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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau

Klimaneutrale Sportstätte - TU-Leistung Bau + Betrieb

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen ADO 2024.04veröffentlicht 23.10.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 709 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate03.03.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Klimawirkung / CO2-Emmission10 %
  • Klimawirkung / Eigenversorgungsg rad10 %
  • Wasserstoffmenge15 %
  • Entstörzeit10 %
  • Anforderungen Digitalisierung5 %
  • Mobilitätskonzept5 %
  • Referenzen und Erfahrungen15 %
  • Errichtungskosten5 %
  • Gesamtkosten Betrieb (Grundund Messpreise Strom + Wärme)25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

TU-Leistung Planung, Bau und Betrieb

Beschreibung des Loses

Konzeption, Bau und Betrieb einer Klimaneutralen Sportstätte im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die Stadt Pforzheim wurde im Rahmen der dritten Förderstaffel der "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC) vom damaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) als eines von 28 prämierten Projekten ausgewählt.

Im Rahmen des Förderprogrammes soll eine Sportanlage im Brötzinger Tal zu einer besonders klimafreundlichen und ressourcenschonenden Sportstätte umgerüstet werden. Kern dieser Maßnahme ist ein dezentrales Energiesystem, bei dem vor Ort erneuerbare Energie erzeugt, gespeichert und wieder verstromt wird. Auf diese Weise soll die schwankende Erzeugung erneuerbarer Energien ausgeglichen werden. Dieses dezentrale Energiesystem besteht auf Photovoltaik auf dem Clubhaus und dem Funktionsgebäude und einer Kleinwindkraftanlage, Batteriespeicher sowie einer Anlage zu Erzeugung, Speicherung und Verstromung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseur, Wasserstoffspeicher und Brennstoffzelle).

Bedingungen

Zuschlag9 von 9 angegeben

Klimawirkung / CO2-Emmission10 %
Klimawirkung / Eigenversorgungsg rad10 %
Wasserstoffmenge15 %
Entstörzeit10 %
Anforderungen Digitalisierung5 %
Mobilitätskonzept5 %
Referenzen und Erfahrungen15 %
Errichtungskosten5 %
Gesamtkosten Betrieb (Grundund Messpreise Strom + Wärme)25 %
Qualität
Klimawirkung / CO2-Emmission
Qualität
Klimawirkung / Eigenversorgungsg rad
Qualität
Wasserstoffmenge
Qualität
Entstörzeit
Qualität
Anforderungen Digitalisierung
Qualität
Mobilitätskonzept
Qualität
Referenzen und Erfahrungen
Kosten
Errichtungskosten
Kosten
Gesamtkosten Betrieb (Grundund Messpreise Strom + Wärme)

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
siehe Teilnahmeantrag
Kriterium
siehe Teilnahmeantrag
Kriterium
Fachliche Eignung Bewerber (siehe auch Teilnahmeantrag): Zur technischen Eignung müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2004 - 2024 mit folgendem Leistungsumfang vorgelegt werden: - Projekte, die Energieerzeugungsanlagen umfassen, die erneuerbare-Energie-Anlagen i.S. des EEG bzw. … ganz lesenFachliche Eignung Bewerber (siehe auch Teilnahmeantrag): Zur technischen Eignung müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2004 - 2024 mit folgendem Leistungsumfang vorgelegt werden: - Projekte, die Energieerzeugungsanlagen umfassen, die erneuerbare-Energie-Anlagen i.S. des EEG bzw. KWK-Anlagen nach KWKG (Erdgas KWK ist zulässig) bzw. Anlagen zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme i.S. des WPG i.H.v. von mindestens 100 kW thermischer Leistung darstellen. Hierbei muss der Bewerber die Planung, Finanzierung, Umsetzung/Errichtung, Wartung- und Instandhaltung, Betriebsführung und letztlich die Energielieferung/-abrechnung dieser Anlage erbracht haben / erbringen. - Anlagen zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme i.S. des WPG erfüllen vorbezeichnete Anforderungen nur, insoweit diese in der technischen Komplexität und Klimadienlichkeit vergleichbar zu durchschnittlichen, vorbezeichneten EEG- oder KWKG-Anlagen sind - für die technische Beurteilung relevant ist u.a. die Installations- bzw. Betriebsschnittstelle der Abwärmeanlagen (bspw. Leistungsumfang Industrieunternehmen vs. Leistungsumfang Bewerber). Insoweit die Installation, Planung, Betrieb der tatsächlichen Abwärmeauskopplung im Industrie-/Unternehmensprozess aus betriebsbedingten Gründen seitens des energieauskoppelnden Unternehmens erfolgt, ist dies für eine Anrechenbarkeit als Referenz grundsätzlich nicht schädlich (die Teilnehmerin legt dar inwieweit die Anlage dennoch im eigenen Umfang komplex ist). - Weiterhin muss jedes Referenzprojekt zur Erfüllung der Mindestanforderung ein Mindestinvestitionsvolumen von jeweils 200.000 € (netto) aufweisen und im Referenzzeitraum (Hauptleistungsphase) liegen. Die vorbezeichneten Mindestinvestitionen umfassen insoweit im Projekt einschlägig Energieerzeugungsanlagen, Verteilnetze inkl. zugehörigem Tief- und Straßenbau, Übergabestationen, baulicher Aufwand der Energiezentrale, sowie technische Peripherieaggregate der vorbezeichneten Anlagen. Bei Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil der Bewerber am gesamten Investitionsvolumen mindestens 50 %, also mindestens 100.000 Euro netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird. Bei Bietergemeinschaften werden Projektreferenzen anerkannt, welche nur von einer Teilnehmerin der Bietergemeinschaft bzw. nicht von allen in der Konstellation unter Wahrung der sonstigen Mindestanforderungen erbracht wurden. Eignungsleihe bleibt hiervon unbenommen. Werden nicht mindestens 3 Referenzprojekte, die die Bedingungen unter 3.0 erfüllen, eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Antrags. Kompetenzdarlegung Wasserstoffanlagen: Im Rahmen der Referenzprojekte ist die Integration von Anlagen zur Wasserstofferzeugung bzw. -nutzung wünschenswert. Insoweit in den beigebrachten Referenzen keine Wasserstoffanlagen im Betriebsrahmen der Bewerber integriert wurden, weist der Bewerber zumindest anhand einer formlosen, textlichen Darstellung nach wie er die im aktuellen Projekt erforderliche Kompetenz hinsichtlich Wasserstoffanlagen über den gesamten Projektablauf sicherstellt. Die finale Sicherstellung dieser Kompetenz muss spätestens mit Einreichung des Erstangebots vorliegen (dann Ausschlusskriterium).
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://v24vp.vergabe24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-192b8d60292-678582bfeed1190e
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.03.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT! In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässi … ganz lesenDAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT! In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT. Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, … ganz lesenDAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT. Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4b50157-7bff-4eb1-9bac-6ed925c8e56e.