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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Kauf eines Umschlagbaggers mit geschlossenem Mehrschalengreifer

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster · Lauchhammer, Brandenburg

Aktenzeichen VHK-25-05veröffentlicht 09.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 541 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Angebotspreis (W1)45 %
  • Technik und Umwelt (W2)20 %
  • Service / Wartung (W3)20 %
  • Lieferzeit (W4)15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf eines Umschlagbaggers mit geschlossenem Mehrschalengreifer und Schutzbelüftungsanlage mit einem Dienstgewicht von mindestens 20 Tonnen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist der Kauf eines fabrikneuen Umschlagbaggers mit geschlossenem Mehrschalengreifer und Schutzbelüftungsanlage mit einem Dienstgewicht von mindestens 20 Tonnen. Der Bagger wird hauptsächlich für die Sortierung des Sperrmülls und die Verladung der großstückigen Sortierreste in Abrollcontainer verwendet. Weiterhin soll ab Anschaffungsbeginn ein Full-Service-Vertrag für alle Komponenten mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Angebotspreis (W1)Gewichtung (Punkte, genau) 45Der niedrigste Preis wird mit der Gewichtung und der Zahl 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die maximale Punktzahl, während die darüber liegenden Angebote mit einer prozentual geringeren Punktzahl bewertet werden.
Qualität
Technik und Umwelt (W2)Gewichtung (Punkte, genau) 20Die Bewertung des Umschlagbaggers in dieser Kategorie erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien. - Kraftstoffverbrauch bei Volllast maximal 10 Punkte - Ölstandszeiten maximal 6 Punkte - Abgasnorm maximal 4 Punkte Summe maximal 20 Punkte
Qualität
Service / Wartung (W3)Gewichtung (Punkte, genau) 20Die Bewertung des Umschlagbaggers in dieser Kategorie erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien. - Garantie auf verschiedene Baugruppen maximal 8 Punkte - Lieferung Ersatzteile maximal 8 Punkte - Standort Servicepartnermaximal 4 Punkte Summe maximal 20 Punkte
Qualität
Lieferzeit (W4)Gewichtung (Punkte, genau) 15Die kürzeste Lieferzeit wird mit Gewichtung und der Zahl 100 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Lieferzeit des jeweiligen Bieters geteilt. Somit ergibt sich für die kürzeste Lieferzeit die maximale Punktzahl, während die darüber liegenden Lieferzeiten mit einer prozentual geringeren Punktzahl bewertet.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
-Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf eine andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
mind. 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers für die Lieferung eines Umschlagbaggers in der Kategorie größer/gleich 20 Tonnen
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Angabe Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen des ausgeschriebenen Umschlagbaggers
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
technische Datenblätter für den angebotenen Umschlagbagger
Anteil der Unterauftragsvergabe
Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 36 VgV, - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 VgV,
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen; - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - Es ist eine Verei … ganz lesenLeistung: - Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen; - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, - Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter /Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiten Nachauftragnehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben … ganz lesenDie Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95HHYD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 430 (Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0f68747-e22e-4dbf-bbc2-bfef22fd7fc7.