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Kommunikationsinstrument

Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen · München, Bayern

Aktenzeichen 25_021 KUveröffentlicht 11.03.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 207 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80538, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 59 Tagen

Beschreibung

Es ist geplant, ein einheitliches Kommunikationsinstrument für alle Gesellschaften einzuführen, wodurch die Kommunikation direkter, übersichtlicher und strukturierter gestaltet werden soll. Das Kommunikationsinstrument soll nicht zusätzlich etabliert werden, sondern als Alternative zu den bereits bestehenden unterschiedlichen Kommunikationsplattformen bzw. Kommunikationswegen (Intranet der jeweiligen Gesellschaften, Kommunikationsseiten auf SharePoint, Newsletter, Unternehmensinformationen, E-Mails, etc.). Das Ziel ist, eine technisch einheitliche Basis – zentrales Kommunikationsmedium – zu schaffen, über die alle kbo-Mitarbeitenden zeitgleich erreicht werden.

Gegenstand nach CPV

  • 48510000Kommunikationssoftwarepaket
  • 48220000Internet- und Intranet-Softwarepaket

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis60 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt sein. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind. · Referenzen dürfen nicht älter sein als fünf Jahre, d.h. Referenz- / Leistungszeitraum ab 01.01.2021 · Durchführung verg … ganz lesenEs müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt sein. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind. · Referenzen dürfen nicht älter sein als fünf Jahre, d.h. Referenz- / Leistungszeitraum ab 01.01.2021 · Durchführung vergleichbarer Projekte: Einführung und Betrieb eines konzern- oder organisationsweiten Kommunikationstools in Organisationen vergleichbarer Größenordnung, die in Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. 4. Qualität der erbrachten Leistungen Zur Prüfung der technischen und berufliche Leistungsfähigkeit, insbesondere der Zuverlässigkeit bei der Ausführung von Aufträgen wird die Vergabestelle die benannten Referenzen prüfen. Die Prüfung bezieht sich im Fall der benannten Ausschreibung auf folgende Punkte: 1. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit in / mit der grundsätzlichen Auftragsdurchführung 2. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit in / mit der Implementierung des Systems (z. B. Einführung, Einrichtung, Integration) 3. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit mit der Systemstabilität im täglichen Betrieb (im Hinblick auf Ausfälle oder Störungen) 4. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit im „Störfall“ (Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Kommunikation, Lösung)   Die Abfrage wird bei den benannten Referenzgebern zu o.g. Punkten erfolgen und kann durch diese wie folgt bewertet werden: 1 Sehr gut, die Umsetzung erfolgte stets anforderungsgemäß und beanstandungsfrei. (5 Punkte) 2 Gut, die Umsetzung erfolgte im Wesentlichen anforderungsgemäß mit nur geringen Beanstandungen. (4 Punkte) 3 Befriedigend, die Umsetzung erfolgte meist anforderungsgemäß mit mehrfachen Beanstandungen. (3 Punkte) 4 Ausreichend, Umsetzung erfolgte nur teilweise anforderungsgemäß mit erheblichen Beanstandungen. (0 Punkte) 5 Mangelhaft, die Umsetzung erfolgte nur in geringen Teilen anforderungsgemäß mit schweren und wieder-kehrenden Beanstandungen. (0 Punkte) 6 Ungenügend, die Umsetzung erfolgte insgesamt nicht anforderungsgemäß. (0 Punkte) Hinweis: Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer beauftragt oder eine Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jede Bieter- / Arbeitsgemeinschaft. die gleiche Eignungsprüfung wie für den Bieter. Bei fehlender Eignung der Unterauftragnehmer bzw. der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft ist das Angebot des Bieters auszuschließen Eignungsprüfung Wertung 1) Ausschlusskriterien (Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren): Vorlage nachfolgendender Unterlagen (sofern Formulare nicht in Betracht kommen, mit Eintrag NICHT ZUTREFFEND einreichen) - L1240 Eigenerklärung zur Eignung - L1314 Bewerber/Bietergemeinschaft - L235 Leistung/Kapazität anderer Unternehmen - L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Nachweis, Kopie Zertifikat*, Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 und ISO 27001 oder gleichwertig bzw. vergleichbar - Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertig - LkSG-Fragebogen - Formblatt Wettbewerbsregister - Eigenerklärung BMWK-Sanktionen - Referenznennung für zwei Referenzen wie unter 3. beschrieben 2) Qualitätswertung Referenzen: Referenz 1 Max. erreichbare Punktzahl 20 Punkte – Wird eines der vier Referenzkriterien mit “ausreichend” oder schlechter bewertet (jeweils 0 Punkte), wird der Bewerber als nicht geeignet angesehen. Referenz 2 Max. erreichbare Punktzahl 20 Punkte – Wird eines der vier Referenzkriterien mit “ausreichend” oder schlechter bewertet (jeweils 0 Punkte), wird der Bewerber als nicht geeignet angesehen. Es werden fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgefordert wird, wer die Eignungskriterien erfüllt. Die Rangfolge ergibt sich aus der Referenzwertung. Bei Punktgleichheit bis Rang fünf (5) von zwei oder mehreren Teilnehmern erfolgt die Aufforderung aller punktgleichen Teilnehmer auf dem entsprechenden Rang. Die Mindestpunktzahl pro Referenz beträgt …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern / VK Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße Gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB) Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089/2176-2411, Fax 089/2176-2847 Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirk … ganz lesenBehörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße Gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB) Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089/2176-2411, Fax 089/2176-2847 Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter L124 „Eigenerklärung zur Eignung“, der beiden ausgefüllten Referenzbescheinigungen und den geforderten und eingereichten Anlagen. 1. Die Eignungskriterien des Formblatts L1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen erfüllt sein bzw. die … ganz lesenDie Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter L124 „Eigenerklärung zur Eignung“, der beiden ausgefüllten Referenzbescheinigungen und den geforderten und eingereichten Anlagen. 1. Die Eignungskriterien des Formblatts L1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen erfüllt sein bzw. die entsprechend geforderten Angaben erfolgt sein; gleiches gilt für die Formulare L1314, L235, L236. 2. Die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (L1311) geforderten Unterlagen müssen ausgefüllt vorliegen: - L1240 Eigenerklärung zur Eignung - L1314 Erklärung Bewerber/Bietergemeinschaft - L235 Leistung/Kapazität anderer Unternehmen, ggf. mit Vermerk “nicht zutreffend” - L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, ggf. Vermerk “nicht zutreffend” - Nachweis, Kopie Zertifikat*, Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 und 27001, oder gleichwertig bzw. vergleichbar - Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertig - LkSG-Fragebogen - Formblatt Wettbewerbsregister - Eigenerklärung BMWK-Sanktionen - Referenznennung für zwei Referenzen wie unter 3. beschrieben 3. Es müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt sein. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind. · Referenzen dürfen nicht älter sein als fünf Jahre, d.h. Referenz- / Leistungszeitraum ab 01.01.2021 · Durchführung vergleichbarer Projekte: Einführung und Betrieb eines konzern- oder organisationsweiten Kommunikationstools in Organisationen vergleichbarer Größenordnung, die in Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. 4. Qualität der erbrachten Leistungen Zur Prüfung der technischen und berufliche Leistungsfähigkeit, insbesondere der Zuverlässigkeit bei der Ausführung von Aufträgen wird die Vergabestelle die benannten Referenzen prüfen. Die Prüfung bezieht sich im Fall der benannten Ausschreibung auf folgende Punkte: 1. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit in / mit der grundsätzlichen Auftragsdurchführung 2. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit in / mit der Implementierung des Systems (z. B. Einführung, Einrichtung, Integration) 3. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit mit der Systemstabilität im täglichen Betrieb (im Hinblick auf Ausfälle oder Störungen) 4. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit im „Störfall“ (Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Kommunikation, Lösung)   Die Abfrage wird bei den benannten Referenzgebern zu o.g. Punkten erfolgen und kann durch diese wie folgt bewertet werden: 1 Sehr gut, die Umsetzung erfolgte stets anforderungsgemäß und beanstandungsfrei. (5 Punkte) 2 Gut, die Umsetzung erfolgte im Wesentlichen anforderungsgemäß mit nur geringen Beanstandungen. (4 Punkte) 3 Befriedigend, die Umsetzung erfolgte meist anforderungsgemäß mit mehrfachen Beanstandungen. (3 Punkte) 4 Ausreichend, Umsetzung erfolgte nur teilweise anforderungsgemäß mit erheblichen Beanstandungen. (0 Punkte) 5 Mangelhaft, die Umsetzung erfolgte nur in geringen Teilen anforderungsgemäß mit schweren und wieder-kehrenden Beanstandungen. (0 Punkte) 6 Ungenügend, die Umsetzung erfolgte insgesamt nicht anforderungsgemäß. (0 Punkte) Hinweis: Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer beauftragt oder eine Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jede Bieter- / Arbeitsgemeinschaft. die gleiche Eignungsprüfung wie für den Bieter. Bei fehlender Eignung der Unterauftragnehmer bzw. der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft ist das Angebot des Bieters auszuschließen Eignungsprüfung Wertung 1) Ausschlusskriterien (Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren): Vorlage nachfolgendender Unterlagen (sofern Formulare nicht in Betracht kommen, mit Eintrag NICHT ZUTREFFEND einreichen) - L1240 Eigenerklärung zur Eignung - L1314 Bewerber/Bietergemeinschaft - L235 Leistung/Kapazität anderer Unternehmen - L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Nachweis, Kopie Zertifikat*, Qualit …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen
Art
Kommunalbehörden, Gesundheit
Anschrift
Prinzregentenstraße 18, 80538 München
Website
kbo.de
Kontakt
vergabestelle@kbo.de
Auskünfte
Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmenvergabestelle@kbo.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 485 (Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f1b4d11-ec23-452a-9fcc-dc6b9519ba7a.