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Kfz-Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugscheine Kurzzeitkennzeichen)

Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen (ZV)36-420/25veröffentlicht 20.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 321 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Recklinghausen, Der Landrat
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus. - Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung) - Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck Es sind zwingend beide Lose anzubieten.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung)

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus. - Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung) Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung des Kreises Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Insbesondere für die internetbasierten Zulassungsverfahren müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Markierung, des Sicherheitscodes und der Druckstücknummern entsprechen (derzeit: Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV). Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der Zulassungsbehörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-Kfz Standard der Zulassungsbehörde zur Integration in das Fachverfahren (zur Zeit OK-Verkehr ) zur Verfügung zu stellen (mit jeder Teillieferung). - Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck Die Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen müssen den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 42 FZV und Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung der Kreisverwaltung Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre–
2
Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen: in Kartonverpackung a 250 Stück mit fortlaufender Nummerierung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus. - Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung) Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung des Kreises Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Insbesondere für die internetbasierten Zulassungsverfahren müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Markierung, des Sicherheitscodes und der Druckstücknummern entsprechen (derzeit: Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV). Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der Zulassungsbehörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-Kfz Standard der Zulassungsbehörde zur Integration in das Fachverfahren (zur Zeit OK-Verkehr ) zur Verfügung zu stellen (mit jeder Teillieferung). - Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck Die Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen müssen den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 42 FZV und Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung der Kreisverwaltung Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis (Los 1 + Los 2)100 %
Preis
Angebotspreis (Los 1 + Los 2)Über den Zuschlag entscheidet der Gesamtpreis beider Lose.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Bieter haben Referenzen über ausgeführte Aufträge anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in etwa vergleichbar sind (als vergleichbar wird die Hälfte der hier vermuteten Abnahme an Dokumenten angesehen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungen können durch eine einseitige Erklärung des Auftraggebers erfolgen. Frist für die Ausübung der Verlängerungsoptionen: Der Auftraggeber muss die Absicht zur Verläng … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungen können durch eine einseitige Erklärung des Auftraggebers erfolgen. Frist für die Ausübung der Verlängerungsoptionen: Der Auftraggeber muss die Absicht zur Verlängerung mindestens drei Monate vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit bzw. des Ablaufes der ersten Verlängerung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Die Bedingungen des Vertrags bleiben während der Verlängerungsperioden unverändert, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies umfasst insbesondere die Preise und den Leistungsumfang.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
22.12.2025, 09:00 Uhr. Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen. Nur Vertreter des AG
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Ausführung des Vertrages ist eine gültige Zertifizierung/ Autorisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorzuhalten. Wird diese Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht weiter verlängert oder vorzeitig zurückgezogen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu u … ganz lesenLeistung: Zur Ausführung des Vertrages ist eine gültige Zertifizierung/ Autorisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorzuhalten. Wird diese Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht weiter verlängert oder vorzeitig zurückgezogen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Bei Nichtvorliegen einer gültigen Zertifizierung / Autorisierung kann keine weitere Beauftragung erfolgen. Die Zertifizierung ist mit dem Angebot vorzulegen. Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU). Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person der Bieterin / des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (siehe Formular 521 EU).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es sind zwingend beide Lose anzubieten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DU4G#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa797f79-9d97-47fb-b761-777ac869ec29.