Jahresabschlussprüfungen - Bekanntmachung der Auftragsvergabe
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 03-9-1-184veröffentlicht 21.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er stellt auf Grundlage des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicher, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der Auftraggeber ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Der Auftraggeber beabsichtigt, Prüfleistungen im Zusammenhang mit der Jahresrechnung für die Geschäftsjahre 2024 ff. zu vergeben.
Beschreibung des Loses
Der Fonds ist gemäß § 12 Abs. 2 des EntsorgFondsG und des 4. Abschnitts seiner Satzung (Fonds-Satzung) verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht in entsprechender Anwendung des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. Von größenabhängigen Erleichterungen wird kein Gebrauch gemacht. Gemäß § 12 Abs. 3 EntsorgFondsG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer in entsprechender Anwendung des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs zu prüfen. Daneben hat der Fonds gemäß § 12 Abs. 2 S. 4 EntsorgFondsG eine Überleitungsrechnung entsprechend § 11 Abs. 7 S. 5 EntsorgFondsG zu erstellen. Die entsprechenden zu vergebenden Prüfungsleistungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 (siehe unten Ziff. II.2.7) für die optionale Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, mithin das Geschäftsjahr 2027) haben in Übereinstimmung mit § 109 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu erfolgen, die Prüfung der Jahresrechnung analog § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung für große Kapitalgesellschaften sowie die Plausibilisierung der Jahresrechnung gemäß § 109 Absatz 2 BHO mit den Einnahmen und Ausgaben des Jahresabschlusses nach HGB. Bei der Durchführung des Auftrags sind die Besonderheiten des Auftraggebers zu berücksichtigen, insbesondere die Aufgabenstellung des Fonds, die Art und das Volumen der Kapitalanlage sowie die Pflicht zur Einhaltung der kameralistischen Anforderungen gemäß BHO. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung
Gegenstand nach CPV
- 79211200Erstellung von BilanzabschlüssenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung, auf die der Auftragnehmer keinen Anspruch hat, auf die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2027 zu verlängern. Das Optionsrecht muss bis zum 31. Juli 2026 ausgeübt werden
- Optionen
- Die Parteien können sonstige Leistungen, die nicht von der Pflicht des Auftragnehmers zur Durchführung der Jahresabschlussrechnung des Auftraggebers umfasst sind, nach Maßgabe des ausgeschriebenen Vertrages vereinbaren.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr … ganz lesenkürzer
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf die Fristen in § 135 Abs. 2 und § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...]- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Erteilung des Zuschlags/ Auftrags erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungskuratoriums als hierfür zuständiges Gremium, siehe § 12 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahre … ganz lesenkürzer
Die Erteilung des Zuschlags/ Auftrags erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungskuratoriums als hierfür zuständiges Gremium, siehe § 12 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der dabei anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür erfolgt mithin im geschäftlichen Verantwortungsbereich des Bieters und wird nicht vergütet.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HE1C Wegen der zwischenzeitlichen Umstellung auf eForms kann die ursprüngliche Bekanntmachungsnummer in dem alten Format aus technischen Gründen in diesem Bekanntmachungsformular über den vergebenen Auftrag nicht mehr abgebildet werden. Die vollständige Bekanntmachungs-ID der EU-Bekanntmachung (Auftragsbekanntmachung) lautet: 2023/S173-540858
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Baker Tilly WPG, Düsseldorf | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürstenstr. 87, 10787 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
kenfo.de
Bei uns erfasst
- BI-Plattform lfd. Betrieb19.09.2026
- BI-Plattform Betrieb14.10.2025
- Neuausschreibung der EUR Swap Rates und FX-Preise27.08.2025
- Gebäudereinigung 202512.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Forvis Mazars GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Zuschläge
- unimed® Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH3 Zuschläge
- BDO AG2 Zuschläge
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Prüfungsleistungen Jahres- und Konzernabschluss für den STADT UND LAND Konzern 2027 und FolgejahreSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHFrist 27.11.2026
- Berlin TXL - Prüfungsleistungen JahresabschlussLand Berlin, vertreten durch Berlin TXL Management GmbHFrist 12.11.2026
- Steuerberatungsleistungen für den STADT UND LAND-KonzernSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b2074b7-2897-4826-ab14-d5cb1cfad6cd.