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vergebenEU-weitDienstleistungen

JV Abfallsammlung 2025-2027, Los1 Nordkreis, Los2 Südkreis

Auftraggeber nicht angegeben · Geschäftsbereich Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 03 912540 316143veröffentlicht 27.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 585 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    NLStBV Hannover Dorfstraße 17-19 30519 Hannover
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover beab-sichtigt die Abfallsammlung auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen einschließlich Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Mulden und Pflanzstreifen sowie auf Parkplätzen an Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen für die Straßenmeistereibezirke Berenbostel, Bockenem, Burgdorf, Gronau, Sarstedt und Wennigsen zu vergeben. Für die erforderlichen Arbeiten sind Einzelbaustellen von kürzerer Dauer vorgesehen. Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt: Los Nr.: 1 Nordkreis: SM Berenbostel, SM Burgdorf, SM Wennigsen Los Nr.: 2 Südkreis: SM Bockenem, SM Gronau, SM Sarstedt. Eine getrennte Losvergabe bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nordkreis

Ausführungsbeschreibung Abfallsammlung 2025-2027 1 Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover beab-sichtigt die Abfallsammlung auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen einschließlich Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Mulden und Pflanzstreifen sowie auf Parkplätzen an Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen für die Straßenmeistereibezirke Berenbostel, Bockenem, Burgdorf, Gronau, Sarstedt und Wennigsen zu vergeben. Für die erforderlichen Arbeiten sind Einzelbaustellen von kürzerer Dauer vorgesehen. Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt: Los Nr.: 1 Nordkreis: SM Berenbostel, SM Burgdorf, SM Wennigsen Los Nr.: 2 Südkreis: SM Bockenem, SM Gronau, SM Sarstedt. Eine getrennte Losvergabe bleibt ausdrücklich vorbehalten. Auszuführende Leistungen Die zu erbringenden Reinigungsleistungen umfassen in erster Linie das Sammeln der Abfälle auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen sowie auf den Mittelstreifen. Die Breiten der Seitenstreifen variieren in ihren Breiten zwischen 1,00 und 6,00 m, die Breiten der Mittelstreifen können ebenfalls variieren. Inselflächen in Anschlussstellen und die Innenflächen der Kreisel sind ebenfalls bei der Abfallsammlung mit zu berücksichtigen. Weiterhin sind im Einzugsbereich des messebezogenen An- und Abreiseverkehrs die entsprechenden Strecken auf Abruf durch die jeweilige Straßenmeisterei (Berenbostel und Sarstedt) zu reinigen. Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel, Wennigsen, Bockenem, Sarstedt und Gronau befinden sich einige Parkplätze, auf denen der Abfall zu sammeln ist. Hier sind alle zugehörigen Flächen abzu-sammeln, einschließlich der befestigten Flächen (Wege und Fahrbahnen). Der jeweilige Turnus der Reinigungsleistung ist dem LV zu entnehmen. Die Sammlung auf den Parkplätzen erfolgt unabhängig von der Sammlung an der Strecke. Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstellen bei der Abfallsamm-lung auf den Parkplätzen sind in die OZ mit einzukalkulieren. Parkplätze im Bereich der SM Berenbostel sind 2-mal pro Monat, jeweils montags in den geraden Kalenderwochen, abzusammeln. Im Wechsel ist die große bzw. kleine Runde abzufahren (siehe Anlagen). In den anderen Bezirken sind in Absprache mit der jeweiligen Straßenmeisterei entsprechend des vorgesehenen Turnus feste Wochentage für die Reinigung der Parkplätze zu vereinbaren. Ausführungsbeschreibung Abfallsammlung 2025-2027 Im Bereich der SM Gronau und der SM Berenbostel sind kurzfristige, punktuelle Sammlungen von wild entsorgtem Abfall erforderlich. Je Straßenkategorie kann dabei von ca. 15 Einsätzen pro Vertragsjahr ausgegangen werden. Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstellen sind in die OZ mit einzukalku-lieren. Im Bereich der SM Wennigsen sind kurzfristige, punktuelle Sammlungen von wild entsorgtem Sperrmüll erforderlich. Für den Bereich der Bundesstraßen kann von ca. 2 Einsätzen pro Vertragsjahr ausgegan-gen werden, im Bereich der Landesstraßen von ca. 1 Einsatz pro Vertragsjahr. Maßnahmen zur Absi-cherung der Arbeitsstellen sind in die OZ mit einzukalkulieren. Im Bereich der SM Burgdorf fallen zusätzlich zur jährlichen Abfallsammlung Stundenlohnarbeiten für das Sammeln an den Auf- und Abfahrten (Bundesstraßen) an. Es kann von ca. 2 Einsätzen pro Ver-tragsjahr ausgegangen werden. Im Bereich der SM Wennigsen fallen zusätzlich zur jährlichen Abfallsammlung Stundenlohnarbeiten für das Sammeln an den Auf- und Abfahrten (Bundesstraßen) an. Es kann von ca. 1 Einsatz pro Vertrags-jahr ausgegangen werden.

2 Jahre–
2
Südkreis

Ausführungsbeschreibung Abfallsammlung 2025-2027 1 Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover beab-sichtigt die Abfallsammlung auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen einschließlich Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Mulden und Pflanzstreifen sowie auf Parkplätzen an Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen für die Straßenmeistereibezirke Berenbostel, Bockenem, Burgdorf, Gronau, Sarstedt und Wennigsen zu vergeben. Für die erforderlichen Arbeiten sind Einzelbaustellen von kürzerer Dauer vorgesehen. Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt: Los Nr.: 1 Nordkreis: SM Berenbostel, SM Burgdorf, SM Wennigsen Los Nr.: 2 Südkreis: SM Bockenem, SM Gronau, SM Sarstedt. Eine getrennte Losvergabe bleibt ausdrücklich vorbehalten. Auszuführende Leistungen Die zu erbringenden Reinigungsleistungen umfassen in erster Linie das Sammeln der Abfälle auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen sowie auf den Mittelstreifen. Die Breiten der Seitenstreifen variieren in ihren Breiten zwischen 1,00 und 6,00 m, die Breiten der Mittelstreifen können ebenfalls variieren. Inselflächen in Anschlussstellen und die Innenflächen der Kreisel sind ebenfalls bei der Abfallsammlung mit zu berücksichtigen. Weiterhin sind im Einzugsbereich des messebezogenen An- und Abreiseverkehrs die entsprechenden Strecken auf Abruf durch die jeweilige Straßenmeisterei (Berenbostel und Sarstedt) zu reinigen. Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel, Wennigsen, Bockenem, Sarstedt und Gronau befinden sich einige Parkplätze, auf denen der Abfall zu sammeln ist. Hier sind alle zugehörigen Flächen abzu-sammeln, einschließlich der befestigten Flächen (Wege und Fahrbahnen). Der jeweilige Turnus der Reinigungsleistung ist dem LV zu entnehmen. Die Sammlung auf den Parkplätzen erfolgt unabhängig von der Sammlung an der Strecke. Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstellen bei der Abfallsamm-lung auf den Parkplätzen sind in die OZ mit einzukalkulieren. Parkplätze im Bereich der SM Berenbostel sind 2-mal pro Monat, jeweils montags in den geraden Kalenderwochen, abzusammeln. Im Wechsel ist die große bzw. kleine Runde abzufahren (siehe Anlagen). In den anderen Bezirken sind in Absprache mit der jeweiligen Straßenmeisterei entsprechend des vorgesehenen Turnus feste Wochentage für die Reinigung der Parkplätze zu vereinbaren. Ausführungsbeschreibung Abfallsammlung 2025-2027 Im Bereich der SM Gronau und der SM Berenbostel sind kurzfristige, punktuelle Sammlungen von wild entsorgtem Abfall erforderlich. Je Straßenkategorie kann dabei von ca. 15 Einsätzen pro Vertragsjahr ausgegangen werden. Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstellen sind in die OZ mit einzukalku-lieren. Im Bereich der SM Wennigsen sind kurzfristige, punktuelle Sammlungen von wild entsorgtem Sperrmüll erforderlich. Für den Bereich der Bundesstraßen kann von ca. 2 Einsätzen pro Vertragsjahr ausgegan-gen werden, im Bereich der Landesstraßen von ca. 1 Einsatz pro Vertragsjahr. Maßnahmen zur Absi-cherung der Arbeitsstellen sind in die OZ mit einzukalkulieren. Im Bereich der SM Burgdorf fallen zusätzlich zur jährlichen Abfallsammlung Stundenlohnarbeiten für das Sammeln an den Auf- und Abfahrten (Bundesstraßen) an. Es kann von ca. 2 Einsätzen pro Ver-tragsjahr ausgegangen werden. Im Bereich der SM Wennigsen fallen zusätzlich zur jährlichen Abfallsammlung Stundenlohnarbeiten für das Sammeln an den Auf- und Abfahrten (Bundesstraßen) an. Es kann von ca. 1 Einsatz pro Vertrags-jahr ausgegangen werden.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Niedrigster PreisDer Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgen … ganz lesenMit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt.
Kriterium
Angabe zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Präqualifi … ganz lesenAngabe zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Kriterium
Angabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieter: Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistung … ganz lesenAngabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieter: Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Ergänzende Eignungsnachweise: - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung tatsächlich eingesetzt werden sollen (Namen der Personen mit Funktion, Berufliche Qualifikation). - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens. - Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens. - Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht. - Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie als Zuschlagskriterium bewertet werden. - Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. - Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. - Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben beabsichtige(n). - Angabe zu der überlassenen Kapazität und Benennung der Eignungsleiher (Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens) für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
01.04.2025, 10:00 Uhr. NLStBV Hannover Dorfstraße 17-19 30519 Hannover. Gemäß § 55 VgV erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers - Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RHZF

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Anschrift
Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover
Kontakt
evergabe-h@nlstbv.niedersachsen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4537edee-af1b-4f5a-9701-4212f5339a1e.