Klimaneutrale Sportstätte - TU-Leistung Bau + Betrieb
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen ADO 2024.04veröffentlicht 23.10.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 22 Monate
- 03.03.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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- AussenanlagenStadt Filderstadt Hochbauamt · FilderstadtFrist 03.12.2026
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- RohbauarbeitenLHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen · 70563 Stuttgart VaihingenFrist 16.12.2026
Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 22 Monate03.03.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Klimawirkung / CO2-Emmission10 %
- Klimawirkung / Eigenversorgungsg rad10 %
- Wasserstoffmenge15 %
- Entstörzeit10 %
- Anforderungen Digitalisierung5 %
- Mobilitätskonzept5 %
- Referenzen und Erfahrungen15 %
- Errichtungskosten5 %
- Gesamtkosten Betrieb (Grundund Messpreise Strom + Wärme)25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
TU-Leistung Planung, Bau und Betrieb
Beschreibung des Loses
Konzeption, Bau und Betrieb einer Klimaneutralen Sportstätte im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die Stadt Pforzheim wurde im Rahmen der dritten Förderstaffel der "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC) vom damaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) als eines von 28 prämierten Projekten ausgewählt.
Im Rahmen des Förderprogrammes soll eine Sportanlage im Brötzinger Tal zu einer besonders klimafreundlichen und ressourcenschonenden Sportstätte umgerüstet werden. Kern dieser Maßnahme ist ein dezentrales Energiesystem, bei dem vor Ort erneuerbare Energie erzeugt, gespeichert und wieder verstromt wird. Auf diese Weise soll die schwankende Erzeugung erneuerbarer Energien ausgeglichen werden. Dieses dezentrale Energiesystem besteht auf Photovoltaik auf dem Clubhaus und dem Funktionsgebäude und einer Kleinwindkraftanlage, Batteriespeicher sowie einer Anlage zu Erzeugung, Speicherung und Verstromung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseur, Wasserstoffspeicher und Brennstoffzelle).
Bedingungen
Zuschlag9 von 9 angegeben
- Qualität
- Klimawirkung / CO2-Emmission
- Qualität
- Klimawirkung / Eigenversorgungsg rad
- Qualität
- Wasserstoffmenge
- Qualität
- Entstörzeit
- Qualität
- Anforderungen Digitalisierung
- Qualität
- Mobilitätskonzept
- Qualität
- Referenzen und Erfahrungen
- Kosten
- Errichtungskosten
- Kosten
- Gesamtkosten Betrieb (Grundund Messpreise Strom + Wärme)
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- siehe Teilnahmeantrag
- Kriterium
- siehe Teilnahmeantrag
- Kriterium
Fachliche Eignung Bewerber (siehe auch Teilnahmeantrag): Zur technischen Eignung müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2004 - 2024 mit folgendem Leistungsumfang vorgelegt werden: - Projekte, die Energieerzeugungsanlagen umfassen, die erneuerbare-Energie-Anlagen i.S. des EEG bzw. … ganz lesenkürzer
Fachliche Eignung Bewerber (siehe auch Teilnahmeantrag): Zur technischen Eignung müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2004 - 2024 mit folgendem Leistungsumfang vorgelegt werden: - Projekte, die Energieerzeugungsanlagen umfassen, die erneuerbare-Energie-Anlagen i.S. des EEG bzw. KWK-Anlagen nach KWKG (Erdgas KWK ist zulässig) bzw. Anlagen zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme i.S. des WPG i.H.v. von mindestens 100 kW thermischer Leistung darstellen. Hierbei muss der Bewerber die Planung, Finanzierung, Umsetzung/Errichtung, Wartung- und Instandhaltung, Betriebsführung und letztlich die Energielieferung/-abrechnung dieser Anlage erbracht haben / erbringen. - Anlagen zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme i.S. des WPG erfüllen vorbezeichnete Anforderungen nur, insoweit diese in der technischen Komplexität und Klimadienlichkeit vergleichbar zu durchschnittlichen, vorbezeichneten EEG- oder KWKG-Anlagen sind - für die technische Beurteilung relevant ist u.a. die Installations- bzw. Betriebsschnittstelle der Abwärmeanlagen (bspw. Leistungsumfang Industrieunternehmen vs. Leistungsumfang Bewerber). Insoweit die Installation, Planung, Betrieb der tatsächlichen Abwärmeauskopplung im Industrie-/Unternehmensprozess aus betriebsbedingten Gründen seitens des energieauskoppelnden Unternehmens erfolgt, ist dies für eine Anrechenbarkeit als Referenz grundsätzlich nicht schädlich (die Teilnehmerin legt dar inwieweit die Anlage dennoch im eigenen Umfang komplex ist). - Weiterhin muss jedes Referenzprojekt zur Erfüllung der Mindestanforderung ein Mindestinvestitionsvolumen von jeweils 200.000 € (netto) aufweisen und im Referenzzeitraum (Hauptleistungsphase) liegen. Die vorbezeichneten Mindestinvestitionen umfassen insoweit im Projekt einschlägig Energieerzeugungsanlagen, Verteilnetze inkl. zugehörigem Tief- und Straßenbau, Übergabestationen, baulicher Aufwand der Energiezentrale, sowie technische Peripherieaggregate der vorbezeichneten Anlagen. Bei Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil der Bewerber am gesamten Investitionsvolumen mindestens 50 %, also mindestens 100.000 Euro netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird. Bei Bietergemeinschaften werden Projektreferenzen anerkannt, welche nur von einer Teilnehmerin der Bietergemeinschaft bzw. nicht von allen in der Konstellation unter Wahrung der sonstigen Mindestanforderungen erbracht wurden. Eignungsleihe bleibt hiervon unbenommen. Werden nicht mindestens 3 Referenzprojekte, die die Bedingungen unter 3.0 erfüllen, eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Antrags. Kompetenzdarlegung Wasserstoffanlagen: Im Rahmen der Referenzprojekte ist die Integration von Anlagen zur Wasserstofferzeugung bzw. -nutzung wünschenswert. Insoweit in den beigebrachten Referenzen keine Wasserstoffanlagen im Betriebsrahmen der Bewerber integriert wurden, weist der Bewerber zumindest anhand einer formlosen, textlichen Darstellung nach wie er die im aktuellen Projekt erforderliche Kompetenz hinsichtlich Wasserstoffanlagen über den gesamten Projektablauf sicherstellt. Die finale Sicherstellung dieser Kompetenz muss spätestens mit Einreichung des Erstangebots vorliegen (dann Ausschlusskriterium).- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://v24vp.vergabe24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-192b8d60292-678582bfeed1190e
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- keine
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT! In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässi … ganz lesenkürzer
DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT! In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT. Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, … ganz lesenkürzer
DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT. Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt!
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Website
- pforzheim.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4b50157-7bff-4eb1-9bac-6ed925c8e56e.