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Frist unbekanntEU-weitHochbauBau

Kauf- und Bauträgervertrag Kreishaus

Rhein-Pfalz-Kreis (Körperschaft des öffentlichen Rechts) · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen B-01-2026-23veröffentlicht 02.09.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Hochbau in Rheinland-Pfalz (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Kauf- und Bauträgervertrags mit Erwerb mehrerer Grundstücke zur Errichtung eines Dienstgebäudes für die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises sowie eines Stellplatzmietvertrags mit Kaufoption.

Beschreibung des Loses

Schlüsselfertige Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von 15.977 qm nebst Übereignung des notwendigen Baugrundstücks, interner Erschließungsarbeiten sowie der Anmietung der baurechtlich notwendigen Stellplätze auf einem anderen Grundstück in einem noch zu errichtenden Parkhaus einschließlich einer Option zum Erwerb der Stellplätze zu Eigentum.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erteilt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option auf Anmietung 80 weiterer Stellplätze, sowie auf Erwerb von (Teil- und Mit-)Eigentum an den angemieteten Stellplätzen und Gemeinschaftsflächen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablau … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (Nr. 1), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt (Nr. 5). Der vorausgehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es ist beabsichtigt, den Vertrag am 15.09.2026 abzuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Rhein-Pfalz-Kreis (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Anschrift
Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Kontakt
vergabestelle@rheinpfalzkreis.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (156 Lose mit Angabe)
395.690 €Zuschlagswert im Median
201.662 € – 958.857 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d37766cb-96a8-4e22-bdea-88b5b7223ac9.