination plattformunabhängiger mobiler Anwendungen und serverbasierter Komponenten zusammensetzt. Alle klinikspezifischen Abläufe werden in einem Echtzeit?Patientenpfad erfasst und visualisiert. Auf diese Weise soll ein erheblicher Zeitgewinn bei der Koordination erzielt werden, weil telefonische Abstimmungen im OP?Management reduziert und OP?Kapazitäten damit besser genutzt werden können. Nicht im Fokus steht dabei die OP-Planung, die weiterhin ich bewährter Weise im KIS vorgenommen werden soll. Der digitale Assistent soll im Wesentlichen Kommunikation und Aufgaben automatisieren und stellt daher eine auf der bestehenden digitalen Systemlandschaft aufsetzende "Assistenzschicht" dar. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde eine EU-weite Markterkundung durchgeführt. Des Weiteren nahmen wir Kontakt zu anderen Universitätskliniken auf und erkundigten uns nach bereits eingesetzten Lösungen in OP-Bereichen. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, Fa. Sqior GmbH, ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die sqior medical GmbH kann auf erfolgreiche Referenzprojekte in anderen Universitätskliniken verweisen. Im Rahmen einer Markterkundung, die von einem interdisziplinären Team aus Medizinmanagement, OP-Management, Ärztlichen Mitarbeitenden und IT in Zusammenarbeit mit dem Einkauf durchgeführt wurde, wurde das Produkt von sqior medical als das einzige derzeit verfügbare System identifiziert, das das bestehende Defizit im OP-Management schließen und die Anforderungen des UKB abdecken kann. Die von sqior medical angebotene Lösung beinhaltet unter anderem: - Plattformunabhängige Mobile?App für die OP?Prozesssteuerung (iOS, iPadOS und Android). - Web?Applikation für die OP?Prozesssteuerung, nutzbar auf Desktop?Rechnern, Wandkonsolen und Übersicht?Monitoren. - Anpassbare Dashboards, die alle laufenden Prozesse samt Restlaufzeit übersichtlich darstellen. - Automatisierung von Aufgaben durch externe Prozesstrigger, z. B. mobile Patientenmonitore, Beatmungsgeräte und RTLS?Systeme (Real?Time?Location?Systems). - Integrierte Kommunikationswerkzeuge für schnelle Rückfragen und Koordination, darunter Gruppen? und Rollen?Chats. - Umfassende Auswertungstools (Live?Ansicht, Process?Mining), die detaillierte Analysen nach Fachabteilung, Zeitraum, Notfallkategorie oder Position im OP?Programm ermöglichen. - Nahtlose Anbindung an bestehende Krankenhaus?Informationssysteme (KIS) über HL7, FHIR oder REST?APIs. - Unterstützung von BYOD (Bring?Your?Own?Device) unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus werden folgende spezifische Schnittstellen bereitgestellt: - Patientenmonitor?Integration - Nutzung von Bettplatzinformationen aus HL7, Übernahme von Monitor?Nachrichten als Prozesstrigger. - Beatmungsgeräte?Integration - Erfassung von Statusinformationen der Beatmungsgeräte als Prozesstrigger. - PDMS?Integration - Möglichkeit, Anästhesie?Zeitstempel aus dem PDMS als Prozesstrigger zu verwenden. - Transport?System?Integration - Anbindung von Drittsystemen aus der Patientenlogistik zur Visualisierung laufender und Erzeugung neuer Transportaufträge. - RTLS?Integration - Einbindung von RTLS?Lösungen mit lokalisierbaren Patientenarmbändern als Prozesstrigger. Ein weiterer zentraler Nutzen ist die valide OP?Zeit?Dokumentation ohne zusätzlichen Eingabeaufwand, wodurch die Datenqualität und -aktualität gesteigert und die Akzeptanz bei den Anwendern erhöht wird. Alle genannten Funktionen sind zwingend erforderlich, um die Prozesssteuerung und -optimierung in der OP?Koordination voranzutreiben und die Effizienz der Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. Der Einsatz unsicherer, nicht?zertifizierter Apps für die OP?Kommunikation muss konsequent verhindert werden. Die Voraussetzungen für die geplante Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die sqior medical GmbH sind erfüllt. Das Angebot weist wesentliche technische und funktionale Alleinstellungsmerkmale nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV auf, die von keinem anderen Anbieter in dieser Form bereitgestellt werden können.
Beschreibung des Loses
Durch die Implementierung des digitalen Assistenzsystems für die OP?Koordination erwartet wir für das UKB folgende Funktionen: 1. serverbasierte Softwareanwendung zur Nutzung mit plattformunabhängigen Mobile?App (iOS, iPAD-OS, Android) und browserbasiert an stationären Endgeräten, die die bisher teils zeitintensive und umständliche PC?gebundene Dateneingabe ersetzt. Die OP?Zeit?Dokumentation wird dadurch valide und ohne zusätzlichen Aufwand erfasst, was zu höherer Datenqualität, Aktualität und Benutzer?Akzeptanz führt. 2. Integration von Transportsystem?Steuerungssoftware (Syncrotess) Anbindung von Drittsystemen aus der Patientenlogistik, um den Status laufender Transporte einzublenden und neue Transportaufträge zu erzeugen. 3. Einbindung von Real?Time?Locating?Systemen (RTLS) Nutzung von lokalisierbaren Patientenarmbändern als Prozesstrigger. 4. ganzheitliche Koordination perioperativer Schritte Von der Patientenabruf bis zum Aufwachraum werden sämtliche Prozessschritte koordiniert und prozessabhängige Aufgaben automatisch dem zuständigen Personal zugewiesen, basierend auf dem aktuellen Status im Behandlungspfad. 5. Optimierung der OP?Kommunikation Bereitstellung von Tools für schnelle Rückfragen per Chat und Kurzwahltasten, um aufgabenbezogene Klärungen zu erleichtern. Dynamische Kontaktlisten zeigen allen am konkreten perioperativen Prozess beteiligten Personen (Operateur, Anästhesie, Pflege usw.) an. Funktionen für die rasche Absage von Eingriffen, die Sperrung von OP?Räumen und die automatische Informationsweitergabe an betroffene Mitarbeitende sind integriert. 6. Checklisten?Management Erstellung verschiedener Checklisten (u.a. WHO Surgical Safety Checklist), deren einzelne Punkte mit spezifischen Workflow?Schritten verknüpft werden können (z. B. "Keine Einschleusung vor Freigabe in der Checkliste"). 7. Anpassbare Dashboards Übersicht über alle laufenden Prozesse inkl. Restlaufzeiten. 8. Umfassende Auswertungswerkzeuge Live?Ansichten und Process?Mining ermöglichen detaillierte Analysen nach diversen Filtern (Fachabteilung, Zeitraum, Notfallkategorie, Position im OP?Programm). Diese Funktionen sollen die Transparenz, Effizienz und Qualität der perioperativen Prozesse am UKB nachhaltig erhöhen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet i … ganz lesenkürzer
§ 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD2YW#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
- Website
- ukbonn.de
- Kontakt
- einkauf@
ukbonn.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48592422-c3da-4be9-afe3-6840c23a2bfd.