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Knoten HH-Meckelfeld Bauüberwachungsleistung

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI71498veröffentlicht 14.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 964 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate01.06.2024 – 30.06.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 13:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 32 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Fachtechnische und bauvertragliche Bauüberwachung, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abfallmanagement, Umweltfachliche Bauüberwachung, Im Rahmen des Pakets 1 des Projekts Knoten Hamburg sind verschiedene Maßnahmen für den Bereich Harburg – Maschen definiert worden. Das Projekt Knoten Hamburg Meckelfeld ist als Teilmaßnahme des Knoten Hamburgs Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Im Bereich Meckelfeld ist die Eisenbahninfrastruktur derzeit 6-gleisig ausgebaut, jeweils 2 Gleise für -Strecke 1720 (Lehrte – Cuxhaven); Schnellfahrstrecke, überwiegend Personenverkehre -Strecke 1255 (Maschen Rbf – Hamburg Süd); überwiegend Güterverkehre vom/zum Hamburger Hafen Strecke 1280 (Buchholz – Maschen Rbf– Hamburg); sogenannte Güterumgehungsbahn, überwiegend Güterverkehre von/nach Norden/Skandinavien. Die Gleise verschwenken und kreuzen sich hier, u.a. um die beiden Güterverkehrsstrecken an den Rangierbahnhof (Rbf) Maschen anzubinden. Bereits in den 1990er Jahren wurde mit dem Bau des Überwerfungsbauwerks Rönneburg eine teilweise Entflechtung der Güterverkehre der Strecken 1280 und 1255 mit der Strecke 1720 (Personenfern- und Nahverkehr) erreicht. Dennoch erfolgen die Streckenwechsel von/nach Maschen Rbf sowie von/nach dem westlichen bzw. östlichen Umfahrungsgleis Maschen (Strecke 1280) im Bereich Meckelfeld höhengleich. Ziel der Maßnahme 2 ist die Auflösung dieser Kreuzungskonflikte und dadurch eine Kapazitätserhöhung in diesen Streckenabschnitten. Hierzu ist der Bau von zwei neuen Gleisen aus dem Rbf Maschen sowie die Erweiterung des bestehenden Überwerfungsbauwerkes Rönneburg geplant. Dies ermöglicht zeitgleich die Ein-/Ausfahrt nach/von Maschen Rbf und die Umfahrung des Maschen Rbf. In Vorbereitung für die 1-jährige Totalsperrung der Strecke 1280 in Meckelfeld, muss nördlich eine Überleitverbindung der Strecke 1280 auf die Strecke 1720 im Bereich des Bahnhofes Harburg geschaffen werden, um die betrieblichen Folgen dieser Streckensperrung abzumildern. Im Südkopf des Bahnhofs Harburg ist eine Überleitung zwischen den Strecken 1720 und 1280 möglich. Auf Grund fehlender Weichenverbindungen besteht aber ein ca. 1 km lange eingleisiger Abschnitt. Während der Streckensperrung zwischen Harburg und Meckelfeld müssen im Südkopf des Bahnhofs Harburg sämtliche Züge von der Strecke 1280 auf die Strecke 1720 übergeleitet werden. Eine Überleitung im Nordkopf wäre fahrstraßenmäßig möglich, scheidet aber in den meisten Fällen auf Grund der starken Belegung der Bahnsteige aus. Die vorhandene Eingleisigkeit in der Überleitung im Südkopf wirkt sich nachteilig auf die Streckenkapazität aus. Zur Beseitigung dieses Engpasses sollen im Südkopf des Bahnhofs Harburg neue Weichen zur Überleitung von der Strecke 1720-1 auf die Strecke 1280-1 eingebaut werden. Die neuen Weichen ermöglichen im Südkopf eine gleichzeitige Überleitung von der Strecke 1720-1 auf die Strecke 1280-1 und von der Strecke 1280-2 auf die Strecke 1720-2. Außerdem kann das Überleiten im Nordkopf und somit die Durchfahrung der stark belegten Bahnsteige vermieden werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar gemäß §9 Ingenieurvertrag100 %
Preis
Honorar gemäß §9 Ingenieurvertrag100% Honorar gemäß §9 Ingenieurvertrag.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage k … ganz lesenErklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Kriterium
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Form der geforderten Erklärungen Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlag … ganz lesenErklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Form der geforderten Erklärungen Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Kriterium
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird … ganz lesenErklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe vorne
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren den Allgemeinen PQ … ganz lesenFür folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen: Bauüberwachung: --Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau --Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Hinweis
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet hat. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Form der geforderten Erklärungen:/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

412vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (917 Lose mit Angabe)
497.284 €Zuschlagswert im Median
278.986 € – 1,5 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung def07bf9-2d1a-48df-aba3-8d1a664674ed.