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Klärschlammverwertung ab Mai 2025 für den Markt Kaufering

Zweckverband Kommunale Dienste Oberland · DE216, Bayern

Aktenzeichen EU-3-2-cst-24-419veröffentlicht 15.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 691 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
363 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre01.05.2025 – 30.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Angebotspreis90 %
  • Verfahren der thermischen Verwertung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:05 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Entsorgung von circa 1.100 t Klärschlamm jährlich (einschl. aller anfallender Kosten und Gebühren) für eine Laufzeit von 3 Jahren. Verladen, Transport und Entsorgung von aerob stabilisierten und entwässerten Klärschlamm. TS-Gehalt rd. 22 %.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis90 %
Verfahren der thermischen Verwertung10 %
Preis
AngebotspreisFür die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Verfahren der thermischen VerwertungDie Angaben eines jeden Bieters im Kriterium "Entsorgung - Verfahren thermische Verwertung" werden mit einer Punktezahl 10, 7,5 und 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben: - 10 Punkte: Entsorgungspfad 1: Monoverbrennung mit Phosphorrückgewinnung Entsorgungspfad 2: mindestens Monoverbrennung 7,5 Punkte: Entsorgungspfad 1: mindestens Monoverbrennung Entsorgungspfad 2: Mitverbrennung im Zementwerk 5 Punkte (= Mindestanforderungen): Entsorgungspfad 1: Mitverbrennung im Zementwerk Entsorgungspfad 2: Mitverbrennung im Zementwerk

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. ************ Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitg … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. ************ Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). ************ Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ************ Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235). ************
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese mit dem Angebot nachzuweisen oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechen … ganz lesenA) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese mit dem Angebot nachzuweisen oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Der Auftraggeber ist berechtigt die Zahlungen zu verweigern, sofern der Nachweis der Versicherung nicht vorgelegt wird. Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens betragen: Für Personenschäden pauschal je Schadensfall: 2.500.000, - € Für Sachschäden pauschal je Schadensfall: 500.000, - € ************************************************** B) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen und diese mit dem Angebot nachzuweisen oder muss seinem Angebot eine Erklärung der Versicherung beilegen, in welcher diese sich dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Der Auftraggeber ist berechtigt die Zahlungen zu verweigern, sofern der Nachweis der Versicherung nicht vorgelegt wird. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss mindestens 2.500.000,00 € pauschal je Schadensfall betragen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Auftrag kann erst nach Vorliegen des Entsorgungsnachweises sowie eines Zertifikates, das den Entsorgungsbetrieb als zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/ AbfG auszeichnet, erteilt werden. Das Zertifikat ist mit dem Angebot vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage Bei der Angebotsabgabe ist die Art der Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen zu benennen. ************ Falls Stoffe vor der Verwertung bzw. Entsorgung umgeschlagen werden, ist die Umschlagstelle anzugeben. ************ Es sind Entsorgungsbestätigungen / Annahmebes … ganz lesenEntsorgungs- bzw. Verwertungsanlage Bei der Angebotsabgabe ist die Art der Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen zu benennen. ************ Falls Stoffe vor der Verwertung bzw. Entsorgung umgeschlagen werden, ist die Umschlagstelle anzugeben. ************ Es sind Entsorgungsbestätigungen / Annahmebestätigungen von zwei thermischen Verwertungsanlagen mit dem Angebot abzugeben. Die erste Verwertungsanlage ist vorrangig zu mind. 80% anzufahren. Der Nachweis ist über einen Jahresbericht zu erbringen. ************ Zwischenbehandlungsanlagen wie Trocknung ohne thermische Verwertung werden nicht als Entsorgungsanlagen gewertet. ************ Die Behandlungsanlagen bzw. Verwertungsstellen müssen über eine Genehmigung für die Behandlung des Klärschlamms verfügen. ************ Diese Genehmigungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Klärschlammbehandlung und -entsorgung Die vorgesehenen thermischen Behandlungsanlagen sind im Angebot zu benennen. ************ Mit dem Angebot sind für jede thermische Entsorgungsanlage (mindestens 2) vorzulegen: - genaue Anschrift des Betreibers der Anlage - Angaben zum Standort der Anlage - Kurz … ganz lesenKlärschlammbehandlung und -entsorgung Die vorgesehenen thermischen Behandlungsanlagen sind im Angebot zu benennen. ************ Mit dem Angebot sind für jede thermische Entsorgungsanlage (mindestens 2) vorzulegen: - genaue Anschrift des Betreibers der Anlage - Angaben zum Standort der Anlage - Kurzbezeichnung der Anlagentechnik - Annahmeerklärung des Betreibers - Genehmigungen zum Betrieb der Anlage (BImSchV) ************ Auf Verlangen des Auftraggeber sind vorzulegen: - Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit Angebotsabgabe sind fünf (5) Referenzen von entsorgten Kläranlagen vorzulegen. Anforderungen an die Referenzen: - innerhalb der letzten 5 Jahre (10/2019 - 10/2024) - mind. 800 t pro Jahr je Anlage
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
16.12.2024, 09:05 Uhr. Angebotsfrist endet am 16.12.2024 - 09:00 Uhr *************** Bieterfragen sind möglichst bis 04.12.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können. ***************
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefax +49 89/2176-2847
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von reg … ganz lesenSämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ********* Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8cadf4a0-fd7a-4de0-8465-d2c7b5231cef.