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Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) · Hildesheim, Niedersachsen

Aktenzeichen 740-2025veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 334 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 11 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung in der Region Nienburg und für Lengede.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kläranlagen und Klärschlammmengen. Ziel ist die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung im rechtlichen und organisatorisch möglichen und sinnvollen Umfang unter Beibehaltung und Nutzung etablierter und wirtschaftlich attraktiver Strukturen. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen umfassen die Planung und Durchführung der notwendigen Arbeiten im Zuge einer ordnungs- und fristgemäßen landwirtschaftlichen Verwertung der in Anlage A benannten Kläranlagen und Klärschlammmengen sowie die Übernahme der Gesamtverantwortung bezüglich der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung nebst Abstimmung des Transports und der Einbringung in landwirtschaftliche Flächen mit dem oder den von der KNRN beauftragten Transporteur(en), im Einzelnen: - Regelmäßige Abstimmung über zu verwertende Klärschlammmengen und Zeitpunkte des Abtransports mit den jeweiligen Kläranlagen. - Probenentnahme und Beauftragung von Untersuchungen des Klärschlamms. - Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung der jeweiligen Klärschlämme durch Beurteilung der beauftragten Untersuchungsergebnisse und Koordination der geforderten Probenahmeintervalle nach AbfKlärV. - Planung der Klärschlammaufbringung vor Ort unter Berücksichtigung von Transportentfernungen mit lokalen landwirtschaftlichen Betrieben. - Einteilung von Abfuhrterminen unter Berücksichtigung der bei der jeweiligen Kläranlage gegebenen Speicherkapazitäten und Abruf der Leistung des Transports zu den landwirtschaftlichen Betrieben. - Organisation des gesamten Transports des Klärschlamms von den Kläranlagen zu den landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen die Einbringung erfolgt. - Sicherstellung der Zulässigkeit der jeweiligen Aufbringflächen nach AbfKlärV durch Beauftragung und Verarbeitung der geforderten Bodenuntersuchungen und Pflege dieser Daten in POLARIS. - Einholen der nach AbfKlärV notwendigen Nachweise vom Transporteur und Vorlage bei der KNRN. - Durchführung des Anzeige- und Lieferscheinverfahrens im Rahmen der AbfKlärV inkl. notwendiger Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und der Erstellung und Weiterleitung aller notwendigen Dokumente an die jeweiligen Empfänger. - Unterstützung und Zuarbeit bei der Erstellung der EG-Klärschlammberichte durch Zusammenstellen und Weiterleiten der jährlich verwerteten Gesamtmengen an die Auftraggeberin. - Dokumentation, Weiterleitung und Aufbewahrung aller nach AbfKlärV geforderten Unterlagen im Rahmen der gesetzten Fristen in digitaler Form in POLARIS. - Berücksichtigung von Änderungen der Lager- und Aufbringungskapazitäten. - Prüfung und Bündelung der Abrechnungen des Transporteurs oder der Transporteure. Nicht Vertragsgegenstand sind die Beauftragung und Durchführung des Klärschlammtransports und der Ausbringung auf die landwirtschaftlichen Flächen. Die Verantwortung hierfür verbleibt bei der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird hierfür mit gesondertem Vertrag jeweils Dienstleister beauftragen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1
Beschreibung
Einziges Vergabekriterium ist der Preis.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022) über die fachliche und org … ganz lesenMit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022) über die fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) Leistungsmenge (Festschlamm in t/a; Nassschlamm in m³/a) sowie Ausführungszeitraum.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaf … ganz lesenLeistung: 1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Anlagen - Ausgefülltes Preisblatt
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMY1Z# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMY1Z# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Anschrift
Kanalstraße 50, 31137 Hildesheim
Website
knrn.de
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzleivergabestelle@bbt-kanzlei.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d528ce4-9941-487a-beb3-4fc7c7509aed.