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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Klärschlammentsorgung 2025-2029 für die Kläranlage Schweinfurt

Stadtentwässerung Schweinfurt · Schweinfurt, Bayern

Aktenzeichen 24_VgV_SESW_2veröffentlicht 12.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 653 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.05.2025 – 30.04.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Schweinfurt97424, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Transport und Kontingente20 %
  • P-Recycling-Konzept10 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    97 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Entsorgung und thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm.

Beschreibung des Loses

Die Stadtentwässerung Schweinfurt plant die Neuvergabe der Klärschlammentsorgung für die Kläranlage.

Das Klärwerk ist für eine Ausbaugröße von 250.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt. Grundlage der Bemessung ist eine CSB-Fracht von 20.000 kg/d im Zulauf der biologischen Stufe (85 %-Wert plus angemessene Kapazitätsreserve). Damit fällt das Klärwerk gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) in die Größenklasse 5.

Die Abwässer der Stadt Schweinfurt werden in einem dreistufigen Klärwerk (mechanisch, biologisch, chemisch) im Durchlaufverfahren gereinigt. Der anfallende Schlamm wird in einer separaten anaeroben Faulung behandelt. Das entstehende Methangas wird über zwei Blockheizkraftwerke zur Energiegewinnung genutzt.

Angeschlossen sind 81.400 Einwohner sowie abwasserrelevante Industrie- und Gewerbebetriebe.

Der Überschussschlamm wird mittels Flockungshilfsmitteln auf ca. 4-8 % TS eingedickt und zusammen mit dem Primärschlamm aus den Vorklärbecken kontinuierlich der Hauptfaulungsstufe zugeleitet. Der Faulschlamm aus den Faulbehältern wird mittels einer Entgasungsanlage mit nachfolgenden statischen Eindickern auf ca. 3-4,5 % TS eingedickt bevor er der Schlammentwässerung zugeleitet wird. Unter Zugabe von Eisen-lll-Chlorid als Konditionierungshilfsmittel und Flockungshilfsmitteln (Polymeren) wird der ausgefaulte Schlamm mittels Kammerfilterpressen entwässert. Über einen Abwurfschacht gelangt der gepresste Schlamm zu einer Fördereinrichtung, welche den Schlamm zur Zwischenlagerung in ein Hochsilo/Unterfahrsilo fördert.

Die entwässerte Klärschlammmenge beträgt derzeit ca. 8.500 - 9.500 t/a mit folgender Spezifikation: Der Trockensubstanzgehalt (TR) liegt zwischen 25-30 %. Die Grenzwerte der Klärschlammverordnung vom 27.09.2017 und der Düngemittelverordnung 2012, 3. Änderung 26.05.2017, werden eingehalten. Klärschlammanalysen der letzten drei Jahre sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Das Beladen der Fahrzeuge erfolgt über ein Schlammsilo (derzeitige Kapazität ca. 65 t). Derzeitige Durchfahrtshöhe unter dem Silo: 3,80 m. Derzeitige Durchfahrtsbreite unter dem Silo: 2,75 m. Bei Betriebsstörungen wird der Schlamm durch die Stadtentwässerung Schweinfurt von einem Klärschlammzwischenlagerplatz mittels Teleskoplader verladen. Über die Woche fällt der Klärschlamm kontinuierlich an und ist werktäglich abzufahren. Im Mittel stehen pro Werktag ca. 35 t Klärschlamm zur Abfuhr an. Ladezeiten sind Mo - Fr von 7.00 - 18.00 Uhr. Die genauen Fahrzeugdispositionen sind entsprechend dem Schlammanfall mit dem Klärwerksbetrieb abzustimmen. Der Klärwerksbetrieb meldet die voraussichtlichen Abfuhrmengen jeweils am Donnerstag für die darauffolgende Woche an. Die Abfuhr ist in jedem Fall zu gewährleisten, da das Klärschlammzwischenlager nur im Notfall zur Verfügung steht. Bei der Beladung ist darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die zulässige Zuladung ist auf den Begleitpapieren anzugeben und wird bei der Abrechnung mit den jeweiligen Wiegescheinen verglichen.

Zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms wird ein Dienstleister gesucht, der ab dem 01.05.2025 die Mengen abtransportiert, trocknet und thermisch verwertet. Der Vertrag soll über vier Jahre bis zum 30.04.2029 laufen und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr enthalten. Aktuell wird von einem Auftragsvolumen von etwa 35 Tonnen Klärschlamm pro Abholung ausgegangen. Die Abholung erfolgt in der Regel zweimal täglich auf dem Gelände der Kläranlage der Stadtentwässerung Schweinfurt. Nach derzeitiger Schätzung beträgt die zu entsorgende Klärschlammmenge rund 10.000 Tonnen pro Jahr.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Liefer- und Dienstleistung mit Rahmenvereinbarung über folgende Leistungen: • Transport sowie bedarfsweise Trocknung und thermische Verwertung des anfallenden Klärschlamms, basierend auf einem vom Auftragnehmer (AN) zu erstellenden Phosphor-Recycling-Konzept • Tägliche Abholung auf dem Gelände (ca. 35 t/Tag, Stand 2021), zweimal täglich werktags • Festlegung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf vier Jahre • Option zur Verlängerung der Laufzeit um maximal ein weiteres Jahr

Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV.

Die Rahmenvereinbarung soll im April 2025 vergeben werden. Der Leistungsbeginn ist für Mai 2025 vorgesehen und umfasst eine Laufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung, also bis spätestens April 2030.

Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge müssen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vergeben werden.

Die Verlängerung dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen und wirtschaftlichen Klärschlammentsorgung bis zur geplanten Neustrukturierung der Entsorgungsorganisation ab 2029. Der Auftragnehmer sollte sich darauf einstellen, dass alle vereinbarten Leistungen und Konditionen auch im Verlängerungszeitraum unverändert fortgelten.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Transport und Kontingente20 %
P-Recycling-Konzept10 %
Preis70 %
Qualität
Transport und Kontingentesiehe Zuschlagskriterien
Qualität
P-Recycling-Konzeptsiehe Zuschalgskriterien
Preis
Formel für die Wertung des angebotenen Preises: (niedrigster Preis / Angebotspreis)*4

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist. Das Nichterfüllen des Kriteriums führt zum Ausschluss.
Kriterium
Hinweis: Die vollständigen Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit finden sich in den Auftragsunterlagen. +++++ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestanforderung): +++++ Nachweis oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betri … ganz lesenHinweis: Die vollständigen Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit finden sich in den Auftragsunterlagen. +++++ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestanforderung): +++++ Nachweis oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, eine Umwelthaftpflichtversicherung und eine Versicherung für öffentlich-rechtliche Sanierungsmaßnahmen (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: +++++ Personen- und/oder Sachschäden mind. 5 Mio. EUR inkl. aller daraus unmittelbar resultierenden Vermögensfolgeschäden je Versicherungsfall und -jahr, +++++ Umwelthaftpflichtversicherung mind. 5 Mio EUR inkl. aller daraus unmittelbar resultierenden Vermögensfolgeschäden je Versicherungsfall und -jahr, +++++ Versicherung für öffentlich-rechtliche Sanierungsmaßnahmen mind. 2 Mio EUR.
Kriterium
Hinweis: Die vollständigen Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit finden sich in den Auftragsunterlagen. +++++ Eine geeignete Eigenerklärung liegt vor, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: +++++ 1. Angabe von Redundanzmöglichkeiten (z. B. Partnersch … ganz lesenHinweis: Die vollständigen Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit finden sich in den Auftragsunterlagen. +++++ Eine geeignete Eigenerklärung liegt vor, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: +++++ 1. Angabe von Redundanzmöglichkeiten (z. B. Partnerschaften oder zusätzliche Anlagen) zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit. Es reicht aus, hier die Angabe ja oder nein zu tätigen und ggf. zu erläutern. Das Kriterium dient der Information. Die Angabe von "nein" führt in diesem Kriterium nicht zum Ausschluss. +++++ 2. Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens einer Trocknungs- und einer thermischen Verwertungsanlage oder einer integrierte Lösung, um eine voraussichtliche Menge von 10.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr verwerten zu können. Die Angabe von "nein" führt zum Ausschluss, da die Mindestanforderung an den Bieter nicht erfüllt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
Die Beauftragung der ersten vier Jahre erfolgt mit Auftragsvergabe. Der Auftragnehmer wird mindestens sechs Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit über die Entscheidung zur Verlängerung um ein weiteres Jahr informiert, um eine nahtlose Fortsetzung der Leistungserbringung sicherzustellen.
Optionen
Die Rahmenvereinbarung sieht eine optionale Verlängerung bis einschließlich April 2030 vor. Diese Verlängerung erfolgt durch rechtzeitige schriftliche Mitteilung und Beauftragung durch den Auftraggeber. Die Verlängerung wird zu den im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Bedingungen durchgeführt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
97 Tage
Angebotsöffnung
23.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Entsorgungssicherheit muss durch den Auftragnehmer sichergestellt werden können.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerh … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: 24_VgV_SESW_2. Der Vertrag wird mit der Stadtentwässerung Schweinfurt geschlossen.
Hinweis
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehme … ganz lesenDer Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung besteht aus dem Formular Eigenerklärung_Eignung und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Die Eigenerklärung zur Eignung und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Eigenerklärungen und Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Angebotsabgabe auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Teilnahme oder die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Hinweis zur Zuschlags-/Bindefrist: Die Bieter halten sich bis zum 30.04.2025 an ihre Angebote gebunden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de418966-a0c8-4511-860a-88c6accce822.