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KIS Umstellung Los 1

Krankenhaus Bethanien gGmbH · Solingen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Beth 01/2024veröffentlicht 05.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (65 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 95 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Solingen42699, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Preis45 %
  • Lastenheft35 %
  • Ausführungskonzept10 %
  • Bieterpräsentation10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt innerhalb von Los 1 ein Krankenhausinformationssystem zu beschaffen.

Beschreibung des Loses

I. LOS 1: KRANKENHAUSINFORMATIONSSYSTEM Die Krankenhaus Bethanien gGmbH hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (in Folge "KHZG") Fördermittel beantragt. Mit Blick auf den Grad der bislang erreichten IT-Unterstützung von Geschäftsprozessen und der Komplexität der Anforderungen aus dem KHZG wurde entschieden, ein Krankenhausinformationssystem (in Folge "KIS") auszuschreiben. Die Anbieter werden daher in diesem Los 1 gebeten, ein Angebot über ein komplettes KHZG-konformes KIS inklusive aller notwendigen Dienstleistungen zur Implementierung und zu Wartung / Service abzugeben, welches die Muss-Kriterien der KHZG-Fördertatbestände 3 - 6 erfüllt, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Bestandteile. Gegenstand der Beschaffung sind ebenfalls Lösungen im Bereich Patientenmanagement / Patientenabrechnung etc. Darüber hinaus ist die Erbringung von betriebsunterstützenden Dienstleistungen, wie Einspielen von Updates/ Upgrades/ Patches etc. Leistungsgegenstand. Nicht enthalten sind die Anforderungen im Rahmen des KHZG-Fördertatbestand 2, dieser wurde bereits vergeben bzw. wird in einem Los 2 ausgeschrieben. Geeignete Lösungen zur Spracherkennung sollen ebenfalls nicht eigenständig angeboten werden, sondern lediglich gemäß Vorgabe im Anforderungskatalog in die zu beschaffende Softwarelösung integriert werden können. Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung und zum geschuldeten Leistungsumfang ergeben sich aus dem Anforderungskatalog. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das KIS MCC der Meierhofer AG im Einsatz mit Anbindung an SAP is-h, welches wiederum an SAP R3 angebunden ist. Beide SAP-Komponenten werden durch T-Systems betreut. Das nun zu beschaffende System ist eng in weitere im Haus befindliche Systeme zu integrieren und ersetzt sowohl das KIS MCC als auch das Abrechnungssystem SAP is-h. Die tiefe Integration gilt ebenfalls für weitere klinische Verfahren, wie das Spezialsystem in der Endoskopie etc. (siehe Anforderungskatalog), sowie für die betriebswirtschaftlichen Verfahren SAP ERP. Das künftige KIS ist dahingehend aufzusetzen, dass es im Zusammenspiel mit weiteren Subsystemen / Modulen das patientenführende System ist. Bedingt durch die Abkündigung von SAP is-h muss die Umsetzung des Abrechnungssystems inklusive aller dafür notwendigen KIS-Bestandteile bis zum 31.12.2025 implementiert und produktiv sein. Mit Blick auf die Regularien des KHZG muss das KIS mit allen weiteren in diesem Anforderungskatalog ausgeschriebenen Funktionen, insbesondere der Umsetzung der KHZG-MUSS-Kriterien bis zum 31.03.2026 implementiert und produktiv sein. Das Land Nordrhein-Westfalen erwartet einen Mittelabruf von KHZG-Fördergeldern bis 30.04.2026. Die Projekt- und Zahlungsplanung hat sich entsprechend an diesen Vorgaben zu orientieren. Zielsetzung ist die Konfiguration eines KIS, welches gem. KHZG konforme Funktionalitäten bietet und darüber hinaus die im Anforderungskatalog geschuldeten (teilweise nicht förderfähigen) Funktionalitäten bietet. Sofern erkennbar ist, dass die Implementierung der angebotenen Lösung auf Wunsch des Auftraggebers nicht konform zur Absicherung der Muss-Kriterien der jeweiligen Fördertatbestände erfolgt, wird dies seitens des Anbieters schriftlich gegenüber der Projektleitung angezeigt. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis45 %
Lastenheft35 %
Ausführungskonzept10 %
Bieterpräsentation10 %
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen
Qualität
LastenheftGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
AusführungskonzeptGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
BieterpräsentationGemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblätter Anlage 2F2.1 ff. zur Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Die Formblätter zur Eignung (Anlage 2) sind auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlgae 2F2.1) abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Es finden die gesetzlichen Regelungen wie insbesondere die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öf-fentlicher Aufträge (VgV) aufgrund des Fördermittelbescheids keine Anwendung. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren angelehnt an die Regelungen der VgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen. Die Vergabestelle orientiert sich an einem einstufigen Verhandlungsverfahren. Das gegenständliche Vergabeverfahren wird in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV als einstufiges strukturiertes Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM5Y0Q A. Nutzung der Vergabeplattform Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezoge … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YEM5Y0Q A. Nutzung der Vergabeplattform Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig. B. Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). C. Verfahrensart Es finden die gesetzlichen Regelungen wie insbesondere die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) aufgrund des Fördermittelbescheids keine Anwendung. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren angelehnt an die Regelungen der VgV durch, um für das Ausschreibungsverfahren auf die dort niedergeschriebenen Verfahrensregelungen zurückzugreifen. Die Vergabestelle orientiert sich an einem einstufigen Verhandlungsverfahren. Das gegenständliche Vergabeverfahren wird in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV als einstufiges strukturiertes Verhandlungsverfahren durchgeführt. D. Hinweis zur Angabe der Vergabekammer Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
NEXUS Deutschland GmbH, Donaueschingen3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Krankenhaus Bethanien gGmbH
Anschrift
Aufderhöher Straße 169, 42699 Solingen
Kontakt
vergabe@ebnerstolz.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 799031c5-a2e0-46e9-b048-7d497dd70ae7.