KHZG - IT-SEC ChipToken
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2022-0209-JBveröffentlicht 14.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.10.2024 – 14.02.2025
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Lizenz inkl. Pflege und Support für Tableau 8 Core Server LizenzLandesbetrieb Information und Technik NRW · 40476 DüsseldorfFrist 25.11.2026
- Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung eines BGM-TermintoolsBARMER Beschaffung und Vergabe · BARMER Lichtscheider Straße 89 42285 WuppertalFrist 25.11.2026
- Verlängerung von 10 x JBoss Enterprise Application Plattform, 16-Core Standard Subscription über 1 JahrDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
- Realschule am Schloß Borbeck, Schloßstraße 121, 45355 Essen, Sanierung Turnhalle, Ausschreibung Bühnen und MedientechnikStadt Essen - Immobilienwirtschaft · 45355 EssenFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.10.2024 – 14.02.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aachen52074, Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Monatenan Universitätsklinikum Aachen AöR
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 14.02.2025
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beabsichtigt die Vergabe einer Lösung für Chip Token/SSO.
Beschreibung des Loses
Die Uniklinik RWTH Aachen (UKA) verbindet als Supramaximalversorger patientenorientierte Medizin und Pflege, Lehre sowie Forschung auf internationalem Niveau. Mit 36 Fachkliniken, 33 Instituten und sechs fachübergreifenden Einheiten deckt die Uniklinik das gesamte medizinische Spektrum ab. Die Bündelung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre in einem Zentralgebäude bietet beste Voraussetzungen für einen intensiven interdisziplinären Aus-tausch und eine enge klinische und wissenschaftliche Vernetzung. Rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für patientenorientierte Medizin und eine Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Die Uniklinik versorgt mit 1.400 Betten rund 50.000 stationäre und 200.000 ambulante Fälle im Jahr. Weitere Informationen können dem WWW unter https://www.ukaachen.de/ entnommen werden. 1.2 Ausgangslage Das Personal der UKA arbeitet mit verschiedensten Anwendungen und Systemen. Die Daten in ebendiesen sind u.a. besonders schützenswerte und sensible Gesundheitsdaten. Die Verwendung von immer komplexer werdenden Passwörtern gewährleistet die Sicherheit der Daten. Gleichermaßen erfordern die Arbeitsabläufe der Mitarbeiter der UKA einen einfachen, schnellen und sicheren Zugriff auf Daten. Diese Einfachheit und Effizienz sind derzeit nicht gegeben, was zu einer Verzögerung des Arbeitsablaufs führt und sich damit unmittelbar auf die Patientenversorgung auswirkt. Die Mitarbeiter müssen sich teilweise erst an sehr vielen Anwendungen und Systemen anmelden, bis sie an der richtigen Stelle sind. Die Komplexität der Passwörter führt außerdem teilweise dazu, dass diese verschriftlicht in den Arbeitsbereichen liegen und die Informations- und ITSicherheit gefährden. Aus diesen Gründen hat sich die UKA zum Einsatz einer Single Sign-on-Lösung entschieden. 1.3 Zielsetzung Die enorm vielschichtigen Bedürfnisse unterschiedlicher Anspruchsgruppen sind ein Beleg für die zunehmend digitale Innovation der Patientenversorgung/-sicherheit. Ein sicherer, schneller und einfacher Zugriff auf Systeme und Anwendungen ist daher wesentlich . Das Spannungsfeld Usability, Effizienz und Sicherheit steht im Mittelpunkt der Lösungsbetrachtung. Mit der Einführung einer den Anforderungen und Standards entsprechenden Lösung will die UKA dieses Spannungsfeld entzerren und einen großen Schritt in Richtung Informationssicherheit gehen. Das Ziel ist erreicht, wenn die angebotene Lösung sicherstellt, dass Benutzer mit der einmaligen Anmeldung auf alle für sie relevanten Zielanwendungen Zugriff haben. Zielbenutzergruppen sind hier generell das Krankenhauspersonal sowie Personal der Stabsbereiche (IT, HR, etc.). Die Einführung einer die Anforderungen erfüllenden Lösung ist eine zentrale Komponente der UKA ITSicherheitsstrategie zum Schutz von IT-Systemen und der darin verwalteten (Patienten- )Daten. Die Lösung soll die Mitarbeiter der UKA bei ihren täglich anfallenden Aufgaben dabei unterstützen, sicher im Handling mit sensiblen (Patienten-)Daten umzugehen und trotz einer starken Authentifizierung eine friktionsfreie Anmeldung zu gewährleisten. Derzeit sind in der UKA mitarbeiterbezogene MIFARE DESFire Chips im Einsatz, die im Zuge der Einführung der angebotenen Lösung vor allem in den Bereichen der UKA, in denen der Faktor Zeit eine bedeutende Rolle spielt, zur Anmeldung genutzt werden sollen. Die angebotene Lösung soll als On Premise Lösung betrieben werden und muss sämtliche Schnittstellen zu den in Scope Systemen gewährleisten (vgl. Anforderungskatalog) oder die Möglichkeit der Schnittstellendefinition bieten. Auf Änderungen und Anpassungen der Umsysteme und Unternehmensprozesse muss einfach und schnell reagiert werden können. Eine 99,9%ige Verfügbarkeit ist gefordert. Diese bezieht sich auf die angebotene Lösung, vorausgesetzt, dass Ausfälle nicht durch die unterlagerte Infrastruktur aus-gelöst wurden. Die Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 1.1 zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Bezeichnung: Umsatz Beschreibung: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auft … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Umsatz Beschreibung: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Single Sign On), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 1.000.000 EUR) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 10 Bezeichnung: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Beschreibung: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Bezeichnung: Jahresabschluss Beschreibung: Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist- Kriterium
Bezeichnung: § 123 GWB Beschreibung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) Bezeichnung: § 124 GWB Beschreibung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) Bezeichnung: Selbstreinigung Beschreibung: Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend B … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: § 123 GWB Beschreibung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) Bezeichnung: § 124 GWB Beschreibung: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) Bezeichnung: Selbstreinigung Beschreibung: Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend Bezeichnung: Eigenerklärung Russlandsanktionen Beschreibung: Eigenerklärung Russlandsanktionen Bezeichnung: MiLoG Beschreibung: Erklärung zur Einhaltung des MiLoG Bezeichnung: Antikorruptionserklärung Beschreibung: Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung Bezeichnung: F522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz Beschreibung: F522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz Ausschlussgründe: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Insolvenz: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Bildung krimineller Vereinigungen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Betrug oder Subventionsbetrug: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Zahlungsunfähigkeit: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Insolvenz: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Interessenkonflikt: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Schwere Verfehlung: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Einstellung der beruflichen Tätigkeit: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] --- Bildung terroristischer Vereinigungen: [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] ---- Kriterium
Bezeichnung: Berufs- und Handelsregister Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, w … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Berufs- und Handelsregister Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Bezeichnung: gesellschaftsrechtliche Strukturen Beschreibung: Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers- Kriterium
Bezeichnung: Referenzen Beschreibung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre. Mindestanforderung: 3 Referenzen … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Referenzen Beschreibung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre. Mindestanforderung: 3 Referenzen des angebotenen Systems mit nachfolgenden Anforderungen: - Fällt unter den Geltungsbereich der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) - Mind. eine Referenz mit einer Anbindung an CGM-Medico - Mind. eine Referenz mit einer Anbindung an Philips ICCA - aus einem Krankenhaus mit mindestens 500 Betten. Lösung oder Anteile der Lösung sind bereits im Produktiveinsatz - Die Lösung ist ausgelegt für mind. 250 User Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 80 Bezeichnung: Mitarbeiteranzahl Beschreibung: Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV. Anzugeben sind: Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind: - Service (User-Helpdesk) - SW-Entwicklung - Projektmanagement / Consulting (Anwendungsbezogen/fachlich/Consultants) - Vertrieb - freie MA Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Mindestanforderung: 50 Beschäftige Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 10 Bezeichnung: Nachunternehmer Beschreibung: Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers Bezeichnung: Eignungsleihe Beschreibung: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). Bezeichnung: Sprachkenntnisse Beschreibung: Das angebotene Personal muss über Deutschkenntnisse mindestens entsprechend dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Bezeichnung: Qualitätsmanagementsystem Beschreibung: Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters Bezeichnung: DIN ISO 27001 Beschreibung: Nachweis nach DIN ISO 27001 oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters Bezeichnung: Erklärung Unternehmensdaten Beschreibung: Erklärung Unternehmensdaten- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 14.02.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr.
- Optionen
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt. Das Ziel besteht insbesondere darin, dass Benutzer mit der einmaligen Anm … ganz lesenkürzer
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt. Das Ziel besteht insbesondere darin, dass Benutzer mit der einmaligen Anmeldung auf alle für sie relevanten Zielanwendungen Zugriff haben. Zielbenutzergruppen sind hier generell das Krankenhauspersonal sowie Personal der Stabsbereiche (IT, HR, etc.). Angestrebt ist eine Rahmenvereinbarung, die es dem AG erlaubt auf Basis einer einheitlichen Infrastruktur alle Abteilungen sukzessive auszustatten. Der AG schätzt daher das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung auf ca. 5.000.000,- EUR, ohne allerdings dies als Abnahmeverpflichtung zu sehen und sieht eine Laufzeit von 3 Jahren vor, mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 77 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 … ganz lesenkürzer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Ve … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:startup# Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Gesamtauswahlentscheidung Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: 1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gem. den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vorgaben der Anlage 0 Ziffer 6.3.1.1. Maximal erreichbare Punktzahl: 10 *** 2. Anzahl der Installationen des Anbieters gem. den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vorgaben der Anlage 0 Ziffer 6.3.1.2. Maximal erreichbare Punktzahl: 10 *** 3. Qualität der Referenzen gem. den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vorgaben der Anlage 0 Ziffer 6.3.1.3. Maximal erreichbare Punktzahl: 70 *** 4. Mitarbeiterverhältnis gem. den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vorgaben der Anlage 0 Ziffer 6.3.1.4. Maximal erreichbare Punktzahl: 10 *** Max Gesamtpunkte 100 *** Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD7U Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD7U Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
- Kontakt
- vergabestelle@
ukaachen.de - Auskünfte
- Universitätsklinikum Aachen AöRvergabestelle@
ukaachen.de
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Alle 6 offenen Ausschreibungen von Universitätsklinikum Aachen AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- IAM-ToolStadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist 10.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5a39a90-04bd-44e8-9084-91f7a9892fe0.