Zum Inhalt
Menü

Kiel-Hörnbereich-T2-Fläche-Herstellung eines Spielplatzes-Angebotsphase_BEK

BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Kiel für den "Hörn-Bereich" · Kronshagen, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 44-121-Freianlagen-2024veröffentlicht 19.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 878 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,5 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes45 %
  • Angebotspräsentation25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Herstellung eines Spielplatzes auf der Platzfläche T2 im Bereich der Hörn in der Landeshauptstadt Kiel. Die zu vergebenden Planungsleistungen für Freianlagen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. Die Finanzierung wird mit Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm "Sanierung und Entwicklung" abgewickelt.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV sollen die Planungsleistungen für die Freianlagen der T2-Fläche zur Herstellung eines Spielplatzes nach dem Leistungsbild Freianlagen § 39 HOAI, vergeben werden. Der Gegenstand des Projektes ist die Herstellung eines Spielplatzes auf der sogenannten T2-Fläche, welche zentral und innerstädtisch im Kieler Stadtteil Gaarden liegt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 11 HOAI. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt in Abhängigkeit zu einem erfolgten Ratsbeschluss zur Genehmigungsplanung und der Zustimmung der Fördergeberin zum Fördermitteleinsatz. Als besondere Leistung sind geplant: 1. Beteiligungsverfahren oder Workshop (Kinderbeteiligung) Vom Auftragnehmer wird die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Beteiligungsverfahrens mit Workshop-Charakter gefordert. Das genaue Beteiligungsformat wird im Prozess festgelegt. Das Beteiligungsverfahren hat in Präsenz zu erfolgen. Der AN unterbreitet geeignete Formate und Inhalte. Die Hauptzielgruppe der Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren sowie jüngere Kinder sind in der Beteiligung zu berücksichtigen. In Abgrenzung zu den unter 2. genannten Terminen, die im Wesentlichen die Vorstellung von Planungsständen beinhalten, ist hier von einem intensiveren und tiefergehenden Austausch mit Kindern zum Projekt auszugehen. Der Aufwand für die inhaltliche Vor- und Nachbereitung ist bei der Kalkulation der besonderen Leistung zu berücksichtigen. Es soll mindestens ein halbtägiger Termin für ein Beteiligungsformat mit Workshop-Charakter vor Ort einkalkuliert werden. 2. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen Vom Auftragnehmer wird die Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen und Gremien der Landeshauptstadt Kiel, an Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Projekt sowie ggf. an Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber gefordert. Im Rahmen der Termine ist das Projekt bzw. der jeweilige Projektstand anhand von für den Anlass geeigneten Präsentationsformen vorzustellen und ggf. zu diskutieren. Der Aufwand für die inhaltliche Vorbereitung der Termine ist bei der Kalkulation der besonderen Leistung zu berücksichtigen. Abstimmungstermine sind fortlaufend ab Leistungsphase 2 einzuplanen. Es sollen 6 Termine (zusätzlich zu den Terminen gemäß Grundleistungen) einkalkuliert werden. 3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln Für die Beantragung von Fördermitteln zur Finanzierung des Projektes ist ein Förderantrag nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 nach Maßgaben des AG durch den AN zu erarbeiten und zusammenzustellen. Bei der Kalkulation der besonderen Leistung ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Leistungen, insbesondere die Erstellung eines Teils der für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen (wie z. B. Gestaltungsplanung, Kostenberechnung oder Erläuterungsbericht) bereits Gegenstand der Grundleistungen gem. Anlage 11 der HOAI 2021 ist. Die Leistungen werden voraussichtlich in Leistungsphase 3 und 4 erbracht. 4. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) Für die Beauftragung von gegebenenfalls notwendigen Sonderfachleuten sind im Bedarfsfall die erforderlichen Leistungsverzeichnisse zu erarbeiten. 5. Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes Für den geplanten Spielplatz ist gegebenenfalls ein Instandhaltungskonzept zu erstellen. 6. Mitwirkung bei der Nachweisführung nach besonderen Anforderungen, z. B. nach Landesrecht, Förderrecht und Regelungen zur Barrierefreiheit Der Auftragnehmer muss gegebenenfalls darstellen inwieweit seine Planung den entsprechend geforderten Nachweisen entspricht. 7. Entwässerungsplanung Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Planungsleistung gegebenenfalls eine Entwässerungsplanung erstellen. 8. Ausfertigen von Renderings Der Auftragnehmer muss gegebenenfalls notwendige Renderings für die Planung erstellen. Die jeweilige besondere Leistung wird durch die Auftraggeberin abgerufen. Die Auftraggeberin ist frei, jede besondere Leistung einzeln abzurufen. Der Abruf erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Auftraggeberin. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von besonderen Leistungen besteht nicht. Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar (30)
Qualität
Inhaltliche und fachliche Qualität des AngebotesGewichtung (Punkte, genau) 45Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes (45)
Qualität
AngebotspräsentationGewichtung (Punkte, genau) 25Angebotspräsentation (25)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 11 HOAI. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt in Abhängigkeit zu einem erfolgten Ratsbeschluss zur Genehmigungsplanung und der Zustimmung der Fördergeberin zum Fördermitt … ganz lesenDie Beauftragung der Leistungen erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 11 HOAI. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt in Abhängigkeit zu einem erfolgten Ratsbeschluss zur Genehmigungsplanung und der Zustimmung der Fördergeberin zum Fördermitteleinsatz. Der Auftraggeberin steht die Bildung weiterer Beauftragungsstufen frei. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen. Die jeweilige besondere Leistung wird durch die Auftraggeberin abgerufen. Die Auftraggeberin ist frei, jede besondere Leistung einzeln abzurufen. Der Abruf erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Auftraggeberin. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von besonderen Leistungen besteht nicht. Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das e … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y935E2X 1. Ausschlussgründe Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. 2. Teilnehmerbegrenzungskriterien Alle Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y935E2X 1. Ausschlussgründe Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. 2. Teilnehmerbegrenzungskriterien Alle Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien im Punktesystem wie folgt bewertet: Erfüllen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die in den Verfahrensbedingungen, dort genannten Eignungsanforderungen, findet eine Teilnehmerbegrenzung auf 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften statt. Folgende Teilnahmebegrenzungskriterien gelten: 1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1.1. Bewertet wird der Gesamtumsatz. Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. erfolgt als Interpolation: Punktzahl_Angebot = Max.Punktzahl - (Honorar_höchster_gemittelter Umsatz - Honorar_Angebot_gemittelter Umsatz / Honorar_höchster_gemittelter Umsatz) x Max.Punktzahl Max. Punktzahl: 20 Punkte 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 2.1. Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (Landschaftsarchitekten), sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen). Keine Angaben oder weniger als 2 Mitarbeiter - 0 Punkte 3-4 Mitarbeiter - 5 Punkte >5 Mitarbeiter - 10 Punkte 2.2. Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mindestens Lph 1-9 für Freianlagen von öffentlichen Plätzen mit Spiel- und Bewegungsräumen. Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren oder eine Referenz für einen Wettbewerbsgewinn (1. Preis) für eine vergleichbare Leistung/Projekt in den letzten fünf Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen. Es wird maximal ein Wettbewerbsgewinn als Referenz berücksichtigt. 1 Referenz - 0 Punkte 2 Referenzen - 10 Punkte 3 Referenzen - 20 Punkte >3 Referenzen - 30 Punkte 2.3. Referenzen zur Umsetzung von Beteiligungsverfahren im Rahmen von Freianlagenplanungsprojekten. Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen. 1 Referenz - 0 Punkte 2 Referenzen - 5 Punkte >2 Referenzen - 10 Punkte 2.4. Qualifikation der Projektleitung: Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt. Projektleitung ohne Qualifikation für die geforderten Planungsleistungen oder weniger als 2 Jahren Berufserfahrung - 0 Punkte Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > oder gleich 2 Jahre - 10 Punkte Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 4 Jahre - 20 Punkte Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 7 Jahre - 30 Punkte

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
HAHN HERTLING VON HANTELMANN Landschaftsarchitekten GmbH BDLA, Hamburg4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Kiel für den "Hörn-Bereich"
Anschrift
Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

366vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.671 €Zuschlagswert im Median
92.570 € – 424.851 €mittlere Hälfte, 293 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 13.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e76b0fb-ae55-4a46-8839-6efeeaa9f484.