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KHZG-konforme Pflege- und Behandlungsdokumentation

Sophienklinik GmbH · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen SK_02_KHZG Pflegedokumentationveröffentlicht 23.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30173, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis (TCO)40 %
  • Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung40 %
  • Konzept, Implementierung und Schulung10 %
  • Präsentation10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Sophienklinik GmbH plant die Beschaffung, Implementierung und die Wartung einer KHZG konformen digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber, die Sophienklinik hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs.1 Satz 1 Nr.3 KHSFV beantragt. Es soll eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation eingeführt werden, um die papierbasierte Dokumentation zu ersetzen und Mehrfachdokumentationen zu vermeiden. Im Rahmen der Ausschreibung wird ein Pflegedokumentationssystem mit tiefer Integration in das vorhandene Krankhausinformationssystem ORBIS der Dedalus HealthCare gesucht

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Angebotspreis (TCO)Gewichtung (Punkte, genau) 40Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis (TCO) " erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 400. Dies entspricht in der Gewichtung 40 %. Dabei legt die Vergabestelle den Preis gemäß Anlage 2_F3 zugrunde. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend des Preisblattes Anlage 2_F3. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maxi-malpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Qualität
Erfüllungsgrad der LeistungsbeschreibungGewichtung (Punkte, genau) 40Die maximale, im Zuschlagskriterium "Erfüllungsgrad Leistungsbeschreibung erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 400. Dies entspricht in der Gewichtung 40 %. Grundlage für die Bewertung sind die Angaben im Dokument Anlage 1 Leistungsverzeichnis. Die Leistungsbeschreibung ist in folgende Kriterien untergliedert: - (A)-Kriterium: Ausschlusskriterium (Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss) - (B)-Kriterium: Bewertungskriterium (hohe Priorität) oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet - siehe Mappe "Gesamtbewertung" der Leistungsbeschreibung und Legende (dort Spalte G). - (C)-Kriterium: Bewertungskriterium (geringe Priorität) oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet - siehe Mappe "Gesamtbewertung" der Leistungsbeschreibung und Legende (dort Spalte G). In einer ersten Stufe wertet das Klinikum die Angebote im Hinblick auf Erfüllung der A-Kriterien aus. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend auf dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die B-Kriterien / C-Kriterien der Leistungsbeschreibung bewertet das Klinikum dahingehend, dass jeder Leistungsabfrage der der in der Leistungsbeschreibung zugeordnete Punktwert zugeteilt wird, sofern das Kriterium erfüllt ist. Bewertung: Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Qualität
Konzept, Implementierung und SchulungGewichtung (Punkte, genau) 10Die maximale, im Zuschlagskriterium "Implementierung und Schulung" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10 %. Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Skala: 0 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. 20 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Kritischen Punkte und Abhängigkeiten sind nicht berücksichtigt; der Zeitplan ist nicht realistisch und sieht keine nachvollziehbare Planung der internen Kompetenzen und Ressourcen vor. 40 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan liegt zwar vor, die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sind aber nicht hinreichend berücksichtigt; der Zeitplan ist nicht realistisch und sieht nur vereinzelt eine nachvollziehbare Planung der internen Kompetenzen und Ressourcen vor. 60 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan berücksichtigt ganz überwiegend die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sowie interne Kompetenzstellung, ist aber nur eingeschränkt nachvollziehbar, interne Ressourcen sind weitgehend angemessen geplant, Zeitplan ist weitgehend realistisch. 80 Punkte Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan berücksichtigt die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sowie interne Kompetenzstellung und ist aber nur eingeschränkt nachvollziehbar, interne Ressourcen sind ganz weitgehend angemessen geplant, Zeitplan ist weitgehend realistisch. 100 Punkte Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Interoperabilität aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Die Meilensteinplan berücksichtigt die kritischen Punkte und Abhängigkeiten sowie interne Kompetenzstellung und ist nachvollziehbar, interne Ressourcen sind angemessen geplant, Zeitplan ist realistisch. Das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).
Qualität
PräsentationGewichtung (Punkte, genau) 10Die maximale, im Zuschlagskriterium "Präsentation erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10%. Die Auftraggeberin gibt für die Präsentation die im Leistungsverzeichnis benannten Use Cases vor, die seitens der Bieter vorgestellt werden. Diese werden in Bezug auf die nachfolgenden Bereiche bewertet: 1. Funktionalität 20 Punkte 2. Prozessunterstützung 20 Punkte 3. Integrationstiefe 20 Punkte 4. Ergonomie 20 Punkte 5. Kompetenz und Expertise des Projektteams 20 Punkte Die Bewertung erfolgt (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer mündlichen Präsentation VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 - VK 1-83/19) anhand folgender Skala: 100 Punkte: Absolut hervorragend - "perfekt" 80 Punkte: deutlich überdurchschnittlich - "gut bis sehr gut" 50 Punkte: durchschnittlich - "o.k." 30 Punkte: deutlich unterdurchschnittlich - "schlecht" 0 Punkte: vollkommen inakzeptabel - "unbrauchbar" Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der einzelnen Bewertungsmerkmale. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält die maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium. Die übrigen Bieter erhalten im Verhältnis weniger Punkte. Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. … ganz lesen1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/ Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMH4CH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
NursIT Institute Gmbh, Berlin1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Sophienklinik GmbH
Anschrift
Sophienklinik GmbH, 30173 Hannover
Kontakt
vergabe@ebnerstolz.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

243vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
454.130 €Zuschlagswert im Median
296.852 € – 749.483 €mittlere Hälfte, 78 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68eecff0-458e-4230-aa3c-23930edb47ee.