Klärschlammentsorgung ab 01.06.2024
Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau · Büttelborn, Hessen
Aktenzeichen VgV 01/2024veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 55 Monate
- 01.06.2024 – 31.12.2028
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 55 Monate01.06.2024 – 31.12.2028
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Büttelborn64572, Landkreis Groß-Gerau, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 33 Monatenüber had.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 33 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Leistungen zur Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm, Sandfang und Rechengut verschiedener Kommunen des Landkreises Groß-Gerau ab 01.06.2024
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Übernahme und Transport von Reststoffen zum Zwischenlager der Riedwerke Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport der in den Abwasserbeseitigungsanlagen ASM GiGu/Bischofsheim und Nauheim anfallenden Reststoffe (Klärschlamm, Rechengut und Sandfang) sowie von in den Abwasserbeseitigungsanlagen Mörfelden-Walldorf, Biebesheim am Rhein und sowie Rüsselsheim - Raunheim und Rüsselsheim-Bauschheim anfallendem Sandfang und Rechengut zum Zwischenlager des Auftraggebers in Büttelborn (ca. 2.500 Mg/a Klärschlamm, 254 Mg/a Sandfang, 276 Mg/a Rechengut. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst darüber hinaus die Gestellung der in den Abwasserbeseitigungsanlagen ASM GiGu/Bischofsheim, Nauheim, Biebesheim am Rhein und Mörfelden-Walldorf benötigten Container. | 55 Monate | – |
| 2 | Übernahme, Transport und Entsorgung von kommunalem Klärschlamm Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport der in den Abwasserbeseitigungsanlagen Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim-Raunheim und Bauschheim anfallenden Klärschlämme und der im Zwischenlager Büttelborn umgeschlagenen kommunalen Klärschlämme mit dem Abfallschlüssel 19 08 05 sowie deren thermische Verwertung (ca. 9.400 Mg/a), einschließlich der Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile dieser Klärschlämme. | 55 Monate | – |
| 3 | Übernahme, Transport und Entsorgung von industriellem Klärschlamm Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport der in der Sickerwasserkläranlage Büttelborn angefallenen und im Zwischenlager Büttelborn umgeschlagenen industriellen Klärschlämme mit dem Abfallschlüssel 19 08 14 sowie deren thermische Verwertung (ca. 1.200 Mg/a), einschließlich der Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile dieser Klärschlämme. | 55 Monate | – |
| 4 | Übernahme, Transport und Entsorgung von Sandfang und Rechengut Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport sowie die thermische Verwertung und Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile des in dem Zwischenlager Büttelborn umgeschlagenen Sandfangs (ca. 254 Mg/a) und Rechenguts (ca. 276 Mg/a). Neben der thermischen Verwertung wird auch die sonstige - insbesondere stoffliche - Verwertung zugelassen, sofern der Auftragnehmer jederzeit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherstellt und dies dem Auftraggeber nachweist. | 55 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Ve … ganz lesenkürzer
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; — ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023. Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben in der Präqualifizierung; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachg …- Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Be … ganz lesenkürzer
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € (Los 1) bzw. 5 Mio. € (Los 2 bis 4) für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500.000 € (Los 1) bzw. 1 Mio. € (Los 2 bis 4) für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (als 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen; — Für Los 2 bis 4: Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.- Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen d … ganz lesenkürzer
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers bezogen auf das jeweilige Los nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum; — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden. — Für Los 2 bis 4: Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) bzw. zum Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage(n) bzw. des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angabe der für die Reststoffe des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Kapazitäten; — Für Los 2 bis 4: Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen (gesondert je Los) mit Darstellung des Entsorgungskonzepts einschließlich folgender Angaben: —— Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), —— Technische Ausrüstung des Unternehmens, —— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, —— Technische Leitung des Unternehmens, —— Vorgesehener Ausfallverbund, —— Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen/Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Für Los 2 bis 4: Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen: Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen; — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber hat die Option , die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens am 15.09.2028 bzw. am 15.09.2029 schriftlich zugehen. Macht der A … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Option , die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens am 15.09.2028 bzw. am 15.09.2029 schriftlich zugehen. Macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2028; macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2029 bzw. spätestens am 31.12.2030.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 29.01.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (ausgefüllt) nebst Anlagen, - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: — Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfa … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (ausgefüllt) nebst Anlagen, - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: — Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zu erfolgen; — Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der eHAD veröffentlicht; — Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann. Allgemeine Hinweise: — Es wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los, für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann; — ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird; — auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen; — Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern; — Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen; — Die Vorlage eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern; — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
- Anschrift
- Auf der Hardt/An der B 42, 64572 Büttelborn
- Website
- riedwerke.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CDM Smith SE2 Zuschläge
- Günter Jacobi, Glas- und Gebäudereinigung GmbH2 Zuschläge
- Peter Noller Landschaftspflege GmbH2 Zuschläge
- remineral Rohstoffverwertung & Entsorgung GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.01.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 29.01.2024 auf 02.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- AbwasserüberwachungFraport AGFrist 17.11.2026
- GrundwasserüberwachungFraport AGFrist 17.11.2026
- Grundwasser-, Boden- und AbwasseranalytikFraport AGFrist 17.11.2026
- Transport und Verwertung/Entsorgung von Abfällen vom Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer bzw. Deponie Schlüchtern-HohenzellMain-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb AbfallwirtschaftFrist 17.11.2026
- Rahmenvertrag Kanalreinigung, Bauwerksreinigung, Notfalleinsätze, TV UntersuchungenKommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB)Frist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da757dc6-67c1-4ff4-b065-0499667753ae.