Kauf und Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen einschl. Service- und Wartungsleistungen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle- · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 087.31: Fräs- und Drehmaschinenveröffentlicht 14.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 19 Monate
- 02.06.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Neckar-Kreis.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate02.06.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69115, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 19 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 19 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fräsmaschinen Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt eine Beschaffung von 6 CNC-Fräsmaschinen für die kreiseigene Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen. Die Auslieferzeitpunkte unterscheiden sich. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen besteht hier eine zwingende Produktvorgabe für die Steuerung (SIEMENS Sinumerik ONE). Eine anderweitige Steuerung kann daher nicht angeboten werden. | 19 Monate | – |
| 2 | Drehmaschinen Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt eine Beschaffung von 9 konventionell betriebenen Drehmaschinen für die kreiseigene Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen. Die Auslieferzeitpunkte unterscheiden sich. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und g … ganz lesenkürzer
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: — § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), — § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), — § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland), — § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, — § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), — § 263 StGB (Betrug), — § 264 StGB (Subventionsbetrug), — § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), — § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), — § 333 StGB (Vorteilsgewährung), — § 334 StGB (Bestechung), — §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung); — Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), — keine Verstöße gegen: — §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), — § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), — § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), — §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), — § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, — § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden. Weiterhin erklärt der Bieter, dass: — die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden, — bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird, — keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, — die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, — dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.- Kriterium
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren o … ganz lesenkürzer
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde. Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben: — Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. — Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die ausschreibende Stelle bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.- Kriterium
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 3 vergleichbare Referenzen i … ganz lesenkürzer
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 36 Monaten mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben. Vergleichbar bedeutet: Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Es sind somit ausdrücklich Referenzen zu benennen, die insbesondere auch Service- und Wartungsleistungen vor Ort umfassen. Sofern firmenseitig vorhanden, sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber bzw. Aufträge in pädagogische Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen genannt werden. — Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung in der Produktion, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die auf Grundlage einer dahingehenden QS-Norm (z. B. DIN EN ISO 9001, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und inwieweit ein entsprechendes Qualitätsmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer QS-Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zu bewussten Umweltschutzmaßnahmen sowie einer nachhaltigen Unternehmensführung, die auf Grundlage einer dahingehenden Norm (z. B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und ob ggfs. ein entsprechendes Umweltmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durc …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.06.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 46 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.04.2025, 11:00 Uhr. Nur Vertreter des Auftraggebers.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET RUSSANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 4 Fräsmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2025. 2 Fräsmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2026. Bzgl. der Steuerung besteht eine zwingende Produktvorgabe ((SIEMENS Sinumerik ONE).
- Hinweis
1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe: Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.d … ganz lesenkürzer
1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe: Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren. Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. ausder Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen. Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt,handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 04.04.2025 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Hinweis zum Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem aus …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg
- Website
- rhein-neckar-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rhein-neckar-kreis.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 426 (Werkzeugmaschinen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GDW Werkzeugmaschinen GmbH3 Zuschläge
- Kunzmann Maschinenbau GmbH3 Zuschläge
- DMG MORI Academy GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6954c131-1fe8-4f91-8879-8330f8ee5a67.