Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, Klärschlamm-UPCYCLING Anlage, KTK-Anlage
Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU · Mindelheim, Bayern
Aktenzeichen 04904-24veröffentlicht 02.02.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie
- CPV 45250000
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mindelheim87719, Landkreis Unterallgäu, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66,7 %, Leistung und Qualität 33,3 %.
- Auftragsbezogener Projektabwicklungsplan5,6 %
- Aufstellungskonzept11,1 %
- Effizienz Klärschlammtrocknungsanlage16,7 %
- Preis66,7 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,1 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,1 Punkte |
| 25 % teurer | −13,3 Punkte |
| 50 % teurer | −22,2 Punkte |
| 100 % teurer | −33,4 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt. Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gkU plant in Buchloe den Bau einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) zur Verwertung des Klärschlammes aus ca. zwanzig Kläranlagen. Die Anlage soll komplett zweistraßig neu errichtet und in einer ebenfalls neuen Betriebshalle aufgestellt werden. Die gesamte Verwertungsanlage ist auf einen vollautomatischen 24-Stunden- Betrieb an sieben Tagen pro Woche auszulegen. Die Verfügbarkeit jeder einzelnen Straße, ohne Revisionsarbeiten, muss mindestens 91 % betragen und somit eine jährliche Betriebszeit von 8000 h/a erreichen. In der Regel laufen beide Straßen in Volllast- oder Teillastbetrieb parallel. Die Wärmeversorgung des Klärschlammtrockners erfolgt mit Hilfe von Heizwasser mit einer Temperatur von 90 - 95 °C, das bauseits zur Verfügung gestellt wird. Ca. 50% der für die Trocknung erforderlichen Wärme soll durch die Abwärme der Karbonisierungsanlage geliefert werden. Die bauseitige Wärmeversorgung ist so ausgelegt, dass die zur Inbetriebnahme und Wieder-Inbetriebnahme nach Wartungsarbeiten erforderliche Wärmeenergie vollständig von der bauseitigen Wärmeversorgung abgedeckt wird. Mit der geplanten KTK-Anlage kann sowohl anaerob als auch aerob stabilisierter, entwässerter Klärschlamm zukünftig aus ca. zwanzig umliegenden Kläranlagen in näherer Umgebung wirtschaftlich und umweltbewusst getrocknet und karbonisiert werden. Die geplante KTK-Anlage ist für die folgenden Klärschlammmengen und -qualitäten ausgelegt: - Jahresdurchsatz: 12.000 t/a entwässerter Klärschlamm mit 25% TR bzw. im Mittel: 375 kg/h TR, max. 400 kg/h TR im Mittel: 417 kg/h, max. 444 kg/h getrockneter Klärschlamm bei 90% TR - Betriebsstunden/Verfügbarkeit: 8.000 Bh/a - Stündlicher Durchsatz Trocknung: max. 1.600 kg/h Klärschlamm mit 25% TR Im Übrigen werden die Leistungsbeschreibung sowie die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Auftragsbezogener ProjektabwicklungsplanGewichtung (Punkte, genau) 5Vorzulegen ist eine Darstellung über die Herangehensweise an die Projektabwicklung inklusive Qualitätssicherungsmaßnahmen. In diesem Rahmen ist auch die Herangehensweise an das Engineering (Ziffer 3 der LB) abzubilden. Dabei sind sämtliche Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Erreichung und Absicherung hoher Qualitätsstandards anzugeben. Hierzu können insbesondere Audits von Lieferanten, interne Audits, Expediting bei allen Komponenten, gesondert eingesetztes QS-Personal im gesamten Prozess, nachvollziehbare Aufteilung der im eigenen Betrieb und durch Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen, angewendete Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung, usw. gehören. Die Angaben werden verbindlicher Angebotsbestandteil.
- Qualität
- AufstellungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10Mit dem Angebot ist ein bemaßter Aufstellungsplan der angebotenen Klärschlammverwertungsanlage (Gesamtanlage) abzugeben, welcher die wesentlichen Komponenten enthält, die in der Halle angeordnet werden (Ziffer 1 des LV wird in Bezug genommen). Aus den Planunterlagen muss erkenntlich sein, dass die angebotene Anlage bzw. die einzelnen Anlagenteile in dem geplanten Betriebsgebäude unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur gut zugänglich untergebracht werden können. Die Anlage ist so aufzubauen, dass zu allen wartungsrelevanten Punkten und Aggregaten eine gute Zugänglichkeit gewährleistet wird und Platzreserven für die Wartungsfreundlichkeit der Anlage bestehen. Die Angaben werden Bestandteil des zu schließenden Vertrages.
- Qualität
- Effizienz KlärschlammtrocknungsanlageGewichtung (Punkte, genau) 15Im Kriterium Effizienz Klärschlammtrocknungsanlage werden die vier Unterkriterien Elektrischer Energiebedarf, Wasserverdampfleistung, Wärmerückgewinnung Sommer und Wärmerückgewinnung Winter berücksichtigt. Betreffend den elektrischen Energiebedarf ist der Energieeigenbedarf in kWh/h anzugeben, bezogen auf die maximale Dauerleistung. Die Angaben werden verbindlicher Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bewertet wird der elektrische Energieeigenbedarf in kWh/h. Für das Unterkriterium Wasserverdampfleistung ist die Dampfmenge in kg H2O/h anzugeben. Die Angaben werden verbindlicher Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bewertet wird die erzeugte Dampfmenge in kg H2O/h. Für das Unterkriterium Wärmerückgewinnung Sommer ist die zu erwartende Kondensatmenge in l/h anzugeben. Die Angaben werden verbindlicher Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Eine detaillierte Bemessung des Rekuperators mit Definition der eingehenden und ausgehenden Luftströme inkl. der Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Für das Unterkriterium Wärmerückgewinnung Winter ist die zu erwartende Kondensatmenge in l/h anzugeben. Die Angaben werden verbindlicher Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Eine detaillierte Bemessung des Rekuperators mit Definition der eingehenden und ausgehenden Luftströme inkl. der Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten ist dem Angebot beizufügen.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Das Zuschlagskriterium Preis besteht aus drei Unterkriterien (Gesamtpreis Anlagenbau; Preis Inspektion, Wartung Instandsetzung; Stundenverrechnungssätze)
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung … ganz lesenkürzer
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden pro Jahr b … ganz lesenkürzer
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden pro Jahr bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Personenschäden und Umweltschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.- Spezifischer Jahresumsatz
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unterneh … ganz lesenkürzer
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe von mind. drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigunge … ganz lesenkürzer
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe von mind. drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Inbetriebnahme der Anlage) zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist erfolgt ist (Dies gilt auch, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Auf Verlangen der Vergabestelle sind drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Angaben können in Anlehnung an das FB 444 VHB erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Aufklärung der Referenzangaben weitere Angaben einzuholen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Gelangt das Angebot in die engere W … ganz lesenkürzer
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidati … ganz lesenkürzer
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, - Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. . Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen, - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- elektronisch. Nur Vertreter des Auftraggebers
- Sicherheiten
- verlangt: - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung - Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Errichtung der Klärschlammpyrolyseanlage wird parallel zur Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) ausgeschrieben.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMMH8# Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sol … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMMH8# Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an die Auftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots und für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Alle Unterlagen und Informationen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Die Auftraggeberin fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Die Verantwortliche als Auftraggeberin hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet die Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger a …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fellhornstraße 15A, 87719 Mindelheim
- Kontakt
- vergabe-muenchen@
bbh-online.de - Auskünfte
- Kanzlei BBH - Vergabestelle Münchenvergabe-muenchen@
bbh-online.de
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- V22b 410 Sanitär BA1, Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, Neubau einer Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse und VerwaltungsgebäudeKommunale Energieverwertung Schwaben gKU · MindelheimFrist 24.11.2026
Alle 5 offenen Ausschreibungen von Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG37 Zuschläge
- Schüttler Gerüstbau GmbH36 Zuschläge
- Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG20 Zuschläge
- Pfeiffer Baugesellschaft mbH20 Zuschläge
- Söll Gerüstbau GmbH18 Zuschläge
- Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG17 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.03.2026 auf 19.03.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.03.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.03.2026 auf 02.04.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82445628-889c-4bc7-b3a8-e8eac2de74a7.