Zum Inhalt
Menü

Klärschlammverwertung

Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen, Bayern

Aktenzeichen S3/III-3b_2024-21veröffentlicht 28.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 709 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Bad Kissingen
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:10 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Kissingen betreibt zur Reinigung der städtischen Abwässer eine Kläranlage im Lindes in Bad Kissingen. Hieraus fallen jährlich rund 1.500 t entwässerter Klärschlamm an. Die Stadt Bad Kissingen beabsichtigt nun den angefallenen Klärschlamm für drei Jahre (2025, 2026, 2027) thermisch zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Beschreibung des Loses

Der Klärschlamm wird auf dem Gelände der Kläranlage direkt in 10 m³-Absetzcontainer verfüllt und mittels Planen gegen Feuchtigkeitseintrag gesichert. Der Transport der Container von der Kläranlage zum Entsorgungsbetrieb ist mit Absetzkippfahrzeug als Gliederzug (immer drei befüllte Container) zu organisieren. Es wird geplant, wöchentlich ca. 30-40 t (3-4 Container) zu verwerten. Anschrift Kläranlage Bad Kissingen: Im Lindes 11, 97688 Bad Kissingen Leistungsumfang: - Transport kundeneigene Container ab Zwischenlagerplatz der Kläranlage Bad Kissingen mit geeigneten Fahrzeugen und Rücktransport am gleichen Werktag. - Verwiegung. - Thermische Entsorgung der Klärschlämme. - Verwertung der Verbrennungsrückstände. - Entsorgungsnachweis, Übernahme-/ Lieferschein und Wiegebeleg.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis unter Angabe Ihrer PQ Nummer. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2. durch Eigenerklärung auf dem Vordruck L124 (Eigenerklärung zur Eignung). 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelas … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis unter Angabe Ihrer PQ Nummer. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2. durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Kriterium
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom … ganz lesenZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis unter Angabe Ihrer PQ Nummer. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Kriterium
Eigenerklärung nach Anlage 2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets (L127). Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
27.11.2024, 10:10 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Transport kundeneigene Container ab Zwischenlagerplatz der Kläranlage Bad Kissingen mit geeigneten Fahrzeugen und Rücktransport am gleichen Werktag. Adresse: Kläranlage Stadt Bad Kissingen Im Lindes 11 97688 Bad Kissingen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentliche … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6XHTJT

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Bad Kissingen

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Stadt Bad Kissingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

43vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
405.605 €Zuschlagswert im Median
238.393 € – 549.827 €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c11ff5bb-bf0e-4df2-a585-14661d693d92.