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vergebenEU-weitBaumögliche Doppelmeldung

Kläranlage Rendsburg - VMA 1

Abwasserbeseitigung Rendsburg · Rendsburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2025.927 02 Rendsburgveröffentlicht 05.04.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 515 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 05.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate29.09.2025 – 15.01.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Entwässerungsergebnis mit Betriebsdurchsatz40 %
  • Entwässerunsergebnis bei max. Durchsatz19 %
  • Elektrischer Energiebedarf1 %
  • Polymerbedarf5 %
  • Wartungsaufwand/Bedienbarkeit5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Abwasserbeseitigung Rendsburg
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 17 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.01.2027
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Derzeit wird auf der Kläranlage Rendsburg zur maschinellen Entwässerung eine Kammerfilterpresse betrieben, die Schlammkonditionierung erfolgt dabei mit Kalk. Die Lagerung des entwässerten Schlamms erfolgt bis zum Abfahren in einem Hochsilo. Die gesamte Anlage zur maschinellen Schlammentwässerung einschließlich der Peripherie mit den elektronischen und maschinellen Anlagen (z.B. zur Kalkdosierung u. Dünnschlammpumpen) hat aufgrund des Alters und der Betriebsstunden das Ende des Lebenszyklus für technische Anlagen erreicht und ist daher zu erneuern. Ziel der Maßnahme ist der Neubau einer Klärschlammentwässerung einschließlich der Umstellung der bisherigen Verfahrenspraxis. Die neue Anlage soll im Wesentlichen die Aggregate zur Klärschlammentwässerung, die Polymerherstellung und -dosierung, die Dünnschlammpumpen einschließlich Verrohrung, die Zentratwasserableitung und -dosierung, die Dickschlammförderung und -zwischenlagerung, sowie die erforderliche EMSR-Technik umfassen. Dafür ist ein neues Schlammentwässerungsgebäude notwendig. Ferner ist ein Schlammstapelcontainer für die Zwischenlagerung des entwässerten Schlamms inkl. der Verladetechnik vorgesehen. Die Abwasserbeseitigung Rendsburg lassen die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung durch ein externes Ingenieurbüro durchführen. Außerdem hat die Abwasserbeseitigung Rendsburg einen SiGeKo für die Abwicklung des Projektes beauftragt. Zur Vermessung von neu erstellten Kabeltrassen, Rohrleitungen und Bauwerken ist ein Vermessungsbüro engagiert. Das Bauvorhaben wird in die folgenden 4 Ausschreibungen unterteilt: Ausschreibung 1 - Bautechnik Ausschreibung 2 VMA I - Technische Ausrüstung Schlammentwässerung Ausschreibung 3 VMA II - Technische Ausrüstung Dickschlammtransport und Lagerung Ausschreibung 4 - EMSR-Technik

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Hier: Ausschreibung 2 VMA 1

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis30 %
Entwässerungsergebnis mit Betriebsdurchsatz40 %
Entwässerunsergebnis bei max. Durchsatz19 %
Elektrischer Energiebedarf1 %
Polymerbedarf5 %
Wartungsaufwand/Bedienbarkeit5 %
Preis
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 1 bis 10 Punkte festgelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält10 Punkte. Angebote mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises einschl. Wartungskosten erhalten 1 Punkt. Alle Angebotedarüber erhalten ebenfalls 1 Punkt. Für Angebote mit dazwischen liegenden Preisen wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Qualität
Entwässerungsergebnis mit BetriebsdurchsatzDer Feststoffgehalt des entwässerten Schlammes bei Betriebsdurchsatz wird als Mittelwert der 8 Mischproben ermittelt. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 1 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, dessen angebotenes Entwässerungsaggregat den Schlamm auf einen Feststoffgehalt von 1 %TR über dem während der Entwässerungsversuche durch einen unabhängigen Gutachter ermittelten TR(A)-Wert entwässert(Mittelwert der Mischproben). 1 Punkt erhält ein Angebot, dessen angebotenes Aggregat den Schlamm auf einen Feststoffgehalt von 1 % TR unter dem ermittelten TR(A)-Wert entwässert (Mittelwert der Mischproben). Die Punktebewertung für dazwischen liegende Entwässerungsergebnisse erfolgt über lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Entwässerunsergebnis bei max. DurchsatzDer Feststoffgehalt des entwässerten Schlammes bei Maximaldurchsatz wird als Mittelwert der3 Mischproben ermittelt. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 1 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, dessen angebotenes Entwässerungsaggregat den Schlamm auf den während der Entwässerungsversuche durch einen unabhängigen Gutachter ermittelten TR(A)-Wert oder besser entwässert (Mittelwert der Mischproben). 1 Punkt erhält ein Angebot, dessen angebotenes Aggregat den Schlamm auf einen Feststoffgehalt von 2 % TR unter dem ermittelten TR(A)-Wert entwässert (Mittelwert der Mischproben). Die Punktebewertung für dazwischen liegende Entwäs-serungsergebnisse erfolgt über lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Elektrischer EnergiebedarfFür die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 1 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot für das Aggre-gat mit dem niedrigsten spezifischen Energiebedarf gemessen in kWh/m³ Dünnschlamm. 1 Punkt erhält ein Angebot für einAggregat, das einen um 15 % oder mehr erhöhten spezifischen Energiebedarf als das Aggregat mit dem geringsten spezifi-schen Energiebedarf aufweist. Für dazwischen liegende Werte wird die Punktebewertung über eine lineare Interpolation mitbis zu drei Stellen nach dem Komma ermittelt. Der spezifische Energiebedarf wird für jedes Aggregat im Rahmen der Entwässerungsversuche von einem Mitarbeiter des AG ermittelt. In die Bewertung fließt der spezifische Energiebedarf bei der Betriebsdurchsatzleistung ("Einstellung 1") ein.
Qualität
PolymerbedarfFür die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 1 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot für ein Aggregat,bei dem der Polymerbedarf mindestens 2 kg WS/t TR unter dem während der Entwässerungsversuche durch einen unabhän-gigen Gutachter ermittelten Sollwert (Mittelwert der fünf Mischproben) liegt. 1 Punkt erhält ein Angebot für ein Aggregat, des-sen Polymerbedarf 2 kg WS/t TR oder mehr über dem ermittelten Sollwert (Mittelwert der 8 Mischproben) liegt. Die Punktebe-wertung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Für die Punktebewertung wird der Mittelwert des ermittelten spez. Polymerverbrauchs bei "Einstellung 1" zu Grunde gelegt. Die Polymerlösung wird mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Ansetzwasser und Polymerkonzentrat vom Bieter aufbereitet. Der Auftraggeber stellt keine Polymeransetzstation zur Verfügung.
Qualität
Wartungsaufwand/BedienbarkeitFür die Beurteilung liegt den Ausschreibungsunterlagen ein Fragenkatalog bei. Außerdem werden die angebotenen Aggregate im Rahmen der Entwässerungsversuche durch den Bieter vorgestellt und Besonderheiten zur Bedienung und Wartung erläutert. Die Einstufung erfolgt in einer der drei genannten Kategorien (1 / 5,5 / 10 Punkte) ohne Zwischenwerte.

Eignung2 von 2 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Angaben zu Formblatt 124 oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzpl … ganz lesen1. Angaben zu Formblatt 124 oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, 6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 2 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
29.09.2025
Vertragsende
15.01.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Bürgschaften Vertragserfüllung und Mängel.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vorlage der Urkalkulation.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht … ganz lesen1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND5FN1 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. 2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YND5FN1 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. 2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Eiland 12, 24768 Rendsburg
Kontakt
info@abwasser-rendsburg.de

Bei uns erfasst

30Bekanntmachungen
16Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

646vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (213 Lose mit Angabe)
467.038 €Zuschlagswert im Median
197.293 € – 1,52 Mio. €mittlere Hälfte, 330 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Schleswig-Holstein (133 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.06.2025 auf 10.06.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a29321a2-8cf1-4b5e-aa82-4b4a01b06c86.