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Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk: Neubau Faulbehälter 1 - Planungsleistungen

Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen interne Vergabenummer 100.305/ELViS ID:E58456955veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. örtl. Bauüberwachungin 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Fachplanungplanung Tragwerksplanungin 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschl. Maschinentechnikin 80 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Fachplanung EMSR- und Elektrotechnikin 80 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
93 Monate01.04.2024 – 31.12.2031
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der Planungsleistungen zu den in Abschnitt II.2 angegebenen Leistungsbildern für den ebenfalls in Abschnitt II.2 näher beschriebenen Neubau des Faulbehälters 1 auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einschließlich des Rückbaus des alten Faulbehälters und des Zwischenbauwerks (Los 2 und 3).

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. örtl. Bauüberwachung

Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden. Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.

93 Monate–
2
Fachplanung Verfahrens- und Prozesstechnik einschl. Maschinentechnik

Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 und für den geordneten Rückbau des alten Faulbehälters 1 und des Zwischenbauwerks sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden. Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Verfahrens- und Prozesstechnik in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI.

111 Monate–
3
Fachplanung EMSR- und Elektrotechnik

Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 und für den geordneten Rückbau des alten Faulbehälters 1 und des Zwischenbauwerks sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden. Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die EMSR- und Elektrotechnik in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 gem. HOAI.

111 Monate–
4
Fachplanungplanung Tragwerksplanung

Die Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk verfügt insgesamt über drei Faulbehälter unterschiedlicher Baujahre. Die Faulbehälter 1 und 2 stammen aus den 1930er Jahren. Zur Sicherung des Faulbehältervolumens wurden in den 1970er Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ein neuer Faulbehälter (FB 3) mit einem Volumen von ca. V = 9.300 m³ wurde 1999/2000 errichtet. Im Anschluss daran sollte die Sanierung der Faulbehälter 1 und 2 schrittweise nacheinander erfolgen. Die Sanierung des Faulbehälters 2 erfolgte daraufhin im Jahr 2004/2005 mit einem Volumen von etwa V = 9.000 m³. Die geplante nachfolgende Sanierung des Faulbehälters 1 wurde jedoch nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Bedarfsstudie wurden drei unterschiedliche Varianten zur Erneuerung des Faulbehälters 1 gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Studie soll der Faulbehälter 1 an einem neuen Standort auf der Kläranlage errichtet werden. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau des Faulbehälters 1 sollen durch den künftigen Auftragnehmer ausgeführt werden. Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI.

93 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Rangfolge 0Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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  1. Auftragsänderung
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82e8f022-4151-4e47-adcb-6e9ea981576c.