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Frist abgelaufenEU-weitBau

Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung versicherter Schäden

Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 015-25veröffentlicht 01.03.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 584 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2026 – 30.06.2030, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:20 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen. KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Pankow - Reinickendorf - Spandau

Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 27.800 Wohneinheiten, ca. 440 Gewerbeeinheiten sowie ca. 7.100 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von über 1.790.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG

4 Jahre–
2
Pankow - Tempelhof - Schöneberg - Lichtenberg

Ort: Bezirke Pankow, Tempelhof, Schöneberg und Lichtenberg. Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 18.400 Wohneinheiten, 930 Gewerbeeinheiten sowie ca. 3.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von über 1.300.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG

4 Jahre–
3
Kreuzberg - Neukölln

Ort: Bezirke Kreuzberg und Neukölln. Gegenstand der Vergabe ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 11.700 Wohneinheiten, 450 Gewerbeeinheiten sowie ca. 3.100 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von über 820.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das ITSystem des AG

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfäh … ganz lesenDer Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung du …
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter hat Angaben zu seinen Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen (Ziff. 5.1 Bekanntmachung) für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 zu machen. Als Mindestforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz (vergleichbare Leistungen am Maßstab von 5.1 Bekanntmachung) der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 von mindestens 10.000.000 EUR nachgewiesen werden.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind mindestens 2 Referenzen zum Kleinreparaturmanagement anzugeben, welche die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen: Aktualität der Referenzen: das Vertragsende aller angegebenen Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen und die bisherige Leistungserbr … ganz lesenEs sind mindestens 2 Referenzen zum Kleinreparaturmanagement anzugeben, welche die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen: Aktualität der Referenzen: das Vertragsende aller angegebenen Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen und die bisherige Leistungserbringung muss mindestens 12 Monate zum Ende der Abgabefrist aufweisen. Umfang der Referenzen gemäß Ziff. 5.1 Bekanntmachung. Jede der 2 Referenzen muss mindestens 30.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten je Auftraggeber im Leistungsbereich Kleinreparaturmanagement aufweisen. Dabei ist es unerheblich, ob sich diese auf mehrere Verträge (Lose) je Referenzgeber verteilen oder gesamthaft mit einem Vertrag/Los je Referenzgeber erreicht werden. Bestandteil der Referenzen sollten auch die Abarbeitung von versicherten Schäden sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 4-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG plant den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch unmittelbaren Immobilienerwerb beim AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den Erwerb von Gesellscha … ganz lesenbis zu 4-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der AG plant den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch unmittelbaren Immobilienerwerb beim AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den Erwerb von Gesellschaften mit Immobilienbestand. Für den AG ist es in beiden Varianten von besonderer Bedeutung, dass sein Immobilienbestand nach einheitlichen qualitativen und rechtlichen Maßstäben bewirtschaftet wird. Der AG hat deshalb das Recht, auf Seiten des AG weitere eigene Immobilien und/oder weitere Vertragspartner mit Immobilienbestand in den Vertrag einzubeziehen. Die Einbeziehung weiterer Vertragspartner auf Seiten des AG setzt voraus, dass die Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft Berlin deren mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter ist. In beiden Varianten setzt die Einbeziehung zudem voraus, dass sie für den AN zumutbar ist. Die Einbeziehung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn sich dadurch die Summe der Wohn und Gewerbeflächen aller Objekte zuzüglich 50 % aller Stellplatzflächen in m² im Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten Fläche bei Vertragsschluss um mehr als 10 % erhöht. Die Zumutbarkeitsprüfung erfolgt für jede Einbeziehung gesondert. Eine Flächenerhöhung um mehr als 10 % führt mithin nur für diejenige Einbeziehung zur Unzumutbarkeit, durch welche die Schwelle von 10 % überschritten wird. Vorhergehende Einbeziehungen, die noch nicht zu einer Überschreitung der Schwelle von 10 % geführt haben, bleiben davon unberührt. Sie bleiben zumutbar und werden nicht nachträglich als unzumutbar eingestuft. Der AN stimmt den ihm zumutbaren Einbeziehungen von neuen Immobilien und/oder neuen Vertragspartnern mit Immobilienbestand nach Ziffer 1.6 des Vertrags bereits jetzt zu. Einbeziehungen, die dem AN nach dieser Ziffer unzumutbar sind, sind nur durch einvernehmliche Vertragsergänzung möglich. Der AG zeigt dem AN die Einbeziehung neuer Vertragspartner mit Immobilienbestand spätestens drei Monate vor dem Eintrittsdatum schriftlich an. Über den Vertragsbeitritt wird ein schriftlicher Nachtrag angefertigt. Die Einbeziehung neuer unmittelbarer Immobilien, richtet sich im Übrigen nach Ziffer 12. des Vertrags.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehrere Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird oben genannte Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Die Rangfolge bei der Zuschlagslimitierun … ganz lesenDie Bieter haben die Möglichkeit auf alle Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehrere Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird oben genannte Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Die Rangfolge bei der Zuschlagslimitierung richtet sich nach der Losnummerierung, angefangen beim Los 1, dann das Los 2 und zuletzt das Los 3. Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des AufenthG sind zwingend zu beachten. Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des Vertrages angemessen zu versichern. Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebs, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadenversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von mindestens pauschal 10.000.000,00 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden jeweils 3fach maximiert auf alle Versicherungsfälle abzuschließen. Dabei dürfen die Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte Versicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der Gesamtdauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der Versicherer den jeweiligen Versicherungsvertrag unterjährig kündigt. Im Fall der Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer hat der AN unverzüglich in Höhe der o.g. Mindestdeckungssummen für die oben angegebenen Schäden für entsprechenden Deckungsschutz zu sorgen. Über die Kündigung eines der vorgenannten Versicherungsverträge (gleich ob durch den AN oder dessen Versicherer) hat der AN den AG unverzüglich zu informieren (per EMail an den Zentralen Einkauf des AG). Im eigenen Interesse sollte der AN sich die vorgenannten Deckungssummen und Versicherungsarten von seinen Nachunternehmern ebenfalls nachweisen lassen. Soweit der AN eine Gruppen- oder Konzern-Versicherung abgeschlossen hat, muss er in geeigneter Weise sicherstellen, dass die Absicherung nach diesem Vertrag nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
Hinweis
Die Bieter haben die Möglichkeit auf alle Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Hat ein Bieter für mehrere Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird oben genannte Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Die Rangfolge bei der Zuschlagslimitierung richtet sich nach der Losnummerierung, angefangen beim Los 1, dann das Los 2 und zuletzt das Los 3.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin
Website
gewobag.de
Kontakt
einkauf@gewobag.de

Bei uns erfasst

29Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

287vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
572.265 €Zuschlagswert im Median
249.667 € – 1,48 Mio. €mittlere Hälfte, 226 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17f4c1b9-61ae-4a3a-b576-f0686ecda767.