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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung2 Berichtigungen

ITV.SH Software für hybride Sitzungen (Software-as-a-Service)

IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP31-202600035veröffentlicht 07.05.2026erstmals 07.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 130 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate01.07.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24114, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preis20 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: (gem. Teil C - Bewertungsmatrix)80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR
    vor 5 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 4 Monaten
  6. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

EVB-IT Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung zur Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen in Schleswig-Holstein sowie damit verbundener Dienstleistungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis20 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: (gem. Teil C - Bewertungsmatrix)80 %
Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt durch eine degressionsbegrenzte Preisbewertung mittels linearer Interpolation. Dabei wird jedem Angebotspreis (An) eine Preispunktanzahl (P) wie folgt zugewiesen. 1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (A_min) erhält als P die Maximalpunktzahl von 4.050 Preispunkten (P). 2. Angebote mit einem Preis, der dem Dreifachen (F=3) von A_min oder mehr entspricht, erhalten 0 Preispunkte (P). 3. Zur Ermittlung der jeweiligen Preispunkte (P) für alle anderen Angebote werden diese unter Beachtung der unter 2. vorgegebenen Degressionsbegrenzung anhand ih-res Preises (An) im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (Amin) nach folgender Formel linear interpoliert: P= ((F*A_min-A_n)/((F-1)*A_min ))*4.050
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: (gem. Teil C - Bewertungsmatrix)Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien (gem. Teil C - Bewertungsmatrix, Tabellenblatt Ausschlusskriterien) geprüft. Es werden nur diejenigen Angebote der weiteren Leistungsbewertung unterzogen, die diese vollständig erfüllt haben (Beantwortung Zelle E8 – E34 mit Angabe „ja“). Anschließend erfolgt die Bewertung der Leistung anhand der in der Leistungsbewertungsmatrix (Teil C – Bewertungsmatrix) festgelegten qualitativen Kriterien (Tabellenblätter „Soll-Kriterien“ und „Konzepte“), Einzelpunktwerte und Gewichtungen. Die sich aus der Leistungsbewertungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte gehen als (L) in die in Ziff. 5.4.4.3 (Teil A - Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen) beschriebene Gesamtbewertung ein. Für den Zuschlag kommen ausschließlich Angebote in Betracht, die mindestens 50% (entsprechend 2.025 Punkten) der Maximalpunktzahl L (4.050 Punkte) erzielt haben.

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Angaben zum Mindestjahresumsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.2) werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich IT-/SaaS-Lösungen mindestens 1.500.000 Euro beträgt. Bei Bietergem … ganz lesenMindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Angaben zum Mindestjahresumsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.2) werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich IT-/SaaS-Lösungen mindestens 1.500.000 Euro beträgt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jah … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.3.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftli-chen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzpr … ganz lesenReferenzen: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht (Einführung und/oder Betrieb einer Softwarelösung für Gremienarbeit/Sitzungsmanagement oder Videokonferenz-/Hybridlösungen). Ferner müssen folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt werden: • Mindestens ein Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber (z. B. Kommune, Land, öffentlicher Verband) erbracht. • In mindestens einem Referenzprojekt muss eine parallele Nutzung durch mindestens 30 aktive Nutzende oder eine Nutzung durch mindestens 5 Organisationseinheiten (z. B. Gemeinden) nachgewiesen werden. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o. g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens drei Monaten eine produktive Nutzung erfolgt. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikation des Personals: Im Kriterium Qualifikation des Personals wertet der Auftraggeber die Angaben zu den Personalprofilen 1 – 3 aus. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob für ein Projektteam mit den Rollen „Projektleitung“, „Technische Verantwortlichkeit“ und „Support Verantwortlichkei … ganz lesenQualifikation des Personals: Im Kriterium Qualifikation des Personals wertet der Auftraggeber die Angaben zu den Personalprofilen 1 – 3 aus. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob für ein Projektteam mit den Rollen „Projektleitung“, „Technische Verantwortlichkeit“ und „Support Verantwortlichkeit“ qualifiziertes Personal nachgewiesen werden kann. Das Personal gilt als qualifiziert, wenn drei Personen mit folgenden Erfahrungen im Unternehmen beschäftigt werden (die parallele Abdeckung mehrerer Rollen durch eine Person ist nicht zulässig!): • Rolle „Projektleitung“: mindestens drei Jahre Erfahrung in IT-Einführungsprojekten • Rolle „Technische Verantwortlichkeit“: Erfahrung im Betrieb von SaaS-Systemen • Rolle „Support Verantwortlichkeit“: Erfahrung im Anwendersupport Sollte durch die Angaben der Nachweis der Besetzung der Rollen mit qualifiziertem Personal nicht erbracht werden, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Nachweise in einer Gesamtbetrachtung bewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwend … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras-sistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Als Höchstwert im Sinne von 2.1.3 der Bekanntmachung gilt das 1,5-fache des Gesamtangebotspreises des bezuschlagten Angebotes (gem. Vergabeunterlagen, Teil C - Preisblatt, Tabellenblatt "Preisblatt" , Zelle J18).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR
Anschrift
Deliusstraße 10, 24114 Kiel
Website
itvsh.de
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 29.06.2026 auf 13.07.2026 verschoben
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 29.06.2026
  4. BekanntmachungFrist 15.06.2026
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.06.2026 auf 29.06.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e181e081-36ef-4d8c-891a-296899c1aa5b.