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KA Nette – Ausbau der Kläranlage -Los 1-1.2 "Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung"

Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Interne Vergabenummer 100.366 / Elvis ID E73174687veröffentlicht 01.06.2026Bauleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Viersen.

Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (794 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-1.2, Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung“. Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die bautechnischen Leistungen für die Errichtung einer Membranfiltration als 2-geschossiges Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und angegliederter Stahlhalle inkl. Zweiträgerbrückenkran, z. T. mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer GAK-Filtration als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton), z. T mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Feinsiebung als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und Stahlskeletthalle mit Sandwichpaneelen nebst Betonbau einer Abwasserpumpstation (gemeinsame Gründungssohle), mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Werkstatt als eingeschossiger Stahlskelettbau mit Sandwichpaneelen und Zweiträgerbrückenkran, den Umbau (inkl. Betoninstandsetzung) eines Bestandsbauwerks zu einem Brauch- und Löschwasserspeicher, den Umbau eines bestehenden Schachtbauwerks zu einem MID-Schacht, die Ortbetonarbeiten zur Errichtung eines Energiegebäudes als eingeschossiges Fertigteilbauwerk aus Stahlbeton, die Errichtung diverser erdverlegter Rohrleitungen, die Ortbetonarbeiten für die Errichtung von provisorischen Beschickungspumpwerken zur Feinsiebung und zur Membranfiltration.

Beschreibung der Änderung: Zur Errichtung des Objektes „Werkstatt“ sind zusätzliche Leistungen für eine Bodenverbesserung durch das Einbringen von 5 % Mischbinder (CMT 70/30) erforderlich geworden. Vertraglich waren keine Leistungen zur Bodenverbesserung vereinbart. Planerisch war eine Nachverdichtung des durch ein Vorgewerk eingebrachten Tragpolsters bzw. der Ausgleich von Unebenheiten und Fehlstellen durch Bodeneinbau vorgesehen, womit jedoch keine ausreichende Tragfähigkeit erzielt worden wäre.

Beschreibung des Loses

Verfahren Titel: KA Nette – Ausbau der Kläranlage -Los 1-1.2 "Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung"" Beschreibung: Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-1.2, Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung“. Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die bautechnischen Leistungen für die Errichtung einer Membranfiltration als 2-geschossiges Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und angegliederter Stahlhalle inkl. Zweiträgerbrückenkran, z. T. mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer GAK-Filtration als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton), z. T mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Feinsiebung als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und Stahlskeletthalle mit Sandwichpaneelen nebst Betonbau einer Abwasserpumpstation (gemeinsame Gründungssohle), mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Werkstatt als eingeschossiger Stahlskelettbau mit Sandwichpaneelen und Zweiträgerbrückenkran, den Umbau (inkl. Betoninstandsetzung) eines Bestandsbauwerks zu einem Brauch- und Löschwasserspeicher, den Umbau eines bestehenden Schachtbauwerks zu einem MID-Schacht, die Ortbetonarbeiten zur Errichtung eines Energiegebäudes als eingeschossiges Fertigteilbauwerk aus Stahlbeton, die Errichtung diverser erdverlegter Rohrleitungen, die Ortbetonarbeiten für die Errichtung von provisorischen Beschickungspumpwerken zur Feinsiebung und zur Membranfiltration.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
29 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GW … ganz lesenVI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Auftragsänderung
  3. Auftragsänderung
  4. Auftragsänderung
  5. Auftragsänderung
  6. Auftragsänderung (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3311e54-cf79-4c87-81bc-bd185da113fb.