KHZG FTB 3 Therapieplanung
Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gemeinnützige GmbH · Hessisch Lichtenau, Hessen
Aktenzeichen OKHL KHZG 04/2024veröffentlicht 07.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hessisch Lichtenau37235, Werra-Meißner-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 181 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis40 %
- Ausführungskonzept15 %
- Lieferzeit15 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt ein digitales Therapiemanagementsystem zu vergeben.
Beschreibung des Loses
Von der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau GmbH wurden im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV für die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten beantragt und inzwischen vom BAS genehmigt.
In diesem Zuge wurden explizit Fördermittel für eine informationstechnische Lösung für die Digitalisierung und Verbesserung des Therapiemanagements zur Behandlung von Patientinnen und Patienten vorgesehen.
Das Therapiemanagement ist entscheidend für den Erfolg einer Behandlung, da es die Planung, Umsetzung und Überwachung von Therapieprozessen umfasst und insbesondere in der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau als Fachklinik für vor allem Orthopädie und Endoprothetik, Unfall- und Handchirurgie, Wirbelsäulenorthopädie, Altersmedizin sowie Tetra- und Paraplegie einen großen Schwerpunkt innerhalb der Behandlung von Patienten bildet. Ein effektives Therapiemanagement stellt sicher, dass Patienten die richtige Behandlung zur richtigen Zeit erhalten, wodurch die Wirksamkeit der Therapie maximiert und Nebenwirkungen minimiert werden.
Mit einem digitalen Therapiemanagementsystems soll der gesamte Prozess von der Planung bis zur Dokumentation von Behandlungen in allen Phasen elektronisch unterstützt werden. Hierfür sucht die Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau ei nen Anbieter zur Umsetzung eines digitalen Therapiemanagementsystems mit tiefer Integration in das vorhandene Krankenhausinformationssystems.
Eine digitale Lösung ermöglicht eine präzise und individualisierte Planung von Therapien, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind. Dadurch lassen sich Ressourcen besser nutzen, Wartezeiten minimieren und die Koordination zwischen Fachärzten und Therapeuten optimieren. Zudem wird die Dokumentation der Behandlungsverläufe erleichtert, was eine kontinuierliche Qua-litätsverbesserung und eine transparente Kommunikation zwischen Klinik, Reha und Patienten gewährleistet.
1.2.1 Ausgangssituation
Die Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau ist eine orthopädische Fachklinik mit angeschlossener Rehabilitation.
Die Planung von Behandlungsleistungen im therapeutischen Bereich erfolgt bislang noch manuell und auf Papier. Dies führt zu zeitintensiven Prozessen, mangelnder Transparenz und potenziellen Kommunikationsproblemen zwischen Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonal sowie den Patientinnen und Patienten. Die fehlende digitale Vernetzung erschwert eine effiziente Koordination der Behandlungsabläufe und die Anpassung der Therapien an individuelle Patientenbedürfnisse. Zudem werden wertvolle Ressourcen durch redundante Dokumentationsaufgaben gebunden, was die Gesamteffizienz und Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen können. Des Weiteren erfolgt hierdurch keine durchgehend digitale Dokumentation und Transparenz für alle am Behandlungsprozess beteiligten Akteure.
1.2.2 Ziele
Das primäre Ziel ist die durchgängige und fachabteilungsübergreifende Planung des individuellen Therapieplans der Patientinnen und Patienten. Die konkreten und messbaren Ziele des Vorhabens sind: • Reduzierung der Planungszeit durch automatisierte Terminierung und Ressourcenmanagement • Verbesserte Auslastung von Therapiekapazitäten, Therapieräumen und Therapeuten durch eine optimierte und digital unterstützte Planung • Vermeidung von Doppeldokumentationen und Fehlern in der Dokumentation, sowie von Doppelbelegungen von Räumen und Therapeuten • In einer Patientenakte durchgehend verfügbare, zeit- sowie ortsunabhängige medizinische Informationen eines Patienten • Verbesserung der Abläufe und Workflows • Entlastung des therapeutischen Fachpersonals von administrativen Tätigkeiten • Verbesserung der Versorgungsqualität und Patientenzufriedenheit
Die Einzelheiten sind der Liste der Mindestanforderungen (Anlage 1) zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 72212000Programmierung von AnwendersoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Erfüllungsgrad LeistungsverzeichnisGemäß Vergabeunterlagen
- Qualität
- AusführungskonzeptGemäß Vergabeunterlagen
- Qualität
- LieferzeitGemäß Vergabeunterlagen
- Preis
- Gemäß Vergabeunterlagen
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
1. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen … ganz lesenkürzer
1. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. *** 2. Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers- Kriterium
3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h. Medikationsmana … ganz lesenkürzer
3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h. Medikationsmanagementsysteme, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezo-gen auf die letzten drei vollen Kalender-jahre (2021/2022/2023), in EUR netto (pro Jahr mind. 1.000.000 EUR) 4. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr -Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). 5. Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist- Kriterium
A. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 6. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Mindestanfor … ganz lesenkürzer
A. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 6. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Mindestens 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge (angelehnt an Leistungsbeschreibung) aus den letzten drei Jahren. Zusätzlich erfüllen die Referenzen fol-gende Anforderungen: • Der Referenzkunde hat Orbis / Dedalus als KIS sowie als KAS auf Normalstation im Einsatz • Das Therapiemanagementsystem ist bereits im Echtbetrieb und der Patientenversorgung im Einsatz *** 7. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers *** 8. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). *** 9. Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. *** 10. Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) für die vorgesehene(n) Betriebsstätte(n) *** 11. Nachweis der in den letzten 3 Jahren (2021, 2022, 2023) Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV. (Gesamt-zahl Beschäftigten) Mindestanforderung: Mitarbeiterzahl im Bereich Therapiemanagement und entsprechender Produkte im Unternehmen des Anbieters sowie Aufschlüsselung nach Sup-port/Entwicklung/Projektmanagement/Vertrieb (mind. 15 VK im Rahmen dieser Mitarbeiter) *** B. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 12. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 13. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 14. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - 15. Eigenerklärung Russlandsanktionen *** C. Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB 16. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 17. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 18. Erklärung Unternehmensdaten 19. Verpflichtungserklärung Tariftreue HVTG- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19300f385e6-5b8045d73f5bd58
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- Sind sofern vorliegend abschließend in den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung aufgeführt.
- Optionen
- Es besteht die Möglichkeit den Vertrag um 60 Monate zu verlängern. Die Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs … ganz lesenkürzer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. 4) Hinweis zur Angabe der Vergabekammer Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenkürzer
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. *** G) Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.- Hinweis
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffen … ganz lesenkürzer
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. *** Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. *** Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Umsatz 10 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 20 Qualität der vergleichbaren Referenzen 60 Mitarbeiter 10 Max Gesamtpunkte 100 *** Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: Weniger als 1,0 = Ausschluss Mehr als 1,0 Weniger als 2,0 1 Mehr als 2,0 Weniger als 3,0 1,5 Mehr als 3,0 Weniger als 4,0 2 Mehr als 4,0 Weniger als 5,0 2,5 Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 3 Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 3,5 Mehr als 7,0 Weniger als 8,0 4 Mehr als 8,0 Weniger als 9,0 4,5 Mehr als 9,0 Weniger als 10,0 5 Mehr als 10,0 Weniger als 11,0 5,5 Mehr als 11,0 Weniger als 12,0 6 Mehr als 12,0 Weniger als 13,0 6,5 Mehr als 13,0 Weniger als 14,0 7 Mehr als 14,0 Weniger als 15,0 7,5 Mehr als 15,0 Weniger als 16,0 8 Mehr als 16,0 Weniger als 17,0 8,5 Mehr als 17,0 Weniger als 18,0 9 Mehr als 18,0 Weniger als 20,0 9,5 Mehr als 20,0 10 Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2_F2.1. *** Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss ≥ 3 2 Punkte ≥ 4 4 Punkte ≥ 5 6 Punkte ≥ 6 8 Punkte ≥ 7 10 Punkte ≥ 8 12 Punkte ≥ 9 14 Punkte ≥ 10 16 Punkte ≥ 11 18 Punkte ≥ 12 20 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2_F5. *** Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert i …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Mühlenberg, 37235 Hessisch Lichtenau
- Kontakt
- vergabe@
ebnerstolz.de
Bei uns erfasst
- Fördertatbestand 224.11.2025 · 3 Angebote
- Medikationsmanagement23.10.2025 · 2 Angebote
- PDMS/AIMS23.09.2025 · 3 Angebote
- Spracherkennungssoftware01.07.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (28 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH10 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 07.02.2025 auf 11.02.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5fa5eb38-8da9-4cfd-be0f-55e3e3eac0e1.