Kommunikationsmanagementsystem lntegrierte Regionalleitstellen Sachsen
Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen SID 2023-48 SMIveröffentlicht 09.01.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungskriterien50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Erneuerung der Leitstellensysteme der 5 Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) sowie der Landesfeuerwehrschule (LFS) im Freistaates Sachsen und dem anschließenden Betrieb mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren.
Beschreibung des Loses
Wesentlicher Bestandteil ist die Lieferung und Installation der IT-Basisinfrastruktur, auf der sämtliche Dienste und Applikationen der IRLSen betrieben werden sollen. Das betrifft sowohl die hier ausgeschriebenen Dienste und Applikationen als auch vorhandene und zukünftige bzw. neue Applikationen.
Diese IT-Basisinfrastruktur besteht aus 2 wesentlichen Teilen: Teil 1: hoch performante und redundante Cluster-Serverarchitektur, die vollständig auf Standard-IT-Hardware basiert und vollständig virtualisiert realisiert werden muss. Teil 2: hoch performantes und redundantes IP-Netzwerk inkl. IT-Sicherheitskomponenten, an das alle Server, Clients, Großbildwände, Gateways usw. angeschlossen und sämtliche Kommunikation und Daten übertragen werden müssen.
Auf der o.g. IT-Basisinfrastruktur sollen im ersten Schritt sämtliche zentralen Netzwerk- und Managementdienste (Directory, DNS, DCHP, SNMP, SMTP, Ticketsystem usw.) installiert werden. Diese sollen von den nachfolgenden Applikationen einheitlich verwendet werden. In nächsten Schritt sollen auf der o.g. IT-Basisinfrastruktur das neue Kommunikations-Management-System (KMS) sowie das neue Dokumentationssystem (DOK) installiert werden. Das KMS ist das zentrale Vermittlungssystem aller elektronischen Kommunikationsmittel in der IRLS. Es dient dem Disponenten dazu, mit anderen Personen auf dem jeweils effektivsten Weg zu kommunizieren. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Entgegennahme von Notrufen, Einsätzen und die Kommunikation mit den Einsatzkräften. Aufgrund des hohen Stellenwertes des Kommunikations-Management-Systems für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz muss es hochverfügbar und somit ausfallsicher aufgebaut werden. Es muss so konzipiert sein, dass im Störungsfall eine Betriebsunterbrechung der Kommunikationstechnik nahezu ausgeschlossen ist. In Bearbeitung befindliche Notrufe oder sonstige Kommunikationsverbindungen dürfen bei Ausfall von redundant ausgelegten Systemkomponenten des KMS in keinem Fall unterbrochen werden. Das System muss aus diesem Grund über ein Überwachungssystem verfügen, das den gesamten Funktionsablauf überwacht, dokumentiert und Fehler sowie Störungen an einen Servicedesk meldet. Das KMS besteht im Wesentlichen aus der zentralen Vermittlungstechnik (Server), Systemtechnik zur Anbindung an die unterschiedlichen Kommunikationswege (Gateways), Sicherheitskomponenten (SBCs) sowie der Technik am Arbeitsplatz zur Bedienung der Kommunikationswege (Clients). Die gesamte Sprach- und Datenkommunikation innerhalb des vollredundanten KMS erfolgt vollständig auf IP-Technologie. Alle SBCs, sowie die Gateways sind vollständig redundant über das redundante IP-Netzwerk an die zentrale Servertechnik anzubinden und jeweils mit redundanten Stromversorgungen auszustatten. Um ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit zu erreichen, sind die TK-Anschlüsse auf mindestens zwei unabhängige SBCs und Gateways zu verteilen. Die Anschaltung an den Digitalfunk sowie die Rückfalleben über Funkgeräte sind ebenfalls auf mindestens zwei Digitalfunk-Gateways aufzuteilen. Für Netzwerkübergänge in Fremdnetze und zum Internet sollen redundante Kopfstellen aufgebaut werden.
Das gesamte IT-System muss so aufgebaut werden, dass eine Verfügbarkeit von mindestens 99,99 % erreicht wird. Bei Ausfall der Hälfte der Server müssen die verbleibenden Server die Last der Applikationen entsprechend übernehmen. Der Ausfall einer zentralen Systemkomponente darf keinen Einfluss auf die Funktionalität des Systems haben. Die Funktionsübernahme bei Ausfall einer zentralen Systemkomponente durch deren Redundanz muss automatisch im laufenden Betrieb erfolgen. Jede Störung und jeder Ausfall einer Systemkomponente muss sofort automatisch an ein übergeordnetes Störmeldesystem gemeldet und dort verarbeitet werden. Nach dem Erkennen von Störungen sind unverzüglich Entstör-Maßnahmen einzuleiten und die zuständigen internen und externen Stellen zu informieren inkl. der automatischen Aktivierung von Redundanzen. Im Idealfall werden bestimmte Störungsmeldungen automatisch über Kommunikationssysteme an die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Mitarbeiter und Firmen weitergeleitet. Zusätzlich müssen entsprechend klassifizierte Meldungen direkt am ELP oder einer anderen zentralen und gut sichtbaren Anzeige visualisiert werden. Für den Fall einer Betriebsstörung oder gar eines Ausfalls des Gesamtsystems sind Rückfallebenen vorzusehen, die eine möglichst weitgehende Aufrechterhaltung des Betriebes sicherstellen.
Benötigte Komponenten und Systeme, pro IRLS /LFS unabhängig vom Hersteller sowie Anforderungen: • Standardserversysteme zur Virtualisierung inkl. Storage als hyperkonvergente Infrastruktur (HCI), mindestens 6 Server, Aufteilung auf mind. 2 Technikräume (2x3 Server) • Hostbetriebssystem als Basis für den Hypervisor (typ. Linux) • Hypervisor (typ. VMWare, HyperV, KVM, Nutanix, Proxmox) • Gastbetriebssysteme als Basis für die einzelnen Serverapplikationen (typ. Linux oder Windows Server 20xx) • Unterstützung moderner Software-Architekturen (Vollvirtualisierung, Containerisierung, Mikrokernel-Architektur usw.) • SW-Rollout aller Applikationen ohne aufwändige Wartungsfenster bzw. Betriebsausfall • redundante Netzwerktechnik (Switches, Router) zur Vernetzung aller Server-, Gateways und Clients • redundante IT-Sicherheitstechnik (Firewalls, ALGs, usw.) zur Absicherung der IRLSen • redundante Anbindung an Digitalfunk-Gateway für den BOS, Digitalfunk (Sprach- und Datenkommunikation) • einheitliche Standard-Client-Arbeitsplätze für den Leitstellenraum, Schulungsraum, Sonderlage, Administration/ Entwicklung und Notruf-Recherche (mind. 40 Stück) • IP-basiertes Audio-Anschaltsystem zur Anschaltung von Audio-Zubehör (Headset, Lautsprecher, Handapparat, Sprechtaste, zweites Headset, LED (Böhmische) Lampe zur Statusanzeige (platzbelegt, frei, Hilfe usw.) oder alternativ: Anschluss des Audio-Zubehörs direkt am Standard-Client-Arbeitsplatz
Gegenstand nach CPV
- 30200000Computeranlagen und ZubehörHauptgegenstand
- 32260000Datenübertragungsanlagen
- 32400000Netzwerke
- 32573000Kommunikationssteuerungssystem
- 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
- 48510000Kommunikationssoftwarepaket
- 48600000Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
- 48820000Server
- 50300000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
- 51600000Installation von Computern und Büromaschinen
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistungskriteriengemäß Vergabeunterlage
- Preis
- wertungsrelevanter Bruttogesamtpreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit des EVB-IT Systemliefervertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am Tag der Gesamtabnahme der Systeme. Die Laufzeit des EVB-IT Servicevertrags beginnt am Tag nach der Gesamtabnahme der Systeme und beträgt 1 Jahr. Der EVB-IT Servicevertrag kann durch den Auftraggeber optional dre … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit des EVB-IT Systemliefervertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am Tag der Gesamtabnahme der Systeme. Die Laufzeit des EVB-IT Servicevertrags beginnt am Tag nach der Gesamtabnahme der Systeme und beträgt 1 Jahr. Der EVB-IT Servicevertrag kann durch den Auftraggeber optional dreimalig um jeweils 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Optionen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Frequentis Deutschland GmbH, Langen | 4 |
Auftraggeber
- Name
- Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern
- Anschrift
- Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de - Auskünfte
- Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@
sid.sachsen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Datec IT Solutions GmbH3 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH3 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- think about IT GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6457f93-7197-4ace-b1f5-0e310e2b0d49.