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Klärschlammverwertung 2025/26

Große Kreisstadt Traunstein · Traunstein, Bayern

Aktenzeichen 2025-32-01 - 01veröffentlicht 20.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 624 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.05.2025 – 30.04.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Traunstein83278, Landkreis Traunstein, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Fahrzeugeinsatz SaubFahrzeugBeschG10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 20 Monaten
  4. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Klärschlammentsorgung durch thermische Verwertung (Verladung, Transport und Verwertung).

Beschreibung des Loses

Thermische Verwertung von Klärschlamm aus der Kläranlage Traunstein, jährlich ca. 2600 t mit ca. 22 % bis 25 % Feststoffgehalt, einschließlich Verladung am Zwischenlagerplatz (Klärschlammlagerhalle) in der Kläranlage Traunstein und Transport zur Verwertungsanlage.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis90 %
Fahrzeugeinsatz SaubFahrzeugBeschG10 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Qualität
Fahrzeugeinsatz SaubFahrzeugBeschGEinsatz von sauberen und/oder emissionsfreien Fahrzeugen i. S. von § 2 Nr. 5 bis 7 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz für den Transport des Klärschlammes. Mit dem Formular „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Datenabfrage“ wird erklärt, wie viele Fahrzeuge zur Erbringung der Dienstleistung zum Einsatz kommen und wie viele davon sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeuge i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zuzurechnen sind.

Eignung5 von 5 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung), Abfallschlüssel 19 08 05 Schlämme aus Behandlung von kommunalen Kläranlagen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Folgende Versicherungen sind vom Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer (z.B. Spediteur) nachzuweisen: Eine allgemeine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung, die insbesondere auch Forderungen Dritter aus vom Auftragnehmer verschuldeten Schäden (z.B. Gewässerschäden, Bodenverunreinigung, ...) einsc … ganz lesenFolgende Versicherungen sind vom Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer (z.B. Spediteur) nachzuweisen: Eine allgemeine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung, die insbesondere auch Forderungen Dritter aus vom Auftragnehmer verschuldeten Schäden (z.B. Gewässerschäden, Bodenverunreinigung, ...) einschließt. Das versicherte Risiko muss folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beinhalten: Befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen. Die Versicherungssummen müssen mindestens betragen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 €, pauschal je Schadensfall (Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden) / Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 €, pauschal je Schadensfall (Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden) / Die Deckungssumme hat in jedem Schadensfall pro Versicherung jährlich zweifach zur Verfügung zu stehen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nennung von mind. drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des ersten Verlängerungsjahres durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Nach Ablauf einer zweimaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung am 30.04.2028.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef27e75a-d424-460b-86b3-b1da28255c9d.