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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Kläranlage Augsburg - Generalplanung für die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe

Stadt Augsburg · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 661 25 R 03 01veröffentlicht 14.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 438 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
66 Monate12.01.2026 – 30.06.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86150, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (112 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Klärwerk Augsburg weist eine Ausbaugröße von 800.000 EW auf. Die aktuelle Auslastung liegt bei ca. 750.000 EW. Ein maßgebender Anteil des Abwassers besteht aus der Einleitung der Papierfabrik UPM (ca. 250.000 - 300.000 EW). Diese Einleitung beinhaltet eine nicht zu vernachlässigende inerte gelöste CSBFraktion. Die Anlage besteht aus einer mechanischen Reinigungsstufe, einer biologischen Reinigungsstufe mit Nährstoffelimination sowie einer Schlammbehandlung mit anaerober Stabilisierung und maschineller Entwässerung. Das Klärwerk leitet das gereinigte Abwasser in den Lech ein. Mit dem Vorhaben „Errichtung 4. Reinigungsstufe“ soll eine großtechnische Anlage zur Elimination von anthropogenen Spurenstoffen errichtet und dauerhaft betrieben werden. In einer Machbarkeitsstudie vom Frühjahr 2016 (bzw. überarbeitet in 2024) wurden die Besonderheiten, die Verfahrenstechnik und die Randbedingungen auf dem Klärwerk zur Elimination von anthropogenen Spurenstoffen untersucht. Es wurden unterschiedliche Verfahrensvarianten auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und beurteilt (siehe Machbarkeitsstudie unter Vergabeunterlage G_Plan- und Informationsunterlagen). Hierbei wurde die weitergehende Abwasserbehandlung als Kombination aus Ozonung und Absorption in Form eines GAK-Filters (granulierte Aktivkohle) festgelegt (= Planungsalternative 1). Die für das Vorhaben „Errichtung 4. Reinigungsstufe“ vom Auftragnehmer zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen folgende Maßnahmen: - Verteilerbauwerk inkl. Bypass, - Ozonierung inkl. Sauerstoffversorgung, - Zwischenhebewerk, - GAK-Filter, - Maschinen- und Betriebsgebäude, - Baugrubenverbau und Wasserhaltung, - Straßen und Wege / Außenanlagen - Mittelspannungsschaltanlage inkl. Mittelspannungskabelverbindung zu Station 3.1 und 4.1 sowie Nachrüstung von Leistungsschaltern für 2 bestehende Stationen. Die aktuell favorisierte Planungsalternative 1 "Ozonung mit GAK-Filter" der Machbarkeitsstudie soll weiterverfolgt werden, wobei die beiden Alternativvarianten im Rahmen der Vorplanung weiterreichender untersucht werden sollen. Die aktuell prognostizierten Kosten für die Planungsalternative 1 "Ozonung mit GAK-Filter" werden mit ca. 27 Mio. € netto (Kgr. 200-600, DIN 276) prognostiziert. Als terminliche Meilensteine sind angedacht: - Planungsbeginn: Anfang 2026, - Baufertigstellung: 30.06.2031. Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Generalplanung (Lph. 1-9) bestehend aus den Leistungen der - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI), - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) und - Technischen Ausrüstung, Anl.gr. 1, 3, 4 u. 8 (§§ 53 ff. HOAI) für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI (stufenweise) zu vergeben bzw. zu beauftragen. Zunächst soll in einer ersten Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-3 vergeben bzw. beauftragt werden. Die Leistungsphasen 4-9 werden anschließend in weiteren Beauftragungsstufen ebenfalls stufenweise vergeben bzw. beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen oder einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 35 %
Qualität
Fachtechnische Lösung - Gewichtung 25 %
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 30%

Eignung9 von 9 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu den … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für P … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr 300+400), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz Leistungen der Generalplanung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Obje … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz Leistungen der Generalplanung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2022-2024) (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgtaufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 5.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 5.000.000 EUR/a und ≥ 4.000.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 4.000.000 EUR/a und ≥ 3.000.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 3.000.000 EUR/a und ≥ 2.000.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 2.000.000 EUR/a und ≥ 1.000.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a (0 Punkte). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug au … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/ Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 50 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 50 und ≥ 40 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 40 und ≥ 30 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 30 und ≥ 20 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 20 und ≥ 10 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 10 Technische Mitarbeiter (0 Punkte). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermi … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor dem 01.01.2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte 1 und 2 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-, Erweiterungs- Umbau oder Sanierungsmaßnahme für eine Kläranlage mit überwiegend kommunaler oder industrieller Abwasserbehandlung? (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; → wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Bei dem Referenzprojekt wurden die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung erbracht. - (→ Wenn bei dem Referenzobjekt 3 der oben genannten Leistungen erbracht wurden, werden 6 Punkte vergeben; → Wenn bei dem Referenzobjekt 2 der oben genannten Leistungen erbracht wurden, werden 4 Punkte vergeben; → Wenn bei dem Referenzobjekt 1 der oben genannten Leistungen erbracht wurden, werden 2 Punkte vergeben). - Das Referenzprojekt ist der Größenklasse 5 (< 100.000 EW) zuzuordnen. (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; → wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-7 gemäß HOAI erbracht. (→ max. 6 Punkte; Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; → wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt 3 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-, Erweiterungs- Umbau oder Sanierungsmaßnahme für eine Kläranlage mit überwiegend kommunaler oder industrieller Abwasserbehandlung? (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; → wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Bei dem Referenzprojekt wurden die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung erbracht. - (→ Wenn bei dem Referenzobjekt 3 der oben genannten Leistungen erbracht wurden, werden 6 Punkte vergeben; → Wenn bei dem Referenzobjekt 2 der oben genannten Leistungen erbracht wurden, werden 4 Punkte vergeben; → Wenn bei dem Referenzobjekt 1 der oben genannten Leistungen erbracht wurden, werden 2 Punkte vergeben). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-7 gemäß HOAI erbracht. (→ max. 6 Punkte; Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation). - SONDERPUNKTE: Bei dem Referenzprojekt wurde die 4. Reinigungsstufe errichtet, d. h. es wurde eine großtechnische Anlage zur Elimination von anthropogenen Spurenstoffen errichtet. (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; → wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (→ Wenn ja, werden 6 Punkte vergeben; → wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C — Kriterienkatalog" zu entnehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Gewichtung (P …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.01.2026
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4- 7 gemäß HOAI (bzw. 4-6 für die Leistungen der Tragwerksplanung), — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 8 gemäß HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 9 gemäß HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit die Finanzierung gesichert ist und … ganz lesenBeauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4- 7 gemäß HOAI (bzw. 4-6 für die Leistungen der Tragwerksplanung), — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 8 gemäß HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 9 gemäß HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen gem. Anlagen 12, 14 und 15 HOAI, hier insbesondere: — Ergänzende Untersuchung der alternativen Lösungsvarianten der Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenbewertung (Investitions- und Betriebskosten), — Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauoberleitung der Anlagen der Verfahrensund Prozesstechnik, — Örtliche Bauüberwachung, — Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, — Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilanstraße 39, 80438 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses f … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Augsburg Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Augsburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied au … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags (u. a. Ziffer 5.1.3) beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Baufertigstellung und somit die Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen), die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 usw. können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Hinweis
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d94524a9-3f36-47c7-97cc-ba023a46588b.