Juristische Online-Datenbank
Landkreis Oberspreewald-Lausitz · Senftenberg, Brandenburg
Aktenzeichen 3-30-96/2026veröffentlicht 08.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Senftenberg01968, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (79 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Tagen
- Heute
Beschreibung
Vertrag über die Nutzung der juristischen Online-Datenbank "beck-online"
Beschreibung des Loses
Es ist geplant, mit dem Online-Datenbankanbieter C.H. Beck, für die Dauer von drei Jahren, einen Vertrag abzuschließen (01.01.2027 bis 31.12.2029). Derzeit ist die Entscheidung für beck-online, für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, alternativlos. Ausschlaggebend ist, dass der Verlag C.H. Beck die ausschließlichen Rechte an den, für die Verwaltungsarbeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, erforderlichen Werken inne hat. Bei der Online Recherche kommt es entscheidend auf die Auswahl an Inhalten an, die gerade für die Kreisverwaltung sehr breitgefächert, im spezifischen Rechtsbereich für das jeweilige Fachamt, aber auch orientiert an den Bedarfen vorhanden sein muss. Sowohl die Dokumentenvielfalt, auch aufgrund der mit C.H. Beck vernetzten Verlage, als auch die Anzahl der individuell kombinierbaren Module sind bei beck-online am weitaus umfangreichsten. Exklusiv sind die ausschließlich online zur Verfügung stehenden Kommentare von beck-online zu verschiedenen Fachgebieten. Gerade die umfangreiche Abdeckung von namhafter Kommentarliteratur bietet dem Landkreis vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Die juristische Online-Datenbank "beck-online" soll über Module den Recherchebedarf an Primärliteratur (reine Gesetztestexte, Normen, Rechtsprechung) und Sekundärliteratur (Kommentare, Handbücher, Formularbücher und Fachzeitschriften zu aktuellen Gesetzesänderungen und Urteilen) für die fachspezifische Rechtsbereiche beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfänglich abdecken. So soll der Printbezug weitgehend ersetzt werden. Nahezu alle Kommentare und Zeitschriften des Verlags C.H.Beck sind im Volltext ausschließlich über die beck-online Datenbank abrufbar, da der Verlag über die Ausschließlichkeitsrechte der entsprechenden Inhalte verfügt. Darüber hinaus bietet nur C.H.Beck mit beck-online PREMIUM eine umfassende Kombination verschiedener Module an, welches eine Vielzahl von Rechtsgebieten umfasst und rechts- und fachbereichsübergreifend für die Erfüllung der Aufgaben der Fachämter genutzt wird. Die juristische Datenbank arbeitet stets mit den aktuellen Auflagen, wobei auch Vorgängerfassungen und alte Gesetzestexte weiterhin zur Verfügung stehen. Fortlaufend werden die aktuellen Rechtsentwicklungen berücksichtigt. Für die nachgefragte Leistung besteht somit kein Markt. So gibt es zwar auf dem Markt bestehende Alternativen für die juristische Online-Recherche, diese entsprechen jedoch aufgrund des Bedarfs nicht den Anforderungen, da eben die genannten Werke die entscheidende Grundlage für die Verwaltungsarbeit bilden. Eine Ausschreibung würde nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer als Rechteinhaber in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YMEHXJJ#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
- Website
- osl-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
osl-online.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39aca5be-7520-4268-a680-4dc4751f2a91.