Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 835-101-30520veröffentlicht 24.10.2026erstmals 16.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Niedrigster Preis70 %
- Qualität des Versicherungsschutzes30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 23 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Tagenan Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Tagennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 3 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetin 58 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Kfz-Haftpflichtversicherungen für den eigenen Fuhrpark der NRW.BANK sowie Dienstreisekaskoversicherungen für die Mitarbeiter. Die Fahrzeugflotte der NRW.BANK besteht derzeit aus 82 Pkws. Es handelt sich insgesamt um eine Leasingflotte. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt im Regelfall ein Jahr, so dass ein regelmäßiger Tausch von Fahrzeugen stattfindet. Von Zeit zu Zeit ist es erforderlich, dass Erklärungen über Schadenfreiheit für bestimmte Fahrzeuge (die immer von ein und demselben Dienstwagennutzer gefahren werden) ausgestellt werden (z. B. wenn ein Mitarbeiter in Rente geht). Grundsätzlich kann es passieren, dass bei einem Fahrzeugwechsel über einen beschränkten Zeitraum (meistens wenige Tage) zwei Fahrzeuge angemeldet sind. Das abzumeldende Fahrzeug wird dann im Regelfall nicht mehr bewegt. Es soll ein Sammelversicherungsvertrag mit einer Sammelnummer abgeschlossen werden. Unterhalb dieses Sammel-versicherungsvertrages soll aber jedes Fahrzeug seine eigene Versicherungsscheinnummer und seine eigene Rechnung erhalten. Eine Dokumentierung der Einzelversicherungspolicen pro Kfz ist jedoch nicht erforderlich. Unternehmen, die ein solches Modell nicht anbieten, können jedoch auch ein Angebot auf Basis von Einzelpolicen unterbreiten. Neben der Kfz-Versicherung für den eigenen Fuhrpark soll eine Dienstreisekaskoversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen werden. Versichert werden soll das Interesse des Eigentümers oder Halters des benutzten Kraftfahrzeugs. Versicherungsschutz soll bestehen für Fahrten, die Bedienstete, ehrenamtliche Mitarbeiter oder Organmitglieder bzw. Repräsentanten im Auftrag und im Interesse der NRW.BANK durchführen (Dienstfahrt) und dabei Kraftfahrzeuge benutzen, die nicht im Eigentum oder Besitz der NRW.BANK stehen. Der Versicherungsschutz soll für die gesamte Dauer der Dienstfahrt bestehen. Die Prämienabrechnung soll auf pauschaler Basis erfolgen, die sich lediglich an der Schadenbelastung orientiert. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Kilometerobergrenze von 600.000 km p.a. vereinbart werden. Über die vorgesehene (Gesamt-) Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind maximal 120 Fahrzeuge gleichzeitig (Kfz-Haftpflicht/ Kaskoversicherung) und maximal 9.000.000 km für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie maximal 2.400.000 km für die Dienstreisekaskoversicherung zu versichern. Dies sind verbindliche Höchstabnahmegrenzen. Die geschätzte Abnahmemenge bei Kfz-Versicherungen gilt für einen Bestand von (zeitgleich) 82 Fahrzeugen bei einer geschätzten Menge von 2.100.000 km p. a. Bei der Dienstreisekaskoversicherung wird von einer geschätzten Kilometerleistung von 450.000 km p.a. ausge-gangen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Niedrigster Preis(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 06: Angebotsblatt (nachfolgend auch "Angebotsblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich brutto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Die in Ziffer 1 des Vordrucks 06 abgefragten Preisangaben zu Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung sind jeweils bezogen auf 1 Jahr für den gesamten Fuhrpark entsprechend "Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung: Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH" zu kalkulieren. (3.) Die in Ziffer 3 des Vordrucks 06 abgefragten Stückprämien müssen den Preisangaben des Bieters unter Ziffer 1 des Vordrucks 06 entsprechen. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 06 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. (6.) Die Summe der von dem Bieter im Angebotsblatt angegebenen Bruttoprämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung bildet den Angebotsvergleichspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-vergleichspreis erhält 70 Punkte. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel berechnet: 70 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters.
- Qualität
- Qualität des Versicherungsschutzes(1.) Für die qualitativen Angebotsangaben zum Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ist der Vordruck 06: Angebotsblatt zu verwenden. (2.) Die Qualität des Versicherungsschutzes wird anhand folgender Unterkriterien bewertet. Die Unterkriterien betreffen ausschließlich die in dem Dokument "Besondere Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) als "nicht zwingend" gekennzeichneten Bedingungen. Unterkriterien: - Kündigungsfrist (Teil A / 11): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Eigenschäden außerhalb der Betriebsgrundstücke (Teil B / 1.2): Bewertungsmethode: binär; 2 Punkte - Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" (Teil B / 2.8): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Bergungskosten (Teil B / 2.9): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Überspannungs- und Kurzschlussschäden (Teil B / 2.12): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Diebstahlschäden (Teil B / 2.13): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Einbruchschäden (Teil B / 2.15): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten (Teil B / 2.18): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Sachverständigengutachten / Sofortige Reparatur (Teil B / 2.19): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Entsorgungskosten (Teil B / 2.20): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte Summe 30 Hinweis: Angebote mit insgesamt weniger als 9 Punkten werden ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: a) Die Punktevergabe richtet sich nach der folgenden Wertungsmethodik: aa) Proportional bewertete Unterkriterien: Die Punkte werden linear proportional nach folgender Formel vergeben: Punkte = volle Punktzahl des Unterkriteriums × (angebotener Betrag ÷ Referenzbetrag), höchstens jedoch die volle Punktzahl des Unterkriteriums. Ein den Referenzbetrag übersteigendes Angebot führt nicht zu einer höheren Punktzahl. Wird das Unterkriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Beim Unterkriterium "Bergungskosten" (Teil B / 2.9 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) ist für die Berechnung ausschließlich die Hauptgrenze von EUR 10.000,00 maßgeblich; eine anteilige Abweichung bei der zusätzlichen Grenze für beförderte Sachen und Gepäck (EUR 5.000,00) bleibt für die Wertung außer Betracht. bb) Binär bewertete Unterkriterien: Bei Bedingungen, die nur enthalten oder nicht enthalten sein können (Teil B / 1.2, Teil B / 2.8 und Teil B / 2.18 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung), werden bei Erfüllung die volle Punktzahl, bei Nichterfüllung 0 Punkte vergeben. b) Die angebotene Höhe der Deckung ist bei den proportional bewerteten Unterkriterien in der Spalte "Beschreibung der Abweichungen" in dem Vordruck 06: Angebotsblatt in EUR anzugeben. c) Die Beträge werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. d) Die Punkte für das Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Auswertung des Vordruckes 06: Angebotsblatt, Ziffer 2 mit den vorstehenden Gewichtungen und Bewertungsregeln. In der Gesamtbewertung können für das Zuschlagskriterium "Qualität des Versicherungs-schutzes" also max. 30 Punkte vergeben werden.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs ber … ganz lesenkürzer
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die NRW.BANK entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektro-nische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.- Allgemeiner Jahresumsatz
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalen-derjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) … ganz lesenkürzer
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalen-derjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(1) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggebe … ganz lesenkürzer
(1) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz, die die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllt: (a) Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung eines Fuhrparks (b) mit einer Gesamtgröße von mindestens 50 zeitgleich versicherten Pkws (c) und laufende unterjährige Zu- und Abgänge von Fahrzeugen innerhalb des versicherten Fuhrparks (d) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundla-ge, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanfor-derungen erfüllt sind. (6) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die NRW.BANK ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK in Textform gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK in Textform gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 05.11.2026, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (= Fuhr … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (= Fuhrparkaufstellung-VERTRAULICH) sowie Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung (= Einzelschadenaufstellung-VERTRAULICH), zusammen auch Leistungsbeschreibung genannt d) Anlage 03: Angebotsblatt (= Vordruck 06) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 05) g) Anlage 06: U_11a_Integritätsklauseln h) Anlage 07: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG i) Anlage 08: Besondere Vertragsbedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK j) Anlage 09: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung - AKB 2015 (Stand: 30.04.2025) k) Anlage 10: Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieser Rahmenvereinbarung stehen. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DWHW# 1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (VHB 521 EU) (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglie … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DWHW# 1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (VHB 521 EU) (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 2. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Bitte beachten Sie: Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen (= Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH sowie Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung - Einzelschadenaufstellung VERTRAULICH) werden erst und nur zur Verfügung gestellt, nachdem Sie die Verpflichtung zur Vertraulichkeit (= Vordruck 01a) ausgefüllt und unterzeichnet über die Kommunikationsfunktion im Projektraum der vorliegenden Ausschreibung eingereicht haben. Die Einreichung hat vor Abgabe Ihres Angebots zu erfolgen. 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) f) Vordruck 05 Verantwortlicher Ansprechpartner g) Vordruck 06: Angebotsblatt h) Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH i) Soweit relevant: Vollmacht
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Website
- nrwbank.de
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de - Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von NRW.BANK AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Provinzial Versicherung AG19 Zuschläge
- deas Deutsche Assekuranz-Makler GmbH6 Zuschläge
- Büchner Barella Versicherungsdienst4 Zuschläge
- AXA Versicherung AG3 Zuschläge
- GVV Kommunalversicherung VVaG3 Zuschläge
- Berkshire Hathaway European Insurance DAC2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.11.2026 auf 09.11.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2026 auf 05.11.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 30.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Kraftfahrzeuge des Rhein-Sieg-KreisesRhein-Sieg-KreisFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b75a8da-a34e-478b-ab27-c26c0ea4c80c.