Kanalreinigung und optische Inspektion in der OG Wöllstein
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR · Wörrstadt, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen S-019/2024-KBveröffentlicht 13.06.2024erstmals 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.09.2024 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.09.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wörrstadt55286, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 29 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 29 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 28 Monaten---
- Bindefrist endetvor 26 Monaten7 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Leistung umfasst die Kanalreinigung und optische Inspektion von ca. 25,8 km Hauptkanalsowie ca. 10,3 km Anschlussleitungen und ca. 740 Stck Schachtbauwerke in der Ortsgemeinde 55597 Wöllstein. --- Die Leistungserbringung dient der Instandhaltungsaufgabe des Auftraggebers. Die Leistungsergebnisse sind jeweils Grundlage für die Abnahme von Bauleistungen und/oder darauf aufbauende weitere Leistungen im Verfahrensprozess, die selbst nicht mehr Gegenstand dieser Aufgabenstellung sind (z.B. Zustandsbeurteilung, Sanierungsbedarfsermittlung, Sanierungsplanung usw.). Folgende Teilleistungsziele sind sicherzustellen: • Reinigung: Vollständige Entfernung aller mit HD-Reinigung lösbarer Verschmutzungen im gesamten Objektumfang, so dass die Objektoberflächen zum Zeitpunkt der Optischen Inspektion vollständig erkennbar sind • Optische Inspektion: Vollständige Erfassung aller optisch erkennbarer Feststellungen gemäß Kodiervorgabe.
Beschreibung des Loses
Die Leistung umfasst die Kanalreinigung und optische Inspektion von ca. 25,8 km Hauptkanal sowie ca. 10,3 km Anschlussleitungen und ca. 740 Stck. Schachtbauwerke in der Ortsgemeinde 55597 Wöllstein.
Gegenstand nach CPV
- 90400000Dienstleistungen in der AbwasserbeseitigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1) Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppen I und R sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderung … ganz lesenkürzer
1) Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppen I und R sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung 2) Min. drei (3) Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren- Kriterium
3) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio EUR je Schadensfall für Personenschäden, sowie 2,0 Mio EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers a … ganz lesenkürzer
3) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio EUR je Schadensfall für Personenschäden, sowie 2,0 Mio EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert zu übergeben. 4) Angaben über Insolvenz- und Liquidationsverfahren 5) Angaben über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren- Kriterium
- 6) Bestätigung über die Eintragung in das Berufsregister 7) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen²) 8) Angaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 9) Eigenerklärung (ggf. Angabe) über die Verfügbarkeit des notwendigen Personals
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 7 Wochen
- Angebotsöffnung
- 12.07.2024, 23:59 Uhr. ---
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätest … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Inspektionsunternehmen muss über Personal verfügen, das die Anforderungen nach LV RAL-GZ 961 (Güte- und Prüfbestimmungen des Güteschutz Kanalbau e.V. - Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen - Gütesicherung) grundsätzlich erfüllt. Jede Fahrzeugbesatzung muss innerbetri … ganz lesenkürzer
Das Inspektionsunternehmen muss über Personal verfügen, das die Anforderungen nach LV RAL-GZ 961 (Güte- und Prüfbestimmungen des Güteschutz Kanalbau e.V. - Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen - Gütesicherung) grundsätzlich erfüllt. Jede Fahrzeugbesatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen ausreichend und regelmäßig geschult sein. Der Projektleiter des Auftragnehmers oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) muss über die erforderliche Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Für den Operateur gelten zusätzlich folgende - vom Auftragnehmer nachzuweisende - fachliche Mindestanforderungen: • erfolgreiche Absolvierung eines Kanalinspektionskurses im jeweils erforderlichen Kodiersystem • Nachschulungen in mindestens zweijährigem Turnus Das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal muss vom Auftraggeber nach Prüfung der individuellen Qualifikation explizit zugelassen werden. Jeder Wechsel eines Operateurs bedarf einer erneuten Qualifikationsprüfung der Ersatzperson und der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Personal jedes Fahrzeugs muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit immer erreichbar sein.- Hinweis
- Ihr Angebot können Sie bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Subreport-ELVIS“ in Textform einreichen. Eine Abgabe per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail wird für das Verfahren nicht berücksichtigt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR
- Anschrift
- Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt
- Kontakt
- info@
a-w-w.org - Auskünfte
- Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbHvergabe@
kb-rlp.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 12.07.2024
- BekanntmachungFrist 12.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7441d399-db1f-4989-a3fa-6f9f6e36408c.